Ansichten eines Informatikers

Warum ich keinen Ford (mehr) kaufe…

Hadmut
13.1.2008 15:17

Nun bin ich ohnehin nicht markentreu, was Autos angeht. Bisher bin ich Toyota, Ford, Mercedes, Audi, VW, Skoda in bunter Reihenfolge gefahren, dienstlich und auf Reisen auch noch Opel und zwei Chevy. Eigentlich hatte ich dabei mit Ford ganz gute Erfahrungen gemacht. Nichts besonderes, aber zuverlässig und haltbar. Deshalb wollte ich mir kürzlich eigentlich einen neuen Ford C-Max kaufen. Eigentlich. Aus verschiedenen Gründen, unter anderem einer seltsamen Information aus dem Bekanntenkreis, habe ich noch die Notbremse getreten. Die Information hat sich bewahrheitet, ich werde deshalb wohl in Zukunft keinen Ford mehr kaufen.

Eigentlich geht es dabei nicht um Ford selbst, sondern um die Ford-Bank.

Ford-Fahrzeuge werden seit einiger Zeit mit Darlehenskonditionen beworben, bei denen man eine (mehr oder weniger hohe) Anfangszahlung leistet, dann eine gewisse Zeit abzahlt, und am Ende der Darlehenslaufzeit die Wahl hat, ob man den Restbetrag zahlt oder das Auto zurückgibt (wobei es je nach Abweichung von der abgeschätzten km-Laufleistung gewisse auszugleichende Abweichungen gibt). Auch andere Hersteller bieten solche Modelle an, ein VW Golf wurde mir mal so angeboten, daß ich nach einem Jahr die Wahl zwischen Rückgabe und Restzahlung hätte.

Nun sind diese Geschäfte nicht ganz unheikel. Denn eigentlich ist es ein Dreiergeschäft zwischen Käufer, Autohändler und Ford-Bank. Denn die Ford-Bank kann und will keine gebrauchten Autos zurücknehmen, die sind eine Bank und nicht Ford. Oft habe diese Auto-Banken mit dem Hersteller kaum etwas zu tun, sondern sind externe Banken, die für gewisse Darlehensgeschäfte unter dem Namen XYZ-Bank firmieren, XYZ=jeweiliger Hersteller.

Deshab betrifft so ein Geschäft, in dem die Rückgabe des Fahrzeuges als Wahlmöglichkeit vereinbart wird, zunächst den Händler. Im Prinzip verpflichtet er sich darin, das Auto bei Angebot durch den Kunden zu einem vorab vereinbarten Preis als Gebrauchtwagen zurückzukaufen und damit die Darlehensrestschuld zu tilgen. Aus Sicht der Bank kommt es also in jedem Fall zu einer Darlehensablösung bei Darlehensende. Ob der Kunde selbst zahlt oder der Händler mit dem Rückkaufpreis ist für die Bank eigentlich wurscht. Auf den ersten Blick.

Denn trotzdem bildet der Darlehensvertrag mit dem Kaufvertrag rechtlich eine wirtschaftliche Einheit und kann nicht getrennt gesehen werden. Diese Kopplung äußert sich beispielsweise beim Rücktrittsrecht. Kauft man ein Auto beim Autohändler ohne Darlehensvertrag, dann ist es gekauft. Ein Rücktrittsrecht hat man zumindest nicht kraft Gesetzes. (Von Kulanz und Vertragsvereinbarungen mal abgesehen.)

Kauft man aber zusammen mit einem Darlehensvertrag, dann schließt man im Prinzip zwei Verträge, einen Kaufvertrag mit dem Händler und einen Darlehensvertrag mit der Bank. Weil es aber zusammenabgeschlossen wurde und das eine dem anderen dient, sprechen die Juristen hier von einer wirtschaftlichen Einheit. Nach dem Gesetz hat man für den Darlehensvertrag eine gewisse Rücktrittsfrist. Macht man davon Gebrauch, dann schlägt die auch auf den Kaufvertrag durch, weil der nicht einzeln geschlossen wurde. So bekommt man also auf dem Umweg über das Darlehen eine Rücktrittsfrist auch für den Kaufvertrag. Das nur dazu um die Verbindung zwischen den Verträgen zu erläutern. Man hat also einen flotten Dreier. Alle drei, Kunde, Händler, Bank, stecken fest zusammen.

Als ich mir kürzlich einen C-Max kaufen wollte, hatte ich auch überlegt, ob ich den jetzt besser bar zahle oder finanziere. Das hat nämlich durchaus auch Vorteile, weil Ford da eine “Flatrate” anbietet, in der alle Wartungskosten usw. drin sind. Man kann sich für 4 Jahre darauf verlassen, daß einem da keine Überraschungen drohen. Außerdem sind die Auto-Finanzierungszinsen inzwischen billiger als das, was man auf dem Tagesgeldkonto bekommt, womit sich summa summarum allein durch eine solche Finanzierung schon ein bis zwei Tausender einsparen lassen. Das reicht dann wieder für ne nette Sonderausstattung.

Allerdings wurde mir gewahr, daß man die Ford C-Max so gut wie nicht rumfahren sieht. Galaxy und S-Max jede Menge. Aber fast keinen C-Max. Da mir das Auto ansonsten gut gefiel, ich aber annahm, daß ich den gebraucht nicht mehr loskriege (und wer weiß, was unserer Regierung an Umwelt-Auto-Schikanen bis dahin noch einfällt), dachte ich mir, daß ich das Auto einfach nach dem Ende der Darlehensfrist zurückgebe. Da hätte der Restwert – weiß ich nicht mehr genau – irgendwo bei der Hälfte gelegen. Im Prinzip also eine Garantie, daß ich mindestens so viel dafür bekomme. Wenn mir irgendwer mehr dafür bietet – umso besser. Das war der Gedanke. Wurde ja von Ford so beworben.

Pustekuchen.

Ich hatte aus dem Bekanntenkreis von einem Fall gehört, der das alles in Frage stellt. Jemand hatte sich vor Jahren auf diese Finanzierungsweise einen Ford gekauft, eines der günstigeren Modelle, weil er einen Zweitwagen brauchte. Nun braucht er ihn nicht mehr. Als die Finanzierung kürzlich am Vertragsende war, betrug die Restsumme noch irgendetwas zwischen 4.000 und 5.000 Euro.

Fahrzeuge dieses Typs und dieses Alters bekommt man aber auf dem Gebrauchtwagenmarkt in gutem und gepflegtem Zustand für etwa 2.800 bis 3.000 Euro. Also dachte sich der Mann, daß er ja blöd wäre, wenn er den Restbetrag ablöst und das Auto dann gebraucht verkauft, weil er damit voraussichtlich ca. 1.500-2.000 Euro verliert. Also entschied er sich, statt der Restzahlung das Auto an den Händler zurückzugeben, genau so, wie es im Vertrag stand.

Der Händler sagte, das interessiere ihn nicht, was im Vertrag steht. Der wußte nämlich auch, daß er dabei ein Minus-Geschäft macht. Er nehme das Auto nur zurück, wenn der Kunde bei ihm gleichzeitig ein neues kaufe. Das wollte nun wieder der Kunde nicht. Und selbst wenn er es wollte, hätte er es ganz sicher nicht da getan, weil der Händler inzwischen kein (reiner) Ford-Händler mehr ist.

Der Kunde stellte sich auf den Standpunkt, daß das gilt, was im Vertrag steht. Hier bitte, da ist das Auto. Zu zahlen ist nichts mehr.

Der Händler stellte sich tot.

Die Ford-Bank verklagt nun den Kunden auf die Restsumme und darüber hinaus auf Zins-Schadensersatz, weil sie sagt, der Kunde habe gar nicht die Wahl gehabt. Schließlich sei sie eine Bank und kein Autohaus, und könne deshalb mit gebrauchten Autos gar nichts anfangen, sie wolle nur Geld. Sie trägt vor Gericht vor, daß der Kunde auf jeden Fall zahlen müsse und keine Wahl habe, wie es im Vertrag steht.

Und der Kunde ist der angeschmierte, denn er kann das Auto nicht einmal mit Verlust verkaufen, weil die Ford-Bank den KFZ-Brief nicht herausgibt. Er hängt an einem Auto fest, das er nicht mehr gebrauchen kann, und wird es nicht los, soll aber mehr dafür zahlen, als es noch wert ist. Dabei wird der Schaden immer größer, weil das Auto natürlich immer weniger wert wird, und die Bank durch die Verzugszinsen immer mehr Geld haben will.

Das heißt für mich ganz klar, daß ich keinen Ford mehr kaufen werde, ob nun bar oder mit Darlehen (zumal man die Service-Flatrate nur in Verbindung mit dem Darlehen bekommt). Die Marke Ford ist für mich gestorben.

Ich halte das sogar für Betrug, denn der Ford C-Max wurde mir kürzlich ganz explizit damit angeboten, daß ich das Auto zum Ende des Darlehensvertrages nach meiner Wahl zurückgeben kann, statt den Restbetrag zu zahlen. Gleichzeitig behauptet die Ford-Bank vor einem Gericht, daß gerade das nicht ginge und man auf jeden Fall das Geld zahlen müßte.

Eigentlich müßte man mal die Verbraucher- und Automobilpresse darüber informieren, damit da nicht noch mehr Leute drauf reinfallen.

Man müßte mal Ford und die Ford-Bank saftig abmahnen, daß die solche irreführende Werbung unterlassen.

(Übrigens gab es bei meinem ersten Ford auch schon Ärger. Den hatte ich 1994 neu gekauft, als die elektronischen Wegfahrsperren gerade neu eingeführt wurden. Weil ich fürchtete, da mit einem Auto ohne eine solche Sperre irgendwann in Probleme zu kommen, einen niedrigeren Wiederverkaufswert zu haben oder das Auto schlichtweg geklaut zu bekommen, weil sich Diebe auf ungeschützte Autos fokussieren könnten, habe ich mich damals extra vergewissert, daß der Ford Escort damals eine solche Sperre hatte. Habe nachgefragt und sogar den Werbezettel dazu aufgehoben. Als das Auto dann da war, stellte sich heraus, daß es eine solche Sperre nicht hatte und die erst für das folgende Modelljahr technisch möglich war. Auch da hatte die Werbung nicht gestimmt.)

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isotopp
14.1.2008 19:30
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