Dumm gelaufen für „Faktenchecker“
Das könnte jetzt übel werden für selbsternannte Zensoren:
The Trump administration on Wednesday announced increased vetting of applicants for H-1B visas for highly skilled workers, with an internal State Department memo saying that anyone involved in “censorship” of free speech be considered for rejection.
[…]
The cable, sent to all U.S. missions on December 2, orders U.S. consular officers to review resumes or LinkedIn profiles of H-1B applicants – and family members who would be traveling with them – to see if they have worked in areas that include activities such as misinformation, disinformation, content moderation, fact-checking, compliance and online safety, among others.
“If you uncover evidence an applicant was responsible for, or complicit in, censorship or attempted censorship of protected expression in the United States, you should pursue a finding that the applicant is ineligible,” under a specific article of the Immigration and Nationality Act, the cable said.
Das ist schön.
Denn da können wir jetzt mal dran gehen,
- Grüne und jede Menge andere Politiker
- Die Deutsche Bank
- Meldestellen
- Staatsanwälte
- ARD/ZDF
- Correctiv
- Professoren
zu durchleuchten, wer da alles in Sachen Zensur unterwegs ist, und dann mal mit Belegen „petzen“ gehen. Jetzt kann man den Spieß mal rumdrehen und mal selbst „Meldestelle“ spielen.
Besonders Grünen könnte das wehtun, wenn die nicht mehr in die USA dürfen.
Nur mal so theoretisch: Was passiert eigentlich, wenn Annalena Baerbock Präsidentin der UN-Vollversammlung ist, aber ihr Visum verliert? Video-Konferenz aus dem Home-Office?
Oder Habeck, hatte der nicht jemandem die Wohnung durchsuchen lassen und jetzt irgendwo eine Professur in Kalifornien?
Jaaa, würdet Ihr jetzt sicherlich sagen, da steht aber doch
censorship or attempted censorship of protected expression in the United States
.
Ja, und?
Twitter, Youtube, Instagram und wie sie alle heißen sind amerikanische Unternehmen.
Und nach deutschem Recht ist es eine deutsche Angelegenheit, wenn etwas in Deutschland lesbar ist.
Ist es dann aber nicht eine amerikanische Angelegenheit, wenn etwas in den USA lesbar ist – oder eben nicht mehr?
Anders gefragt: Wer von Euch hat schon mal eine Abmahnung oder ein Unterlassungs- oder Strafurteil eines deutschen Gerichts gesehen, in dem der Geltungsbereich auf Deutschland oder die EU beschränkt oder die USA davon ausgenommen war?
Und der Brüller daran ist ja, dass man zwar nicht für jede USA-Reise ein Visum braucht. So Kurzzeit-Urlaube gehen mit deutschem Pass auch ohne großes Visum, die haben da dieses „Visa-Waiver“-Programm. Auch das muss man seit einigen Jahren aber vorher online beantragen.
Habt Ihr das schon mal gemacht?
Da muss man ein Online-Formular ausfüllen, in dem man verschiedene Sachen angeben muss, wie ob man schon einmal strafrechtlich verurteilt wurde. Und eben, ob einem schon einmal ein US-Visum verweigert wurde.
Man braucht zwar normalerweise kein Visum für kurze Urlaubsreisen, auch nicht, um mal Konferenzen zu besuchen. Wurde einem aber einmal ein Visum verweigert oder entzogen, dann bekommt man nicht nur keines mehr, sondern braucht es künftig für alle Reisen, auch für Urlaubsreisen. Anders gesagt: Sobald einmal ein Visum abgelehnt oder entzogen wurde, kommt man eigentlich gar nicht mehr rein.
Eigentlich sollte ich jetzt gleich eine „Meldestelle Zensur“ aufmachen. 😀