ARD und ZDF, Korrelation und Kausalität
Nur mal so.
Jaja, wo die AfD stark ist, ist auch das Misstrauen gegenüber ARD und ZDF besonders groß. Überrascht mich jetzt nicht wirklich beim Dauerfeuer der AfD gegen den ÖRR.
— Georg Restle (@georgrestle) October 21, 2025
Wer eine Korrelation findet, darf sich eine Kausalität frei aussuchen.
Restle, der Göttliche, der Gottgesandte, der Unkritisierbare: Wenn man ARD und ZDF nicht gut findet, kann das nur daran liegen, dass man von der AfD aufgewiegelt wurde. Von selbst kann man ARD und ZDF gar nicht schlecht finden.
Den Gedankengang kennen wir schon: Annalena Baerbock konnte auch niemand aus eigenem Antrieb schlecht finden, da mussten immer die Russen dahinter stecken.
Auf die Idee, dass es umgekehrt sein könnte, dass nämlich die Leute ARD und ZDF so schlecht finden, weil die Mist senden, und die Leute in der Folge AfD wählen, kommt Restle nicht – zu wenig Neuronen.
Der Gedanke drängt sich auf, dass die Kausalität nicht vom Fernsehen ausgehen kann, sonst müsste man es ja überall in Deutschland schlecht finden. Schauen wir also in den Text:
Dass sich das Volk allerdings zunehmend vom ÖRR abwendet, zeigt jetzt eine in der vergangenen Woche erhobene repräsentative Civey-Umfrage unter 5000 Befragten. Demnach hält eine klare Mehrheit der Bürger die politische Berichterstattung von ARD, ZDF, Deutschlandfunk und anderen Sendern des ÖRR für nicht mehr für ausgewogen.
Mehr als 55 Prozent bewerten diese Sender als politisch einseitig. 42,1 Prozent sprechen sogar ausdrücklich von einer sehr einseitigen Ausrichtung. In den ostdeutschen Bundesländern ist die Ablehnung von ARD und ZDF noch größer als im Westen. Das Misstrauen im Osten gegenüber dem ÖRR ist stark verbreitet. Laut der Umfrage trauen in Thüringen nur 15 Prozent dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk politische Ausgewogenheit zu, in Brandenburg 16 Prozent. Sachsen-Anhalt und Sachsen rangieren jeweils bei 14 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern bewerten 68 Prozent der Bürger die Berichterstattung von ARD und ZDF als einseitig. In Sachsen sind es sogar 71 Prozent, in Brandenburg 66 Prozent.
Aha.
Das Misstrauen gegenüber ARD und ZDF ist also deutlich stärter mit ARD und ZDF als mit der AfD korreliert. Eine Korrelation belegt zwar keine Kausalität, aber eine fehlende Korrelation belegt eine fehlende Kausalität. Gut, die Korrelation mit der AfD ist hier gering, aber gegeben.
Aber klar ist: Die Ablehnung von ARD und ZDF korreliert deutlich stärker mit deren Sendegebiet als mit dem Einfluss der AfD.
Exklusiv: Das Landgericht Hamburg hat gesprochen, was viele Zuschauer längst vermuteten: Das ZDF informiert nicht, es verbreitet Meinungen. Was dort unter dem Dach „Nachrichten" gesendet wird, ist juristisch nichts weiter als die persönliche Sicht der Redaktion.… pic.twitter.com/npcKpHCkNZ
— Tichys Einblick (@TichysEinblick) October 21, 2025
Exklusiv: Das Landgericht Hamburg hat gesprochen, was viele Zuschauer längst vermuteten: Das ZDF informiert nicht, es verbreitet Meinungen. Was dort unter dem Dach „Nachrichten” gesendet wird, ist juristisch nichts weiter als Meinung – die persönliche Sicht der Redaktion, Ideologie im Nachrichtenkostüm
[…]
Das Landgericht Hamburg hat mit einem Beschluss nun bestätigt, was viele Zuschauer längst ahnten: Das ZDF macht keine Nachrichten, es macht Meinung. Und zwar die seiner Redakteure.
In der Entscheidung hält das Gericht ausdrücklich fest, dass die im ZDF geäußerte Bezeichnung journalistischer Beiträge als „Falschmeldungen“ keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung sei. Übersetzt heißt das: Das ZDF darf Beiträge anderer Medien öffentlich als „falsch“ darstellen – nicht, weil sie objektiv falsch wären, sondern weil man sie im ZDF so empfindet.
Das Gericht erkennt also selbst an: Die Redaktion des öffentlich-rechtlichen Senders teilt dem Publikum nicht mit, was ist, sondern was sie meint, dass sei. Das ZDF spricht nicht über die Wirklichkeit, sondern aus seiner eigenen Weltsicht. Und diese Weltsicht ist – man darf das nun mit richterlicher Rückendeckung aus dem aktuell entschiedenen Fall sagen – subjektiv, wertend, parteiisch.
In der Urteilsbegründung wird dieser Widerspruch in bemerkenswerter Offenheit ausformuliert. Die Richter betonen, es handle sich bei der ZDF-Formulierung „Falschmeldung“ nicht um eine nachprüfbare Tatsachenbehauptung, sondern um eine „wertende Einordnung“. Eine Nachrichtensendung also, die Wertungen und Meinungen verbreitet, darf das laut Landgericht – sie muss nur dabei bleiben, dass sie meint, etwas sei falsch.
Damit steht fest: Was im ZDF als Nachricht daherkommt, ist in Wahrheit eine redaktionelle Bewertung. Der Sender, der sich selbst als „öffentlich-rechtliches Nachrichtenmedium“ bezeichnet, genießt die Freiheit des Kommentators, aber weiterhin die Finanzierung des Gebührenzahlers.
Das ist beachtlich. Denn es ist rundfunkordnungswidrig.
Die Rundfunkordnung sieht nämlich vor, dass beim Rundfunk die Meinung erst beim Zuschauer entsteht, sich der Zuschauer die Meinung selbst bildet. Zu redaktionellen Wertungen ist der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk eigentlich nicht oder nur am Rande befugt.