Das Klimakterium von Deutschland im Allgemeinen und Hamburg im Besonderen
Über die Sabotage des Standords Deutschland.
Oh, das ging schnell. pic.twitter.com/0komPhkhTM
— Jan Fleischhauer (@janfleischhauer) October 15, 2025
Wenn Hamburg Hilfe vom Bund und den anderen Bundesländern braucht, um seinen eigenen Beschluss umzusetzen, wie stellen die es sich dann vor, wenn ganz Deutschland so handelt? Wer soll uns dann helfen?
Naja, ich gehe davon aus, dass die Grünen dort sowieso rausgewählt werden, wenn Hamburg erst mal 3 Monate stadtweit Tempo 30 erlebt hat.
Apropos Tempo 30: Mir war so, als hätte es mal irgendwo ein Gerichtsurteil – oder zumindest ein Gutachten – gegeben, wonach eine Stadt (war das nicht Berlin?) gar nicht flächendeckend oder aus politischen Gründen Tempo 30 verhängen darf, weil die Höchstgeschwindigkeit in Städten Sache der Straßenverkehrsordnung ist und die in den Zuständigkeit des Bundes fällt. Das wird noch lustig.
Seeehr langer Tweet, aber sehr lesenswert, zeigt nämlich auf, wie man nach der Wiedervereinigung versuchte, das Grüntum zur neuen Verfassung zu machen, Deutschland quasi zum vereinigten Gewächshaus zu machen:
Deutschlands langer Marsch in die Klimaschutzhölle
Angesichts der rational kaum noch nachvollziehbaren Art der deutschen Energiewende, über die mittlerweile die halbe Welt nur noch mitleidig den Kopf schüttelt, stellt sich ein weiteres Mal in der deutschen Geschichte die Frage:… pic.twitter.com/n20MfMUR1g
— TheRealTom™ – Trusted Flagger (@tomdabassman) September 16, 2025
Richtig schön ist aber das: Ab 2031 drohen drastische Freiheitsbeschränkungen in Deutschland
Das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 gefährdet praktisch jegliche grundrechtliche Freiheit in Deutschland, meint der Rechtsprofessor Sebastian Müller-Franken im Gastbeitrag – und warnt vor einer „Regierung der Richter“. Beginnen könnte sie im Jahr 2031.
[…]
Wenn Deutschland aber den auf sich von diesem, wie immer berechneten, Budget entfallenden Anteil aufgezehrt hat, darf es nach der Logik der Entscheidung nach diesem Zeitpunkt im Prinzip gar kein CO₂ mehr ausstoßen.
Da bei der bisherigen Lebensweise „nahezu jede Freiheitsbetätigung mit CO₂-Emissionen verbunden“ sei, sei zur Erreichung von Klimaneutralität eine weitreichende „Transformation“ erforderlich, bei der letztlich sämtliche Lebensvollzüge der Bürger betroffen sind. Denn „weil sich die Erderwärmung nur anhalten lässt, wenn die anthropogene CO₂-Konzentration in der Erdatmosphäre nicht mehr weiter steigt“, müsste „CO₂-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden“: Freiheit als ein Auslaufmodell.
Angesichts dessen befand das Gericht, dass die vom Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030 zugelassene Emissionsmenge das auf Deutschland entfallende Budget weitgehend aufbrauchen würde, sodass ab 2031 immer drastischere Freiheitsbeschränkungen drohten und praktisch jegliche grundrechtliche Freiheit gefährdet sei. Das Grundstürzende der Entscheidung: Das Gericht hat das Grundgesetz verbindlich ausgelegt, was staatliche Organe künftig zu beachten haben werden.
[…]
Das Gericht stützt sich vor allem auf Berichte des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), auf Stellungnahmen des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) und auf Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes (UBA). Diese Auswahl der Quellen lässt das Bemühen erkennen, durch deren Amtlichkeit die tatsächlichen Annahmen mit dem Siegel der Verlässlichkeit zu versehen.
Aber genau in dieser Amtlichkeit liegt das Problem: Das UBA etwa ist eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt und Energie, die den Weisungen des Ministers unterliegt. Der SRU ist zwar nicht weisungsgebunden, wohl aber werden dessen Mitglieder vom zuständigen Umweltministerium ausgewählt und so auch von der Politik besetzt.
Zudem wird eine populärwissenschaftliche Schrift zweier Forscher am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Rahmstorf und Schellnhuber erwähnt. Angesichts dessen erstaunt es, dass das Gericht in diesem Verfahren auf eine mündliche Verhandlung verzichtet und darin nicht Klimawissenschaftler verschiedener Institute zum Forschungsstand befragt hat.
Und dann wieder das typisch linke feministische Prinzip, harmlose Begriffe in die Gesetze und Konsense einzubauen, dann umzudefinieren und sich auf den Wortlaut des Gesetzes oder Konsenses zu berufen:
Mit dem Ziel „Klimaneutralität“ hat das Gericht der Norm einen anderen Inhalt gegeben und ist so als verfassungsändernder Gesetzgeber tätig geworden. Zwar verpflichtet Artikel 20a, der seit 1993 den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen festschreibt, zum Schutz des Klimas. Denn die natürlichen Lebensgrundlagen sind angewiesen auf ein Klima, in dem sie gedeihen können.
Dementsprechend war in den Beratungen vom Schutz aller Umweltfaktoren und auch vom Klima die Rede. Den Begriff der „Klimaneutralität“ gab es 1993 jedoch noch nicht, diese Forderung wurde erst später erhoben und war damals nicht absehbar.
Wenn man sich nun vorstellt, was Klimaneutralität bedeuten soll, kann ein solches Ziel nicht in der Norm enthalten sein, da die Norm sich dann nicht mehr, wie dies der verfassungsändernde Gesetzgeber gewollt und zum Ausdruck gebracht hat, in das Gesamt der Verfassung einfügen, sondern zu einer Übernorm würde, der sich alles Weitere unterzuordnen hat.
Und dann wird Deutschland bis 2031 als Staat im Wesentlichen abgeschaltet, indem man eine juristische Diktatur errichtet, die den Shutdown verbindlich anordnet:
Ist das Deutschland zustehende CO₂-Budget verbraucht, müssten ihm andere Verfassungsgüter untergeordnet und grundrechtliche Freiheit „im Wesentlichen unterbunden werden“. Dazu stellt das Gericht das dem Grundgesetz zugrundeliegende rechtsstaatliche Verteilungsprinzip, wonach die Freiheit der Bürger prinzipiell unbegrenzt und der Staat prinzipiell begrenzt ist, schon für die Gegenwart auf den Kopf.
Das Bundesverfassungsgericht selbst hat die Grundrechte damit zum Termin 2031 komplett abgeschafft. Mit dem rhetorischen Trick, dass das Klima über allem stehe, und das Klima eben die Abschaltung sämtlicher Grundrechte verlange.
Die Grenzen der Rechtsfortbildung überschritten, hat das Gericht auch mit seinen Aussagen zur Bedeutung des Paris-Ziels. Völkerrechtlich vereinbart ist nur die Idee, dass es ein globales CO₂-Budget geben soll. In der Frage, nach welcher Methode dieses Budget auf die Staaten zu verteilen ist, gab es dagegen keinen Konsens. Das deutsche Klimaschutzgesetz hat sich hier den Vorschlag des SRU zu eigen gemacht, weltweit gleiche Pro-Kopf-Emissionsrechte zugrunde zu legen.
Und wieder eine Verlagerung von politischem Handeln in andere Bereiche:
Mit der Verlagerung politischer Entscheidungen auf die Ebene der Verfassung verschafft das Gericht der Politik die Möglichkeit, bei unpopulären Maßnahmen auf seine Autorität zu verweisen und ihren Kritikern nicht nur „Klima-“ respektive „Wissenschaftsleugnung“, sondern auch fehlenden Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht und damit vor der Verfassung selbst vorzuwerfen.
Klar. Wer sich nicht fügt, ist „Verfassungsfeind“ und greift die „Demokratie und Verfassung“ an.
Das Grundgesetz verpflichtet das Bundesverfassungsgericht indes nicht dazu, den Deutschen den Verlust ihrer Freiheit „zur Weltrettung per Gerichtsbeschluss“ aufzuerlegen.
Das Bundesverfassungsgericht kann Bürger gar nicht verdonnern. Denn das Grundgesetz bindet nur die drei Staatsgewalten und nicht die Bürger. Aber – wie schon seit Jahren beschrieben – das Grundgesetz wird immer wieder in ein Abwehrrecht des Staates gegen den Bürger umgedeutet.
Staatssabotage
Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass Feminismus, Antikapitalismus und Klima Sabotageaktionen vorrangig der USA gegen das wiedervereinte Deutschland sind, weil man dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fürchtete. Westdeutschland war sehr modern, und die DDR trotz aller Defizite technisch und wissenschaftlich auch begabt und nicht dumm, im Arbeitsbereich durchaus stark, und die Wiedervereinigung hätte einen wirtschaftlich gefährlichen Staat geschaffen. Deutschland war ja auch lange Exportweltmeister.
Wir erinnern uns daran, dass auch Frankreich große Angst vor dem vereinigten Deutschland als Technologie- und Wirtschaftsmacht hatte und deshalb die Wiedervereinigung an die Bedingung der Einführung des Euro band, deshalb haben wir den ja. Und Frankreich selbst reißt ihn wohl mit seiner Verschuldung gerade in den Abgrund.
Das werden die anderen Alliierten, England und vor allem die USA nicht anders gesehen haben.
Und so ist davon auszugehen, dass
- Feminismus
- Klima
- Migration
vor allem Sabotageaktionen gegen Deutschland und dessen Wirtschaftskraft sind, und zumindest Feminismus/Genderismus und das Klimatheater (besser gesagt: Die Grünen) aus den USA gesteuert wurden, Migration wohl eher von linken Kräften mit Verbindung in die USA, und das nun auch sehr gut wirkt:
Deutschland ist wirtschaftlich nicht nur jetzt schon fast am Ende, sondern wird bis 2031 faktisch komplett abgeschaltet.
Und bis 2031 gehören uns auch unsere Städte nicht mehr. Dann interessiert es auch niemanden mehr, welches Tempolimit in Kalifat Hamburg gilt.
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Kernkraftwerke abgeschaltet werden mussten, nicht nur, weil wir inzwischen viel zu blöd sind, um sie zu betreiben, sondern damit die, denen 2031 dann Deutschland gehört, damit keinen Unfug treiben. Mit Windrädern kann man keinen ernstlichen Unfug gegen Andere anstellen, die fallen nur um und einem selbst auf den Kopf.