Die Geheimdienste und die Meldestellen
Ich komme zu einer Theorie, was diese „Meldestellen“ eigentlich sind.
Ich hatte geschrieben, dass die Geheimdienste, vor allem der Verfassungsschutz, unheimlich viele Social Media Fakeaccounts betreiben, um zum Beispiel „Hatespeech“ und „Rechtsextremismus“ zu provozieren oder als False Flag vorzugaukeln, um dann von der Politik mehr Geld zum „Kampf gegen rechts“ zu bekommen (Kobra-Prinzip), und um Reaktionen zu provozieren, um dann nachzuverfolgen, wer welche Meinung hat und mit wem in Kontakt steht.
Dazu schreibt mir ein Leser:
alleine der Berliner Verfangsschutz über 200 accounts
Hallo Hadmut,
hier liest man, dass alleine der Berliner Verfangsschutz über 200 accounts betreibt in den sozialen Miedien, multipliziere die 15 anderen Ländern und addiere den Bundesverfangsschutz, dann sind es jedenfalls weit über tausend.
Freundliche Grüße
Und dort
Der Verfassungsschutz in Berlin nutzt insgesamt 236 Profile auf Social-Media-Plattformen. Das geht aus einer schriftlichen Anfrage des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar an die Innenverwaltung hervor.
Mit den Profilen geben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes als andere Personen aus und wollen somit in den sozialen Medien unter anderem Anschläge, Umsturzpläne oder Spionage aus dem Ausland frühzeitig erkennen.
Die meisten der 236 Accounts hat der Verfassungsschutz Berlin auf Facebook und X, gefolgt von Instagram, Telegram und Tiktok. Auch auf kleineren Plattformen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Angaben nach präsent. Die Profile sind auf unterschiedliche Gefahren ausgerichtet.
Was mich in einer Vermutung, Annahme, Theorie, in einem Verdacht bestärkt.
Ich glaube nämlich, dass diese „Meldestellen“, allen voran die „Meldestelle REspect!“, in Wirklichkeit Tarnorganisationen des Verfassungsschutzes sind und dazu dienen, dessen rechtswidrige Machenschaften ins Privatrecht zu verschieben und zu tarnen.
All die Ungereimtheiten, auf die ich da in diesem Strafverfahren gegen mich gestoßen bin, deuten in diese Richtung.
- Es ist klar, nicht ersichtlich, welchem rechtsstaatlichen Zweck die dienen und wieso solche „NGOs“ Strafverfolgung betreiben sollen.
- Es gab sogar Äußerungen von Polizeibehörden, dass diese Meldestellen überflüssig seien und man Anzeige direkt bei den „Onlinewachen“ erstellen solle und könne.
- Die Meldestelle REspect! existiert rechtlich eigentlich gar nicht, hat keine Rechtsform. Nach außen hin stellt man sie als Teil der Jugendstiftung dar, obwohl die mit deren Stiftungszweck völlig unvereinbar ist. Mir liegen aber Informationen vor, wonach die von der Regierung, aus dem Sozialministerium heraus geführt und gesteuert werden.
- Sie missachten Datenschutzrecht.
- Sie geben keine Datenschutzauskunft und berufen sich dabei auf die Ausnahme der Strafverfolgung, obwohl dies offensichtlich nur für Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft gilt, und nicht ansatzweise ersichtlich ist, wieso sich eine Organisation wie die Meldestelle REspect! gleichzeitig darauf beruft, privatrechtlich, und deshalb nicht an öffentliches Recht gebunden, und Teil der Strafverfolgung zu sein, also hoheitliche Befugnisse zu haben.
- Die Meldestellen dienen keinem erkennbaren, vertretbaren Zweck. Stattdessen haben sie folgende Funktionen:
- Anonymisierung des Anzeigers – man weiß nicht, von dem die Anzeige kommt.
- Erstellung von Personendossiers – man sammelt alle Informationen.
- Entkopplung von der 3-Monats-frist für Strafanträge: Da formal der „Verletzte“ nichts von der Sache weiß, läuft die Frist nicht.
- Anzeigenmaterial auf Vorrat, immer parat: Wenn man geheimdienstlich eine Kopie der Rechner benötigt oder auf Konten zugreifen will, hat man immer etwas auf Lager, um eine Strafanzeige zu fingieren, Ermittlungen zu fingieren und Wohnungen oder Konten zu durchsuchen.
- Die Meldestellen sind datenschutzwidrig, aber die zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten schauen weg, stellen sich taub, blind, dumm.
Wer wäre in der Lage, die Landesdatenschutzbeauftragten einfach alle „abzuschalten“?
- Wie kommt es, dass die „Meldestelle REspect!“ so wunderbar mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitet und das zeitlich genau zusammenpasst?
- Es gab in meinem Strafverfahren einen seltsamen Vorgang.
Ich hatte nach der ersten Akteneinsicht bemerkt, dass es an der ganzen Sache einige verdächtige Ungereimtheiten gibt. Die Anzeige der Meldestelle REspect!, an der ich einige Zweifel hatte, war aber nur als Ausdruck – und wieder eingescannt – vorhanden. Die ganzen wichtigen Dinge im RFC822-Header fehlen da natürlich. Deshalb hatte ich angemeckert, dass ich gerne die elektronische Version der Mail mit der Anzeige einsehen möchte.
Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, darauf hätte ich keinen Anspruch, weil ich nur Anspruch auf Einsicht der Akte hätte, und man die elektronische Form der Anzeige eben nicht zur Akte genommen habe. Was juristischer Quatsch ist, weil die Anzeige bereits mit ihrem Eingang Teil der Akte wird, und nicht erst einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft bedarf, sie zur Akte zu nehmen und in welcher Form, und die Staatsanwaltschaft diese auch nicht mehr herausnehmen darf.
Auf meine Beschwerde hin wies die Generalstaatanwaltschaft die Staatsanwaltschaft an, das nachzuholen und die Mail in elektronischer Form zu den Akten zu nehmen.
Und das muss sie dann auch getan haben, denn eine Staatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft hatte bestätigt, sich davon vergewissert zu haben, dass die CDROM jetzt in der Akte ist, und es gibt sogar einen Verweis einer späteren Aktenseite, aus der die Seitennummer hervorgeht, auf der diese CDROM war. Die muss also existiert haben und ich weiß sogar die Aktenseitennummer.
Als ich aber das nächste Mal Akteneinsicht nahm, fehlte diese CDROM nicht nur, sondern unter der Seitennummer war etwas anderes abgeheftet. Irgendwer muss die CDROM wieder entfernt haben, und damit die Nummerierung keine Lücken hat, unter dieser Seitennummer etwas anderes eingefügt, dabei aber übersehen haben, dass die Seitennummer mit der CDROM an anderer Stelle erwähnt wurde.
Irgendwer hat da ganz erheblichen – kriminellen – Aufwand betrieben, um diese CDROM mit der elektronischen Version der Anzeigeemail wieder aus der Akte zu entfernen, damit ich nicht untersuchen kann, woher und von wem die eigentlich kam.
Und jetzt kommen noch diese Meldungen, dass die Geheimdienste in den Social Media mit Fakeaccounts hochaktiv sind.
Das bestärkt mich in meiner Einschätzung, dass diese Meldestellen Tarneinrichtungen sind, die vertuschen und verdecken sollen, dass die Strafanzeigen vom Verfassungsschutz – also vom Staat – selbst kommen und fingiert sind, um dann unter dem Vorwand eines Strafermittlungsverfahrens mit Polizei- und Staatsanwaltschaftsrechten zu ermitteln, Wohnungen zu durchsuchen, Konten zu filzen.
Und diesen ganzen Haufen Fake nennt man dann „Trusted Flagger“.