Ansichten eines Informatikers

Ein Haftbefehl, ausgestellt auf „Frau Marla Svenja Liebich“

Hadmut
3.9.2025 14:31

Kann es sein, dass wir uns gerade lächerlich machen?

Es ging doch herum, dass der ehemalige Rechtsextreme „Sven“ Liebich auf Frau umgepolt hat, nunmehr „Marla Svenja Liebich“ heißt, und sich dem Haftantritt entzogen hat.

Eigentlich war ja eine große Sause zum Haftantritt angekündigt, große Pressekonferenz vor dem Gefängnis. Alles nur Ablenkung, in Wirklichkeit ist „Marla Svenja Liebich“ verschwunden.

Und wenn jemand nicht pünktlich zur Haft antritt, dann gibt es einen „Vollstreckungshaftbefehl“, der auf dem Bundesgebiet gilt. Ob man auch bei solchen Haftbefehlen, die nicht mehr dem Gerichtsverfahren, sondern der Haft dienen, die Auslieferung aus dem Ausland erreichen kann, weiß ich nicht.

Aber was wäre, wenn?

Stellt Euch vor, die ist irgendwo in Osteuropa oder irgendwo in einem Land, in dem man von Gender und Trans und Queer nichts hält.

Dann kommt ein Auslieferungsgesuch über „Frau Marla Svenja Liebich“ rein. Und dann sagen die „Also, wir haben hier zwar einen Herrn Liebich, aber der kann es ja nicht sein, denn der ist ja eindeutig ein Mann.“

Kann man dann überhaupt noch einen Haftbefehl ausstellen, der in anderen Ländern gültig ist?

Denn sie auch als „Herrn Liebich“ zu bezeichnen, ist ja gesetzlich verboten. Die gesamte männliche Vergangenheit muss ja aus den Akten getilgt werden.

Kann das sein, dass dieses Gesetz einfach unfassbar blöd ist? Und unser Bundestag mit Leuten besetzt ist, die eben unfassbar blöde Gesetze machen?

Wer hat dieses Gesetz damals geschrieben, vorgeschlagen, beantragt?

Übrigens:

Es wird zwar inzwischen angesichts des offenkundigen Gesetzesschwachsinns gerne davon geredet, dass Liebich es „missbrauche“.

Wie Juristen aber schon richtigerweise erklärten, kann man dieses Gesetz gar nicht missbrauchen, weil kein Zweck, keine Bedingung angegeben ist. Es war ja gerade Ziel des Gesetzes, dass jeder völlig unabhängig von Voraussetzungen oder Zwecken das Geschlecht nach Belieben ändern kann. Und weil es deshalb auch keine zweckwidrige Verwendung geben kann, kann man dieses Gesetz gar nicht missbräuchlich verwenden. Es ist einfach ein Recht, dass jeder nach freiem eigenen Ermessen verwenden kann, wie er will.

Man hatte übrigens genau davor gewarnt.