Ad hominem
Wie Juristen argumentieren. [Nachtrag]
Sie haben sich das Dokument des Wiss. Dienstes des BT nicht durchgelesen, oder? Ganz höflich: Sie lesen und zitieren einen Informatiker, der im Impressum einen Briefkasten auf Zypern angibt. Schauen Sie stattdessen mal, was Rechtsprofessoren dazu schreiben, die kennen sich aus 🙂
— Alex Völker (@AlexVau95) July 30, 2025
Es kommt nicht darauf an, was man sagt, sondern ob man nach Juristenansicht befugt ist, überhaupt eine Meinung zu vertreten, also wer man ist.
Und mein Impressum enthält keine Briefkastenaddresse, sondern ein Postfach. Das entspricht nicht nur zypriotischem Recht, sondern ist auch etwas grundsätzlich anderes: Ein Postfach bekommt da nämlich nur, wer auch auf Zypern im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Postamts wohnt. So eine Behauptung wie diese geht dann schon in die Verleumdung und üble Nachrede.
Und es entspricht sogar deutschem Recht, weil ich mich mehr auf Zypern als in Deutschland aufgehalten und den Artikel, um den es hier geht, auch auf Zypern geschrieben habe. Aber selbst so elementares Medienrecht überfordert diesen Wunderknaben, der meint, dass es allein darauf ankommmt, Jurist zu sein.
Viel erfährt man über diesen Vogel nicht. In seinem Profil gibt es gar kein Impressum, nur die Aussage „Restrukturierungsrecht Hamburg/Halle. Hier privat.“, also ob einen „privat“ von der Impressumspflicht befreien würde (soviel zu dessen „Rechtskunde“).
Auf Linked In habe ich ein Profil eines „Alexander Völker“ gefunden, der ihm nicht nur verblüffend ähnlich sieht, wenn man die beiden Profilbilder vergleicht, sondern der als Stelle „Rechtsreferendar | Doktorand“ und dazu angibt, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei zwei Kanzleien (darunter in Sachen „Restructuring & Finance“) und Referendar am Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg (Wirtschaftsstrafrecht) gewesen, und inzwischen Rechtsreferendar beim Bundesministerium der Justiz zu sein, Referat RA6 (Insolvenz- und Restrukturierungsrecht).
Passt nicht nur genau zum Twitterprofil, sondern auch dessen Verweis (s.o.) im Tweet auf den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages.
Hängt noch zwischen den Staatsexamen, hat weniger juristische Berufserfahrung als ich, aber reißt das Maul auf. Große Klappe, enorme Überheblichkeit, ad hominem, aber scheitert schon am Impressumsrecht.
Und an solche Vögel kommt Ihr dann, wenn die Staatsanwälte oder Richter sind.
Wie so oft beschrieben: Juristen unterscheiden nicht nach richtig und falsch. Bei denen gibt es nur „vertretbare Meinungen“, und ob man die Meinung vertreten darf, hängt davon ab, wer man ist, nicht was die Meinung ist. Mal ganz abgesehen davon, dass es in meinem Artikel um etwas anderes ging.
Macht Euch ein Bild davon, was für Leute in Gerichten, Staatsanwaltschaften, Ministerien sitzen.
Nachtrag: Muss man sich auch klar machen: Der behauptet, seit Jahren Referendar im „Wirtschaftsstrafrecht“ zu sein, und kann ein Postfach nicht von einer Briefkastenadresse unterscheiden. Und dann wundert man sich, wenn man auf Staatsanwälte und Richter trifft, die nicht wissen, was ein Zeuge ist.