Friedrich Merz und die zwei linken Verfassungsrichterinnen
Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.
Eine Leserin fragt an:
Richterwahl Zeitpunkt / Verfassungsklage gegen Abstimmung mit altem Bundestag (“Merzschulden”)
Hallo Herr Danisch,
Marcel Luthe hat mit Joana Cotar beim Bundesverfassungsgericht geklagt, weil kurz nach der BTW2025 mit dem alten Bundestag statt mit dem neuen Bundestag abgestimmt wurde.
Jetzt hatte anscheinend das BVerfG eine Stellungnahmefrist von Juni bis September gesetzt.
Zu dem späten Zeitpunkt wären unter normalen Umständen schon die zwei neuen Richterinnen im Amt gewesen.
Ausführlicher hier:
https://x.com/GGLuthe/status/1944289080906322100
Ist vom 13.07.25. In einem Youtube-Video wurde sich darüber unterhalten, deshalb wollte ich das nachlesen.
https://www.gg-gewerkschaft.de/merzschulden
Ob die Frist ungewöhnlich lang ist, kann ich nicht sagen. Aber das mit den Richterwechseln ist zeitlich schon auffällig.
Will Herr Merz wegen dieser Klage unbedingt diese zwei Kandidatinnen durchsetzen? Weil bei Erfolg der Klage die Billion-Verschuldung, die Koalition und damit seine Kanzlerschaft fiele?
Gehört das zum Deal mit der SPD, dass die Richterinnen die Klage abweisen sollten?
Man fragt sich ja, warum die CDU-Parteispitze die Kandidatinnen gegen den Willen der CDU/CSU-Fraktion durchsetzen will. Wegen dieser Klage?
Guten Morgen!
Wieder Neues vom #Bundesverfassungsgericht in der Causa #900Milliarden #Merzschulden und der nach unserer Überzeugung grundgesetzwidrigen Beschlussfassung darüber durch den 20. Deutschen Bundestag Wochen nach der Wahl des 21. Bundestages.Zur Erinnerung: die GGG… pic.twitter.com/zx1Li2BUhm
— Marcel Luthe – Good Governance (@GGLuthe) July 13, 2025
Weiß ich nicht.
Ich müsste erst einmal nachlesen, ob dafür der erste oder der zweite Senat zuständig wäre, ob das überhaupt stimmen kann.
Eine interessante Frage ist das aber schon. Wenn nämlich das Bundesverfassungsgericht zu der Ansicht käme, dass das mit der Abstimmung nicht geht, wäre Merz am Ende. Aber hatte das Bundesverfassungsgericht nicht schon darüber entschieden, dass das mit der Abstimmung zulässig war? Da war doch schon irgendwas. Oder war das nur die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung?
Der Gedanke ist aber würzig:
Ich hatte ja schon geschrieben, dass Friedrich Merz innenpolitisch abwesend ist und anscheinend die ganze Innenpolitik als Deal für seine Wahl an die SPD verschenkt hat. Und die Superverschuldung oben drauf.
Könnte es also sein, dass Merz vor der Wahl sagte, dass so eine Superverschuldung mit ihm nicht zu machen sei, weil er sie für verfassungswidrig und nicht zu machen hielt?
Und dass dann die SPD kam und sagte, er solle das mit der Verfassungswidrigkeit vergessen, weil bis dahin die SPD zwei ihrer Leute als Richterinnen platziert hat?
Es ist eine hochinteressante Frage, ob ein Zusammenhang zwischen der Monsterverschuldung und diesen beiden Richterkandidatinnen besteht. Vielleicht weiß man schon, wie die Verfassungsrichter das sehen, nämlich ablehnend, und hat diese zwei Damen ausgewählt, weil mit denen das Votum anders ausfiele und kann jetzt von denen nicht ablassen, weil man im Vertrauen auf deren Wahl und deren Meinung die Verschuldung beschlossen hat und nun darauf angewiesen ist, dass die Richterinnen werden?