Ansichten eines Informatikers

Diplomatenpost und Racketen

Hadmut
16.6.2025 12:54

Zwei Diplomaten schreiben mir zum Diplomatenpass.

Der Erste:

Diplomatenpaß ist nicht gleich Diplomatenpaß

Guten Mogen Herr Danisch,

im Anhang finden Sie Fotos von (m)einem Diplomatenpaß. Größe eines normalen Reisepasses. Ich darf den ausschließlich verwenden, wenn ich im Rahmen meiner dienstlichen Tätigkeit mit dienstlichem Auftrag im Ausland unterwegs bin. Dann genieße ich automatisch diplomatische Immunität; es bedarf dazu keines weiteren Ausweises. Im Vorfeld solcher Reisen wird vom AA auf unsere Initiative hin eine diplomatische Note erstelllt, die dem Gastland unsere Ankunft ankündigt, so daß in der Regel die dortige Einreisebehörde bereits informiert ist. Das erleichtert die Formalitäten am Flughafen oder Hafen. Klappt aber nicht immer.

Von einem Diplomatenpaß gibt es zwei unterschiedliche Ausführungen, eine dunkelblaue (so wie meiner) und eine schwarze:

Der Unterschied zwischen einem dunkelblauen und einem schwarzen Diplomatenpass liegt in der Art des Passes, seiner Funktion und den Rechten, die er seinem Inhaber gewährt.
Beide Pässe sind spezielle Reisedokumente, die von Deutschland ausgestellt werden, aber sie unterscheiden sich in ihrer Verwendung und ihrem Erscheinungsbild:

Dunkelblauer Diplomatenpass:
So ein Pass wird an Mitglieder des diplomatischen Dienstes, wie Botschafter, Konsuln oder andere diplomatische Vertreter, sowie deren Familienmitglieder ausgestellt.
Der Inhaber genießt diplomatische Immunität und Privilegien gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (1961), wie z. B. Befreiung von bestimmten Steuern oder Strafverfolgung im Gastland.
Der Pass ist dunkelblau und enthält die Aufschrift „DIPLOMATENPASS“ auf dem Umschlag und wird für offizielle Reisen im Rahmen diplomatischer Aufgaben verwendet.

Manche Inhaber, wie z. B. Vielreisende und/oder Spezialkräfte, verfügen über zwei blaue Diplomatenpässe: Einen für Reisen in die freie Welt und einen für Reisen in die arabische/moslemische Welt. In letzterem sind keine Visa aus Israel enthalten. Wenn er das einmal vergißt, braucht der Inhaber im besten Fall einen oder zwei neue Dilpopässe; im schlechtesten Fall ist er tot.

Schwarzer Diplomatenpass:
Wird für höchste Amtsträger des Staates ausgestellt (Bundespräsident, Bundeskanzler, Mitglieder des Bundeskabinetts oder andere hochrangige Regierungsmitglieder).
Ähnlich wie beim dunkelblauen Pass gewährt er diplomatische Immunität, jedoch ist er speziell für Personen mit höchster staatlicher Verantwortung gedacht. Er ist schwarz und ebenfalls mit „DIPLOMATENPASS“ gekennzeichnet. und wird für offizielle Reisen von Spitzenpolitikern und höchsten Amtsträgern genutzt.

Ihnen eine schöne Woche!

Die Fotos lasse ich (obwohl schon geschwärzt) hier mal weg und sage dazu: Das sieht baugleich mit meinem Reisepass aus, nur dass man den Umschlag eben dunkelblau statt weinrot beschichtet hat, im Innenlayout an ein paar Stellen in schwarzer Farbe „Diplomatenpass“ angebracht wurde, „Alle Behörden werden hiermit ersucht, die Inhaberin / den Inhaber dieses Passes frei und ungehindert reisen zu lassen sowie ihr/ihm nötigenfalls Schutz und Beistand zu gewähren.“ drinsteht, und als ausstellende Behörde das Auswärtige Amt genannt ist.

Technisch gesehen also letztlich ein gewöhnlicher Reisepass, der mit Sicherheit auf denselben Maschinen in der Bundesdruckerei wie der Reisepass gemacht wurde, nur geringfügig ergänzt und umgefärbt. Und inhaltlich wohl nicht mehr als die Bestätigung „Ja, der gehört zu uns“ und „Bitte helfen Sie ihm, wenn nötig“. Also Identitätsnachweis und höfliche Bitte, keine besonderen Rechte.

Und die, die einen schwarzen Diplomatenpass haben, werden ihn vermutlich nie brauchen. Von der Queen hieß es ja, sie habe nicht einmal einen Reisepass. (Sie hatte und brauchte nach britischem Recht auch keinen Führerschein, weil sie ja selbst die Fahrerlaubnisse vergibt und sich das nicht selbst zu erlauben braucht.) Interessante Frage, ob der Papst einen Diplomatenpass des Vatikans hat. Oder der US-Präsident.

Der Zweite:

Lieber Herr Danisch,

nun mische ich mich als ehemaliger Betroffener auch ein.

Es gibt Diplomatenpässe (dunkelblau; für Mandatsträger, auch für die dt. Abg. des Europ. Parlaments) und Dienstpässe (knallrot; für im staatlichen Auftrag im Ausland Tätige, z. B. an Botschaften oder GTZ). Diplomatenausweise des Gastgeberlandes habe ich nie kennengelernt.

Diplomatenpässe garantieren nur Immunität in dem Gastgeberland, in dem man auch akkrediert ist. Man kann sie nur bei Reisen im staatlichen Auftrag verwenden. Fliegt man von seinem Gastgeberland privat in den Urlaub in ein Land, das Visa erteilt, muss man mit dem Dienstpass ausreisen und mit dem Privatpass einreisen. Das kann man manchmal kompliziert sein. Diese Rackete hat nun gewiss keinen staatlichen Auftrag und die Ägypter scherten zurecht einen Dreck um diesen „Diplomatenpass“, den die Frau auch offenbar widerrechtlich bei der Einreise nach Ägypten benutzt hat.

So ungefähr hatte ich mir das laienhaft vorgestellt und in Erinnerung gehabt, dass es nämlich auf die Akkreditierung ankommt, ob das Gastland das nach offizieller Anmeldung des Herkunftslandes auch so akzeptiert. Sonst könnte ja jeder kommen.

Ob sie ihn bei der Einreise benutzt hat, ist unklar. Aber um der Festnahme durch die Polizei zu entgehen, anscheinend nach Straftaten nach Ägyptischem Recht.

Ich halte es, wie schon gesagt, für gar nicht diplomatisch, sondern für problematisch, wenn jemand wie Rackete für eine solche Aktion eine Diplomatenpass verwendet – oder überhaupt mitführt. Und das, wo doch die Ära der „feministischen Außenpolitik“ beendet ist.

Dafür ist es diplomatisch sehr freundlich, wenn Ägypten daraus kein diplomatisches Ding macht, sondern die einfach rauswirft.