Eine grüne Verwaltungsgerichts-Migrations-Intrige?
Wenn das stimmt, dann wäre es heftig.
Sehr heftig.
Es geht doch gerade durch alle Medien, dass das Verwaltungsgericht Berlin entschieden habe, dass die Asylzurückweisung durch die Bundesregierung/Innenminister Dobrindt vom Verwaltungsgericht Berlin für rechtswidrig erklärt worden sei.
Ich hatte schon geschrieben, dass das Unsinn und falsch ist, weil es nur um einen vorläufigen Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz ohne nähere Prüfung und nicht um eine Entscheidung in der Hauptsache geht. Einstweiliger Rechtsschutz darf nämlich gar nicht so gebaut sein, dass er die Hauptsacheentscheidung vorwegnimmt, das wäre unzulässig.
Anscheinend ist aber nicht nur die Berichterstattung faul, sondern die Entscheidung selbst.
Zu den schlimmsten Fehlern im Verwaltungsrecht gehört, wenn die handelnde/entscheidende Exekutivbehörde/stelle nicht zuständig war.
So etwas gibt es auch in der Judikative, nämlich wenn der Richter nicht zuständig ist.
Artikel 101 Absatz 1 Grundgesetz
Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Und „gesetzlicher Richter“ heißt nicht nur „Verwaltungsgericht“, sondern exakt nach dem Geschäftsplan, welche Kammer, welche Richter zuständig sind. Es soll nämlich verhindert werden, dass man das Richtern zuschiebt, die eine bestimmte Meinung haben, dass man also den zum Fall meinungspolitisch passenden Richter aussucht, dass man also die Entscheidung beeinflusst, indem man den Richter mit der gewünschten Meinung aussucht. Es gehört auch im Verfahrensrecht zu den schwersten Fehlern, wenn ein Richter entscheidet, der nicht nach dem Geschäftsplan zuständig ist.
Nun weist mich ein Leser auf dieses Video hin, in dem einer behauptet, herausgefunden zu haben, dass genau das in dieser Entscheidung passiert sei, dass nämlich für den Fall die 28. Kammer zuständig gewessen wäre. Entschieden habe aber die 6. Kammer – und deren Vorsitzender sei Mitglied der Grünen:
Schauen wir uns das mal näher an.
Laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts geht es um
Beschlüsse der 6. Kammer vom 2. Juni 2025 (VG 6 L 191/25 u.a.)
Also tatsächlich die 6. Kammer.
Schauen wir mal in den Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Berlin für 2025: Vorsitzender der 6. Kammer ist laut dieses Plans ein Dr. von Alemann.
Über den schreibt NiUS gerade:
Doch am 15. Mai erklärt sich das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder für die Klage nicht zuständig. Man verweist das Verfahren an das Verwaltungsgericht in Berlin. Der Grund: die drei somalischen Staatsbürger seien von Bundespolizeibeamten der Berliner Direktion aufgegriffen worden. In Berlin wiederum landet das politisch hochbrisante Verfahren ausgerechnet auf dem Tisch des Richters Dr. Florian von Alemann, der Vorsitzender der 6. Kammer ist. Von Alemann wird auf einer Internetseite des fachpolitischen Forums Demokratie und Recht der Grünen als „unser Mitglied“ bezeichnet – und ist in grünen Kreisen auf Social Media bestens vernetzt.
und weiter
Im Oktober 2023 hielt Alemann einen Vortrag auf einer Parteiveranstaltung der Berliner Grünen. Ebenso bemerkenswert: Über den Beschluss, der die Somalis betrifft, entschied im Verwaltungsgericht seine 6. Kammer – obwohl laut Geschäftsverteilungsplan eigentlich die 28. Kammer für jene Staatsangehörige zuständig wäre. Laut Verwaltungsgericht sei die 6. Kammer jedoch deshalb zuständig, weil sie für „Streitigkeiten“ mit „einer Einrichtung des Bundes“ verantwortlich sei.
Dabei wirft gerade die Social-Media-Präsenz von Richter von Alemann massive Fragen ob seiner Unabhängigkeit auf. Auf mehreren Plattformen tritt er als Kritiker von Friedrich Merz und Migrationsaktivist auf. Er folgt auf X vor allem Asylrechtlern sowie linken und grünen Accounts – das beruht offenbar auf Gegenseitigkeit. Der grüne Innenpolitiker Konstantin von Notz folgt ihm auf X, ebenso der Grüne Daniel Eliasson, der grüne Abgeordnete Moritz Heuberger, die grüne Politikerin Aferdita Suka, der grüne Ministeriumsmitarbeiter Michael Servatius, der ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete Helge Limburg, der grüne Aktivist Peter Madjarov, die ehemalige grüne Stadträtin Almut Neumann, die grüne Politikerin Heide Schinowsky – sehr viel grüne Politik bei gerade mal 68 Followern.
Auf X verbreitet Richter von Alemann folgerichtig unter anderem Kritik an Friedrich Merz aufgrund der „unsäglichen, pauschal Migranten verunglimpfenden Debatte seit Silvester“, eine besondere Schwäche hat von Alemann offenbar für die Internet-Aktivistin Mareile Ihde („Hoellenaufsicht“), die einst in der FDP aktiv war und inzwischen für die Grünen wirbt. Sie retweetet er immer wieder. Auf Bluesky lobt das Grünen-Mitglied die Migrationsvorschläge von den Parteikollegen Ricarda Lang und Winfried Kretschmann.
Von Alemann hätte sich also schon selbst für befangen erklären müssen und hätte nicht als Richter auftreten dürfen.
Und laut Plan ist die Zuständigkeit der 6. Kammer gegeben für
(0600) Visumsrecht gemäß III. 4)
(0532) Staatsangehörigkeitsrecht gemäß III. 5)
(0562) Zweckentfremdungsrecht
(1700, soweit nicht andere Sachgebietsschlüssel) Streitigkeiten, die keiner anderen Kammer zugewiesen sind, soweit das Verfahren die Tätigkeit oder Maßnahme einer Einrichtung des Bundes betrifft
(1800 ff.) Asylrecht, Herkunftsländer Vietnam, Indien, Sri Lanka, Bangladesch; Pakistan, soweit nicht die 14. Kammer zuständig ist
Es reicht also nicht, dass eine Tätigkeit oder Maßnahme einer Einrichtung des Bundes betroffen ist – die Streitigkeit darf keiner anderen Kammer zugewiesen sein.
Für die 28. Kammer dagegen heißt es
(0600) Visumsrecht gemäß III. 4)
(1300) Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich der Hochschuldienstverhältnisse mit den Anfangsbuchstaben) A, B, Q, R
insbesondere:
(1310 – 1315) Recht der Bundesbeamten )
(1330 – 1335) Recht der Landesbeamten )
(1340 – 1345) Recht der Richter )
(1800 ff.) Asylrecht, Herkunftsländer Somalia, Äthiopien, Eritrea
Und damit war eindeutig die 28. Kammer zuständig und nicht die 6., denn weil es um das Herkunftsland Somalia geht, und damit die Streitigkeit einer anderen Kammer zugewiesen ist, zieht die Sache mit der Streitigkeit des Bundes für die 6. Kammer nicht. Asylrecht, Herkunftsland Somalia, ist völlig klar und eindeutig.
Und damit dürfte das Ding nicht nur glasklare und eindeutige Rechtsbeugung sein, sondern – berücksichtigt man das Zustandekommen der Klage, wo die Kläger ja wieder mal gecastet waren und das Ding von den Grünen inszeniert war, strategische Prozessführung wie im Blog schon oft beschrieben, und dann sieht, wie die Medien das sofort passend weiterverarbeitet und gefakenewsd haben, liegt hier ziemlich eindeutig eine von vorne bis hinten inszenierte Intrige der Grünen gegen Kanzler Merz und Innenminister Dobrindt vor.
Nochmal zu NiUS:
Unmittelbar nach dem politisch brisanten Urteil äußert sich auf X der Bundestagsabgeordnete Till Steffen (Grüne), dem von Alemann wiederum auf X folgt, genauso wie die grüne Ex-Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg (Berlin), Monika Herrmann, die Grünen-Chefin Franziska Brantner und mehrere weitere grünen Accounts. Steffen feiert das Urteil als politischen Triumph. Auch der Alemann-Follower Konstantin von Notz stimmt auf X sofort ein: „Zurückweisungen bei #Grenzkontrollen sind rechtswidrig. Niemanden kann das überraschen – schon gar nicht Alexander #Dobrindt. Ein Innenminister, der sich sehenden Auges nicht an Recht und Gesetz hält, ist ein handfestes Problem für Friedrich Merz.“ Dazu verbreitet von Notz die Pressemitteilung seines Parteifreundes im Richteramt. Anders gesagt: Binnen weniger als zwei Stunden kommunizieren die Grünen die Entscheidung des Gerichts unisono auf ihren Kanälen. Ein grüner Richter also urteilt im Sinne seiner Partei in einem Fall, der von der Asyl-Industrie konstruiert wurde, und seine Partei wiederum nutzt den Beschluss für die Oppositionspartei.
Die NGO „Pro Asyl“ macht unterdessen gar keinen Hehl daraus, dass es sich hier um eine bewusst konstruierte Zurückweisung handelte. So meldet sich der Sprecher des 1986 gegründeten Vereins, Tareq Alaows, am Montag in einem Video zu Wort. Alaows, selbst als Syrer nach Deutschland eingewandert, steht darin vor der Bundespolizeidirektion in Frankfurt an der Oder, wo ein Migrant, wie er sagt, zurückgewiesen wird. Das Video wurde also kurze Zeit vor der Einreise der drei Somalis aufgenommen. Er wolle anwaltliche Unterstützung zusichern und eine Klage durchsetzen, erklärt Alaows. Das Video ist adressiert an den Bundesinnenminister, im Untertitel heißt es: „Ich hab da was für Sie. Versprochen, gehalten.“ Bis 2023 war Alaows Mitglied der Grünen. Er trat aus, weil ihm Einwanderungspolitik der Partei zu restriktiv war.
Eine inszenierte grüne Intrige, maßgeblich ausgeführt von der hochkorrupten Berliner Justiz.
Was nun?
Was ich jetzt auch erst einmal nachlesen müsste, ist, ob Entscheidungen einer nicht zuständigen Kammer überhaupt rechtskräftig oder nichtig sind. Es gab mal so etwas, was ich mal im Zusammenhang mit der grünen Verfassungsrichterin Baer nachgelesen habe, wonach die Entscheidungen eines Richters, der nicht hätte Richter werden dürfen, trotzdem wirksam bleiben.
Der Knackpunkt ist aber, dass die Kammer ja noch gar nicht geurteilt hat. Das war ja nur der einstweilige Rechtsschutz.
Im Prinzip müsste man Strafanzeige wegen Rechtsbeugung stellen, aber dann landet man auch wieder nur bei der noch korrupteren und politisch weisungsgebundenen grünen Berliner Staatsanwaltschaft.
Die Dummheit
Ich halte die Intrige für ziemlich dumm.
Denn wenn Dobrindt jetzt kein Feigling und nicht völlig dumm ist, und meies Erachtens ist er beides nicht, könnte er daraus jetzt die ganz große Nummer machen und gegen die Grünen, die Berliner Justiz und die Medien mit der ganz großen Kanone schießen.
ARD und ZDF
Was damit aber auch geklärt sein dürfte, ist, dass ARD und ZDF monströse Propagandamaschinen der Grünen und keinen Pfifferling wert sind.