Die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens
Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten.
In einem „Offenen Brief“ und einem Bericht der linksherum im Kreis fahrenden Frankfurter Rundschau fordert eine Versammlung von Marxistika der Akademischen Überflüssigkeiten, die Strafbarkeit des Schwarzfahrens abzuschaffen:
Offener Brief: Wir fordern die ersatzlose Abschaffung des § 265a StGB
Zur Information:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
Ah, ja, Automatenbetrug und Einschleichen in Veranstaltungen soll auch gleich wegfallen. Würde mich mal interessieren, wer von diesen Prinzessinnen den Paragraphen überhaupt gelesen hat, dessen Abschaffung sie fordern.
Mich würde mal interessieren, wie diese Leute auf die Idee kommen, dass sie überhaupt einer Position wären, etwas zu fordern. Über Gesetze entscheiden der Wähler und der Bundestag, und nicht irgendwelche akademischen selbernannten Paradiesvögel.
Außerdem hat der Beamte einen Eid zu leisten. Ich müsste den jetz für jedes Bundesland der gelisteten Hochschulen raussuchen, was mir gerade zu aufwendig ist, aber nur mal so als Beispiel:
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 64 Eidespflicht, Eidesformel
(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. “
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
(3) […]
(4) […]
Eine interessante Frage, ob ein Beamter gegen seine Dienstpflichten verstößt, wenn er die Abschaffung eines Gesetzes fordert, statt es zu wahren. Aber wie ich schon oft beschrieben habe, haben viele Professoren keinen blassen Schimmer von ihren Dienstpflichten, und interessieren sich auch nicht dafür. Den allermeisten Professoren, mit denen ich bisher zu tun hatte, und das waren nicht wenige, waren ihre Dienstpflichten schlichtweg scheißegal. Geht an vielen Fakultäten eh nur noch um Marxismus und Postengeschacher.
Und wie kommen die nun darauf?
Der Unrechtsgehalt ist gering: Für das „Erschleichen von Leistungen“ bedarf es lediglich einer Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr ohne gültigen Fahrausweis. Es müssen keinerlei Barrieren oder andere Hindernisse überwunden werden. Darüber hinaus ist der Schaden pro Fahrt ohne gültiges Ticket marginal. Zugleich haben die Verkehrsunternehmen durch das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von i.d.R. 60 Euro einen zivilrechtlichen Anspruch gegen die betroffenen Personen, der die Höhe des Schadens in aller Regel bei weitem übersteigt.1
Auf Deutsch: Sie haben gar keinen Anspruch, wenn derjenige seinen Namen nicht sagt und sich nicht ausweist, weil es dann auch keine rechtliche Handhabe gibt, ihn festzuhalten oder festzunehmen.
Es mag sein, dass der Schaden pro Fahrt marginal ist. Aber wieviele Schwarzfahrten wird es geben, wenn es keine Strafen mehr gibt und es kein Risiko mehr darstellt?
Außerdem besteht der Schaden ja nicht allein darin, dass jemand mitfährt, der nicht zahlt, sondern darin, dass er nicht zahlt. Wer dann noch zahlt, ist der Dumme.
Und wir haben jetzt schon das Problem, dass unsere öffentlichen Verkehrsmittel zugekackt sind und nach Pisse stinken, weil sie längst zum Pennerzuhause geworden sind. Ich musste in Berlin schon mindestens ein Dutzend Mal das Abteil notfallmäßig verlassen bzw. wechseln, weil Leute darin so unerträglich gestunken haben.
Der Straftatbestand trifft überproportional armutsbetroffene Menschen und solche in prekären Lebenslagen: Wobei die Strafen – insbesondere aufgrund der hohen Zahl der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen – für die betroffenen Personen schwerwiegende und unverhältnismäßige Konsequenzen haben (wie bspw. Wohnungsverlust). Laut aktuellen Studien gehen 25 % der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen auf Fahren ohne Fahrschein zurück.2 Hinzu kommt, dass die Handlungen der Betroffenen nicht von krimineller Energie, sondern von faktischen Zwängen (der Zahlungsunfähigkeit) zeugen. Der Großteil der Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund von Fahren ohne Fahrschein verbüßen, ist arbeitslos. Zusätzlich ist etwa jede dritte Person drogenabhängig. Bis
zu jeder fünfte Betroffene hat keinen festen Wohnsitz.3
Widerspricht sich selbst.
Erstens ist nicht klar, warum Arbeitslose und Wohnsitzlose von Haftstrafen schwerer betroffen sein sollen als andere – sie haben ja keinen Job und keine Wohnung zu verlieren.
Zweitens sagten sie ja oben, dass es statt den Strafen ja den zivilrechtlichen Anspruch gebe. Den kann man aber gegen jemand, der nichts hat und wenig verdient, oder keinen Wohnsitz hat, nicht durchsetzen. Im Gegenteil: Wenn man ein Gerichtsverfahren gegen jemanden anstrengt, der die Prozesskosten nicht tragen kann, bleibt man selbst im Falle des Obsiegens auf den Kosten sitzen.
Es gibt aber ein drittes Problem darin: Sie fordern, es auch aus den Ordnungswidrigkeiten rauszunehmen. Damit wäre das „erhöhte Beförderungsentgelt“ nur noch ein Bestandteil der AGB. Die AGB gelten aber nicht für jemanden, der keinen Beförderungsvertrag schließt, weil er keinen Fahrschein kauft.
Es scheint, als hätten die Kriminologen und Juristen in der Liste der Unterzeichner ziemlich wenig Ahnung von Recht.
Die verlogenen doppelten Maßstäbe
Es wird darauf hinauslaufen, dass Schwarzfahren gar keine Konsequenzen mehr hat und jeder der Dumme ist, der noch einen Fahrschein kauft.
Wer aber zahlt dann den Betrieb? Der Steuerzahler.
Wenn Ihr aber Eure Steuern nicht zahlt, ist sofort der Teufel los, da werdet Ihr sofort gepfändet, bestraft, mit Verzugs- und Strafaufschlägen belastet, habt Ihr ein Strafverfahren am Hals.
Das heißt, dass der, der fährt, nicht mehr zahlen muss und keine Konsequenzen befürchten muss, während der Steuerzahler den Betrieb zahlen muss, auch wenn er nicht damit fährt, und ihm höchste Strafen drohen.
Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten Maßstäbe.
Aber was will man von deutschen Professoren auch noch anderes erwarten? Nur noch marxistisches Geschwätz, aber weder willens noch in der Lage, darüber nachzudenken oder zu beschreiben, wie das dann eigentlich funktionieren soll und wer den Betrieb noch bezahlen soll. Das ist dieses linke Spinnertum, das sich an den Universitäten ausbreiten: Man will irgendwas abschaffen und unterstellt einfach, dass sich dann irgendwie ein Paradies einstellt, das dann vom Himmel fällt.
Denn einen zentralen Denkfehler darin bemerken sie erst gar nicht: Es führt ja nicht dazu, dass Leute dann, wenn sie keine Angst mehr vor Knast haben müssen, dann erleichtert für die Fahrten bezahlen. Es führt ja nicht dazu, dass die sich dann Fahrkarten kaufen. Im Prinzip heißt die Forderung nichts anderes, als dass der Staat – Prinzip „bedingungsloses Grundeinkommen“ öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen hat.
Ich hatte vorhin gerade den Artikel darüber, dass in Berlin nicht mal die öffentlichen Klohäuschen zu gebrauchen sind, weil vollgekackt und von Junkies bewohnt. Was soll die dann eigentlich davon abhalten, einfach in Verkehrsmittel einzuziehen? Kann man in Berlin gut beobachten, dass Leute im Winter einfach in der S-Bahn wohnen – und die Sitze vollpissen. Da ist es trocken, beheizt, man sitzt weich, kommt rum und man sieht was. Und das für umme.
Und gleichzeitig verlangen dieselben Ideologen, dass wir die Autos aufgeben und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, während sie dafür sorgen, dass die immer verdreckter und unbenutzbarer werden wie Berliner Klohäuschen.
Mir ist die Tage etwas untergekommen, was perfekt dazu passt:
Deutsche Bahnhöfe vs. Japanische Bahnhöfe.
Deutschland verkommt in allen Bereichen pic.twitter.com/d76wgxOtSS— AldousHuxley (@AHuxley1963) August 6, 2024
Und dann wundert man sich, wenn die Bahnhöfe aussehen wie Berliner Klohäuschen: Kaputt, zugeschissen, für die Öffentlichkeit nicht zu gebrauchen.
Es wird höchste Zeit, dass der Staat einfach pleite geht. Und sich dann weder öffentliche Verkehrsmittel, noch Professoren noch leisten kann. Und nach den Nachrichten dauert das ja auch nicht mehr lange.