Ansichten eines Informatikers

Juristen: Quality is a myth

Hadmut
30.1.2024 12:23

Ich wundere mich seit Jahrzehnten, warum die Juristen einerseits immer so überheblich sind,

dass nur ein Volljurist Gesetze verstehen kann und auslegen darf (obwohl jeder Honk sie machen darf und jeder Bürger sie befolgen muss), und ich dann unter den Juristen schon so viele unfassbar unfähige Exemplare erlebt habe, die nicht mal die Basics können.

beck-aktuell kommentiert einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts damit, dass das Jura-Examen damit völlig willkürlich bewertet wird.

Und dabei ist die Note unter Juristen das ein und alles, entscheidet die Note, das „Prädikatsexamen“, das „befriedigend“ oder „vollbefriedigend“, ob man Richter wird, in eine Spitzenkanzlei mit sechsstelligem Einstiegsgehalt kommt, oder als kleiner Anwalt schauen muss, wo man bleibt.

Was mir aber auch erklärt, warum die beim Bundesverfassungsgericht meine Verfassungsbeschwerde gegen die Promotion nicht haben wollten, weil ich ja darin erklärt hatte, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG selbst – und an die sind sie gebunden – gesetzliche Anforderungen und Maßstäbe für Promotion und Habilitation erforderlich sind – Juristen können sich greifbare Prüfungsmaßstäbe schlicht nicht leisten.

Damals hatte mir im Promotionsstreit der Vorsitzende am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gesagt, dass ich juristisch völlig recht hätte und das auch gut und wasserdicht begründet und belegt habe, sie mir da aber kein Recht geben werden, weil die Konsequenz daraus sei, dass auf viele Jahre hinaus gar niemand mehr promovieren werde, weil man weder solche Maßstäbe, noch ihnen genügende Promotionen hinbekäme. Und das wolle man nicht.

In den 80er und 90er Jahren – und darauf hatte ich mich ja damals gestützt und verlassen – war das Bundesverwaltungsgericht noch die treibende Kraft beim Prüfungsrecht und wollte gute und rechtsstaatliche Prüfungen. Und ich habe mich vor Gericht gewundert, warum ich mit jeder Menge bester Munition und bindender Rechtsprechung BVerwG und BVerfG ankomme, und die wirkungslos verpufft. Von Anwälten, darunter dem führenden Experten im Prüfungsrecht und sogar einem ehemaligen Richter des Bundesverwaltungsgerichts (der über meine damaligen Webseiten zum Prüfungsrecht auf mich aufmerksam geworden war) habe ich aber erfahren, dass das alles nicht mehr angewandt wird, weil politisch unerwünscht. Man will gar kein Leistungsprinzip, sondern völlige Willkür, weil man eben die Notenvergabe politisch steuern will. Der Vorläufer von Gender, Queer, Woke, Divers. Selbst Anwälte sagten mir, dass sie plötzlich nicht mehr vor Gericht durchkommen und aufgeben. In irgendeiner juristischen Zeitschrift in der Bibliothek bin ich sogar auf einen Aufsatz vom „Zurückrudern im Prüfungsrecht“ gestoßen.

Man kann das ziemlich gut eingrenzen, dass wir bis ungefähr im Jahr 2000 ein gutes und rechtsstaatliches Prüfungsrecht hatten, und das mit dem Aufkommen von Frauenquote usw. systematisch zerstört und durch Benotungswillkür ersetzt wurde. Und dann erlebt man Gerichte, die alle zusammen von Recht nicht mehr als Laienwissen zu haben scheinen.

Schlagwort der Gender Studies: „Quality is a myth“. Man hat die Juristenausbildung – sofern sie überhaupt je Substanz hatte, was mehrere Juristen mir gegenüber in Abrede stellten – systematisch verblödet, damit man die Juristenschaft politisch steuern kann. Ich fand das ja als Informatiker immer so dubios, dass die bei den Juristen diese „Repetitorien“ brauchen. Als ich aber mal in einer Rechtsabteilung gearbeitet habe, sagten die mir, die seien wirklich notwendig, weil zu viele Dozenten schlicht nicht in der Lage wären, ihr Fach zu lehren. Und tatsächlich habe ich schon einige Fälle erlebt, in denen Jura-Dozenten von ihrem eigenen Fachgebiet (es war allerdings fast immer Staatsrecht, das scheinen die unfähigsten zu sein) keine Ahnung hatten. Jura-Studenten fragten mich mal und baten um Hilfe, wie sie denn Akteneinsicht in ihre Prüfungsarbeiten erreichen könnten, der Professor sehe nicht ein, dass es einen Anspruch darauf gibt. Das Fach: Staatsrecht. Der Akteneinsichtsanspruch des Prüflings ist Staats- und Verfassungsrecht. Der Mann war fachlich und charakterlich nicht in der Lage, es zu begreifen, aber lehrt – und prüft – genau dieses Fach.

Viele Professoren (meiner damals ja auch) versuchen die Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen schon deshalb zu verhindern, weil ihre Korrektur und Bewertung nicht tageslichttauglich und abgrundtief lächerlich ist. Denn die meisten Professoren sind nicht mehr als Zivilversager, die vor allem deshalb an der Uni geblieben sind, weil sie nicht in der Lage wären, das Fach auszuüben.