Ansichten eines Informatikers

Die Bullshit-Oper von der Fake-Petition, aufgeführt mit 1,6 Millionen Dummen, und vom Wert der Grundrechte

Hadmut
30.1.2024 19:05

Deutschland als Staat herabgestuft auf Ramsch.

Das Fischblatt DIE ZEIT: Mehr als 1,6 Millionen Menschen fordern Entzug von Höckes Grundrechten

Mehr als 1,6 Millionen Menschen haben eine Petition unterzeichnet, dem Thüringer AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke einen Teil seiner Grundrechte zu entziehen: Auf der Petitionsplattform des Kampagnen-Netzwerks Campact sind bis Dienstagmittag rund 1.666.000 Unterschriften für das Vorhaben eingegangen. Am Donnerstag soll die Liste mit den Unterschriften vor dem Bundestag an die Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen Britta Haßelmann übergeben werden.

1,6 Millionen Menschen sind so strunzdoof, dass sie nicht merken, dass diese „Petition“ völlig wert- und wirkungslos ist, ein reines Wichsprojekt, und so auch gar nicht möglich gewesen wäre?

Petitionen an den Deutschen Bundestag müssen an den Petitionsausschuss des Bundestages und nicht bei der Vorsitzenden einer Fraktion abgegeben werden. Man kann sie ja auch nicht beim Friseur oder dem nächsten FastFood-Restaurant einwerfen (man kann, aber es bewirkt einfach nichts).

Zumindest ist das mein Wissensstand. Und um den bestätigt zu bekommen, hatte ich vor ca. 2 Wochen eine Anfrage an das Pressereferat des Bundestages gerichtet, weil ich wissen wollte, was sich Campact eigentlich dabei denkt, mir das Blog mit Werbung für so einen Schwachsinn zuzupflastern. Bisher habe ich keine Antwort bekommen, deshalb habe ich gerade eben auch beim Petitionsausschuss direkt angefragt.

Aktuelle Angaben habe ich dazu nicht gefunden, aber es gibt ein Interview von 2013 mit dem Petitionsausschuss, in dem genau diese Frage erörtert wird:

Lars Sobiraj: Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Online-Petition einreichen zu dürfen?

Die Vorausetzungen für das Einreichen einer Online-Petition bzw. einer elektronischen Petition unterscheiden sich nicht von den Vorausetzungen für eine schriftliche Petition. Grundsätzlich kann sich jeder mit seinen Nöten oder Bitten zur Gesetzgebung an den Petitionsausschuss wenden. Man muss weder volljährig sein noch die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wer eine Petition über das Internet einreichen möchte, muss aber dennoch seine Adresse angeben, da jeglicher relevanter Schriftverkehr aus Gründen der Identitätssicherung auf dem Postweg erfolgt.

Eine gewisse Sonderstellung nimmt die sogenannten „öffentliche Petition“ ein: Eine elektronisch eingereichte Petition, die auf Bitte des Petenten auf dem Internetportal des Petitionsausschusses veröffentlicht werden kann. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung haben alle registrierten Nutzer des Portals für vier Wochen die Möglichkeit, die Petition elektronisch mitzuzeichnen oder, mit anderen Worten, das Anliegen zu unterstützen. Der Petent muss also nicht erst mühsam auf Unterschriftensuche gehen. Innerhalb der besagten Frist können die registrierten Nutzer des Petitionsportals in eigenen Foren auch Diskussionsbeiträge erstellen und ihre Meinung zu den jeweiligen Themen darstellen – um so die politische Meinungsbildung aktiv mitzugestalten. Natürlich gibt es einige Hürden, bevor aus einer elektronisch eingereichten Petition eine öffentliche bzw. veröffentlichte Petition wird: So muss das Anliegen von allgemeinem Interesse sein, die Petition darf sich also weder im Ganzen noch in Teilen auf Personen beziehen, zudem darf sich keine sachgleiche Petition in der parlamentarischen Prüfung befinden. Auch muss der Bundestag zuständig sein, es darf sich somit nicht um eine Bitte handeln, deren Erfüllung im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt.

[…]

Lars Sobiraj: Wie steht der Deutsche Bundestag zu Petitionen, die er über Anbieter wie change.org, avaaz.org oder openpetition.de erhält?

Der Deutsche Bundestag begrüßt es natürlich, wenn Menschen sich zusammentun und sich gemeinsam für Verbesserungen einsetzen – oder auch nur ein Zeichen mit ihrer Stimme setzen wollen. Zum Problem wird es nur, wenn private Petitionsportale versuchen, den Eindruck zu erwecken, die dort eingereichten Petitionen würden vom Deutschen Bundestag bearbeitet werden. Dies ist nicht der Fall, wie wir leider immer wieder diversen Bürgerinnen und Bürgern mitteilen müssen, die sich an uns wenden, weil sie eine Petition bei den besagten Portalen eingereicht haben und nun nach dem Stand der Bearbeitung fragen. Häufig wenden sich auch Bürger an uns, die zwar wissen, dass sie eine Petition direkt beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags einreichen müssen, doch bitten sie darum, ihre auf anderen Portalen gesammelten Online-Unterschriften für ihr Anliegen zu werten. Dies ist jedoch nicht möglich, da es eine klare Beschlussfassung des Ausschusses gibt, nach der elektronische Mitzeichnungen nur von registrierten Nutzern des ePetitions-Systems des Deutschen Bundestages anerkannt werden. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kann die in seinen Verfahrensgrundsätzen festgeschriebenen Standards für elektronische Mitzeichnungen nicht auf fremden Petitionsportalen überprüfen.
Um dem darauf folgenden Frust entgegenzuwirken, haben wir uns in der Vergangenheit schon an einige dieser privaten Petitionsportale gewandt und darum gebeten, man möge die dortigen Nutzer bitte darüber aufklären und nicht – wie es einige tun oder getan haben – bewusst den Eindruck erwecken, es gebe einen Zusammenhang zwischen privaten Petitionsseiten und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

Nach den Verfahrensgrundsätzen von 2013 wäre es also völlig unmöglich, eine Petition auf der Seite von Campact durchzuführen, für die sich der Bundestag dann interessieren würde.

Ob man diese Grundsätze geändert hat, darauf habe ich seit 2 Wochen noch keine Antwort erhalten. Aber: Danach sieht es nicht aus, denn das e-Petitionen-Portal des Bundestages gibt es noch immer, und da steht wortwörtlich noch immer dasselbe:

Eine Petition, die veröffentlicht werden soll, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören vor allem:

  • Das Anliegen muss von allgemeinem Interesse sein.
  • Es darf keine persönlichen Bezüge enthalten.
  • Anliegen und Begründung müssen knapp und allgemein verständlich formuliert sein.
  • Es werden nur Themen veröffentlicht, bei denen eine sachliche Diskussion zu erwarten ist.

[…]

Wie kann ich eine Petition einreichen?

Petitionen können per Brief, per Fax, per Postkarte oder elektronisch (über diese Website) eingereicht werden. Erfolgt die Übermittlung der Petition auf dem Postweg oder per Fax, ist eine handschriftliche Unterzeichnung erforderlich. – Öffentliche Petitionen können nur elektronisch über diese Website eingereicht werden.

Öffentliche Petitionen, Mitzeichnung und Quorum

Petitionen sind Bitten (mit Forderungen insbesondere zur Gesetzgebung) und Beschwerden (über ein Handeln oder Unterlassen insbesondere von Behörden). Die Zuständigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages für ihre Behandlung ist gegeben, wenn das Anliegen den Aufgabenbereich des Bundes betrifft (d. h. bei Bitten zur Bundesgesetzgebung und Beschwerden über Bundesbehörden). Nähere Einzelheiten finden Sie in den Verfahrensgrundsätzen.

Petitionen können unter Verwendung des auf dieser Internetplattform hinterlegten Web-Formulars sowie per Post oder Telefax eingereicht werden.
Öffentliche Petitionen

Allein über die Internetplattform des Ausschusses besteht die Möglichkeit, eine Petition mit der Bitte um Veröffentlichung einzureichen.

Die Veröffentlichung auf der Internetplattform setzt insbesondere voraus, dass die Petition ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat, welches in die Zuständigkeit des Ausschusses fällt; zudem darf kein Ablehnungsgrund gemäß der Richtlinie für öffentliche Petitionen vorliegen. Dies erfordert zunächst eine entsprechende Prüfung, deren Ergebnis Ihnen mitgeteilt wird.

Unabhängig von der Veröffentlichung einer Petition erfolgt ihre inhaltliche Prüfung und Behandlung gemäß den Verfahrensgrundsätzen des Ausschusses.

Der Ausschuss legt großen Wert darauf, alle Petitionen mit gleicher Sorgfalt zu behandeln, unabhängig von ihrer Veröffentlichung und der Zahl der Mitzeichnungen.

Mitzeichnung

Wird eine Petition auf der Internetplattform veröffentlicht, werden Sie hierüber vom System automatisch benachrichtigt. Mit der Veröffentlichung beginnt die vierwöchige Mitzeichnungsfrist (vgl. 8.2.1 der Verfahrensgrundsätze).

Innerhalb der Mitzeichnungsfrist kann die Petition auf der Internetplattform des Ausschusses elektronisch mitgezeichnet und im Forum diskutiert werden. Auch eine Unterstützung per Post oder Telefax ist innerhalb der Mitzeichnungsfrist möglich. Auch Unterschriftensammlungen (vgl. Sammelpetitionen) können so übermittelt werden.

Für die Unterstützung per Post oder Telefax verwenden Sie bitte die Kontaktdaten. Wichtig ist hierbei, die genaue Bezeichnung der unterstützten Petition mit ID-Nummer, Anliegen und eventuell Namen des Petenten.
Quorum

Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört (vgl. 8.4.4 der Verfahrensgrundsätze).

Das ist zwar stellenweise etwas schwammig formuliert, aber nach meinem Verständnis ist diese Campact-Petition gegen Höcke aus drei, vier Gründen unzulässig und gegenstandslos:

  1. Sie erfolgte über die Campact-Seite und nicht die Petitionswebseite des Bundestags.
  2. Sie bezieht sich auf eine Einzelperson (Höcke)
  3. Es besteht kein öffentliches Interesse, sondern nur ein politisches Interesse.
  4. Den Antrag auf Entziehung von Grundrechten an das BVerfG zu stellen, gehört zu den Rechten, aber nicht zu den Aufgaben des Bundestags. Es ist kein Akt der Gesetzgebung und keine Sache einer Bundesbehörde.

Und deshalb hat man das wohl auch mit viel Trara und geschalteter Werbung über Campact gemacht, weil man von vornherein wusste, dass das alles unzulässig und nur eine Bullshit-Oper ist. Der Petitionsausschuss hätte die wohl gar nicht erst zur Veröffentlichung angenommen.

Und deshalb:

Der Initiator der Petition „Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen“, Indra Ghosh, wird sein Anliegen in dieser Woche der Grünen-Fraktionsspitze in Berlin übergeben. Das sagte der Düsseldorfer unserer Redaktion. Nach aktuellem Stand werde der Termin am Donnerstag, 1. Februar, um 13 Uhr vor dem Reichstagsgebäude stattfinden.

Klar. Die Grünen nehmen jeden Scheiß, der Petitionsausschuss würde es nicht annehmen. Und nur da könnte es wirken.

Das ganze Ding ist ein einziger große Fake und Beschiss.

Und dieser Indra Gosh vermutlich ein Strohmann, gecastet. Mir schrieb jemand, dass das Ding in Wirklichkeit eine Kampagne einer regierungsnahen Werbeagentur ist. Und die werden gewusst haben, vor allem, wenn sie im Auftrag der Regierung agierten, dass das ganze Ding Fake ist und niemals funktionieren kann.

Vermutlich habe ich deshalb auch keine Antwort vom Bundestag bekommen, denn normalerweise antworten die mir immer innerhalb von gefühlten zwei Arbeitstagen.

Es würde bedeuten, dass das alles nicht nur ein großer Schwindel war.

Es würde bedeuten, dass 1,6 Millionen Deutsche – oder besser: Leute in Deutschland, falls die „Unterschriften“ überhaupt jemals stattgefunden haben und echt sind, und nicht von Agenturen reingehackt wurden – jeden Schwachsinn unterschreiben, denen man ihnen hinhält, zu doof sind, um zu googeln, was eine Petition ist, sich aber berufen fühlen, darüber zu entscheiden, ob jemandem die Grundrechte aberkannt werden.

Was aber wäre ein Grundrecht wert, wenn schon 1,6 Millionen Idioten zuzüglich des deutschen Journalismus ausreichend wären, es einem zu nehmen?

Politische Kartographierung?

Andere Frage:

Es ist ja bekannt und wurde auch von Nancy Faeser schon gesagt, dass die Bundesregierung gerade alle politischen Meinungen aller Bürger, aller Spenden an die AfD erfassen will. Der Angriff auf mein Spendenkonto war ja auch so ein Spionageding.

Ging es hier gar nicht um eine Petition, sondern um die Erfassung von Namen und Adressen von Leuten, die jederzeit bereit sind, alles gegen die AfD zu unterschreiben, um deren Gesinnungsdatenbank zu befüllen, damit sie dann Stasi-mäßig zu jedem Bürger sagen können, wie der einzuschätzen ist?

War das nur eine riesige Datensammelaktion?

Die Medien

Warum melden die Medien, vor allem die ÖRR-Nachrichten, dass eine Petition gezeichnet werde, obwohl jeder mit ein paar Grundkenntnissen in Recht, Verfassung und Bundestag sofort schwere Zweifel haben muss, ob diese Petition echt sein kann?

Amygdala-Attacke?

Verwendet man hier gezielt die Methoden, die ich so oft beschrieben habe, um über die Amygdala ein künstliches Zusammengehörigkeitsgefühl zu erzeugen? Also die Methoden, die auch die Nazis angewandt haben?

Ist man dann, wenn man auf einer Webseite so eine Gesinnungserklärung „unterschreibt“, psychisch gefangen, eingerudelt, auf Linie gebracht?