Unerwünschte Meinungsäußerungen sind künftig „Ordnungswidrigkeiten“
26.1.2024 1:07
… und werden mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bestraft:
"Wenn Sie belästigt werden mit Meinungsäußerungen, die sie nicht wollen, dann sind das zukünftig Ordnungswidrigkeiten." @Die_Gruenen, ihre Rechtsstaatpartei. pic.twitter.com/G8lgU0kbxU
— populus1 (@Philippopulus1) January 25, 2024
„Ordnungswidrigkeit“ heißt in Deutschland, dass es nicht verfolgt werden muss, sondern nur verfolgt werden kann, es also natürlich nur in eine politische Richtung geht.
Das dürfte frontal verfassungswidrig sein. Aber dazu müsste ich erst einmal die Rechtsgrundlage als Text sehen.