Ansichten eines Informatikers

Unerwünschte Meinungsäußerungen sind künftig „Ordnungswidrigkeiten“

Hadmut
26.1.2024 1:07

… und werden mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bestraft:

„Ordnungswidrigkeit“ heißt in Deutschland, dass es nicht verfolgt werden muss, sondern nur verfolgt werden kann, es also natürlich nur in eine politische Richtung geht.

Das dürfte frontal verfassungswidrig sein. Aber dazu müsste ich erst einmal die Rechtsgrundlage als Text sehen.