Ansichten eines Informatikers

Was steckt hinter der Flut von Kontosperrungen?

Hadmut
9.12.2023 23:03

Die Spur führt zur … Regierung.

Ein Leser schickt mir einen Scan oder ein Handy-Foto eines gedruckten Zeitungsartikel, der gestern in der FAZ unter dem Titel „Plötzlich ist das Konto zu“ erschienen sei. Nicht ganz, aber zumindest weitgehend Textgleich scheint dieser Online-Artikel zu sein: Wenn das Konto plötzlich gesperrt ist
Das Landgericht Frankfurt habe seit Ende 2021 vermehrt mit Eilanträgen gegen Kontosperrungen zu tun. Was etwas unlogisch ist, weil es im Aufmacher heißt, dass es um eine neue Verfahrensart ginge. Wenn es aber neu ist, dann kann es nicht „vermehrt“ sein.

Es handele sich dabei immer um dieselbe Bank, aber das Gericht wolle nicht sagen, um welche. (Naja, wenn es um das Landgericht Frankfurt geht, muss es sich um eine in Frankfurt ansässige Bank handeln. Es könnte also, womöglich, vielleicht, unter Umständen, um die Deutsche Bank gehen.)

Plötzlich ginge die EC-Karte nicht mehr, würde die Miete nicht mehr abgebucht und so weiter. Richtig üble Dinge, die Leute in enorme Schwierigkeiten und um Geschäft und Wohnung bringen können.

In ihrer Not gingen die Leute zu Rechtsanwälten, die dann die Freischaltung der Konten beim Landgericht beantragten.

Später stellt sich heraus: Hintergrund der Sperrung war ein von der Bank an die Financial Intelligence Unit (FIU) ­gemeldeter Geldwäscheverdacht. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken, in solchen Fällen eine Meldung an die FIU zu machen, dann sind keine Transaktionen mehr erlaubt. Die Schwelle ist niedrig, einen Anfangsverdacht wie etwa bei der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen braucht es nicht. Nach Beobachtungen des Gerichts in den vorliegenden Eilverfahren gründet sich der Verdacht meist auf Bareinzahlungen von 10.000 Euro an.

Diese Zahl könnte mit einer Aufforderung der Bafin aus dem August 2021 an die Banken zusammenhängen, bei Bareinzahlungen von dieser Höhe an einen Herkunftsnachweis bei den Kunden einzufordern. Den Banken ist es laut Geldwäschegesetz verboten, die Kunden über die Verdachtsmeldung zu informieren. Problematisch wird es den Schilderungen des Landgerichts zufolge, wenn das Konto nicht nach drei Werktagen entsperrt wird, wie es das Gesetz eigentlich ebenfalls vorschreibt, außer die FIU ordnet die weitere Sperrung an.

Denn in der Praxis, so hat es das Landgericht festgestellt, verlängert die Bank die Frist oft, weil sie sonst Abbuchungen oder Abhebungen des möglicherwiese inkriminierten Geldes als neuen Verdacht wertet. Dadurch verlängert sich die Sperrung in den Fällen, die dem Gericht vorliegen, auf bis zu drei, in einem Fall sogar vier Wochen. Doch auch dem Gericht ist es laut Gesetz verboten, den Antragsteller im Eilverfahren über den Grund für die Sperrung zu informieren – ein Widerspruch zu dem im Grundgesetz verankerten Recht auf rechtliches Gehör. Die Zivilkammern, die mit den inzwischen etwa 40 Verfahren befasst waren, behelfen sich deshalb oft mit Anfragen bei der FIU.

Die Sauerei: Im Laufe des Verfahrens teilt die FIU dann oft der Bank mit, dass sie das Konto entsperren darf, und die Kunden bleiben dann auf den Gerichtskosten sitzen.

Was sogar noch in anderer Hinsicht verfassungswidrig ist, weil dann, wenn das von der FIU, also dem Zoll, ausgeht, eigentlich das Finanz- oder Verwaltungsgericht und nicht das zivile Landgericht zuständig wäre. Dann kommt nämlich die Rechtswegsgarantie gegen staatliches Handeln aus Artikel 19 Absatz 4 GG zum Zuge. Und der setzt ebenfalls Kenntnis des Vorganges voraus, erzwingt, dass man informiert wird. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, etwa die Telefonüberwachung (ich war ja in der Vorratsdatenspeicherung), und da gibt es einige rechtliche Hürden, wie dass ein ausreichender Verdacht vorliegen muss, dass ein Richter das beschließen muss, und dass der Betroffene später darüber informiert werden muss, damit er das gerichtlich überprüfen lassen kann. Dass das von einer Bank als privatrechtliches Unternehmen oder von der FIU einfach so auf Zuruf und auf ungeklärten Verdacht passiert, ist verfassungsrechtlich völlig untragbar. Sie beschreiben da einen Fall, in dem einem das Konto gesperrt wurde, weil er zwei Motorräder für zusammen 40.000 Euro verkauft hatte, und das Geld in fünf Tranchen auf sein Konto eingezahlt hatte. Die Bank wollte Nachweise, die er bei der Bank eingeworfen hat, trotzdem haben sie ihm das Konto gesperrt.

Es gibt aber etwas, was mich daran wieder stört: Dass es sich immer um dieselbe Bank handeln solle. Ging das Ding nur von FIU/Zoll/Bafin aus, würde das ja alle Banken betreffen.

Es geht aber nur um eine einzige Bank.

Und sowohl bei mir, als auch bei der Frau, die vorhin bei mir anrief, ging es um die Deutsche Bank.

Und die automatisieren ja gerade sehr stark, die wollen ja unbedingt Kosten sparen. Deshalb crasht ja auch gerade die Postbank, die der Deutschen Bank gehört, weil die auf Biegen und Brechen die Postbank von deren steinalter Computertechnik in die Deutsche Bank-Cloud überführt hat, und dabei auch alles schief ging. Ich habe von jemandem vom Finanzamt erfahren, dass die da einen Riesenhaufen Probleme haben, weil ihnen reihenweise Steuerzahlungen über die Postbank nicht reingekommen seien, sich in den folgenden Streitigkeiten aber immer rausstellte, dass die Steuerpflichten rechtzeitig überwiesen hatten und das bei der Bank hängen geblieben ist.

Da läuft gerade der ganz große Schrott, und neulich war irgendwo zu lesen, dass die Deutsche Bank viel Personal aus anderen Bereichen abgezogen hat, um in der Postbank-IT und Postbank-Hotline zu arbeiten und den ganzen Kundenärger abzuarbeiten, weil sie auch ewig lange brauchen, um den Haufen an Kundenbeschwerden abzuarbeiten.

Ich kann es mir schon allgemein, noch weniger aber in dieser Personalnotsituation vorstellen, dass da jemand sitzt und sich jeden Fall einzeln anschaut und prüft. Das wird mit ziemlicher Sicherheit irgendein automatisierter spezifischer Schrott sein. Sonst wäre das ja auch bei allen Banken so.

Und das verstößt gegen Artikel 22 DSGVO.

Die Frage ist, was dahinter steckt.

Mir fallen dazu nur zwei Möglichkeiten ein, die sich auch nicht gegenseitig ausschließen und beide zusammen zutreffen können:

  • Man will – wie bei mir und vielen anderen Bloggern und Youtubern – Kritiker kaltstellen.
  • Wir sind weit mehr von Schwerkriminalität unterwandert, als man uns gegenüber zugeben will, und muss so harte Gegenmaßnahmen fahren, dass ein normales Leben, normales Zahlen und Kontennutzen, schon nicht mehr möglich ist.

Ich halte das gleich multipel verfassungswidrig.