Ansichten eines Informatikers

Die Zensur-Rechtslage in Irland

Hadmut
1.12.2023 16:15

Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.

Ein Leser fragt an, ob das stimmt:

Weiß ich nicht.

Plausibel erscheint es mir aber, weil der Zwang, Passworte zu seinen Daten herauszugeben, in England bekanntlich schon seit Jahren etabliert ist. Ich hatte in meiner beruflichen Tätigkeit schon vor Jahren England auf die Liste der Länder gesetzt, in die Mitarbeiter nicht mit Dienstnotebooks mit vertraulichen Daten reisen dürfen. Ich hatte da die Anweisung gegeben, dass wenn Dienstreisen mit Dienstrechnern erforderlich sind, „frische“ (alte, ausgemusterte, aufgemöbelte, oder neue, billige) Notebooks nur mit Software ohne jegliche Daten und ggf. Zweitaccount mitgenommen werden dürfen, die bei Grenz- und Polizeikontrollen problemlos aufgegeben oder samt Passwort übergeben werden können, und die nötigen Daten erforderlichenfalls nach sicherer Ankunft an sicherem Ort per VPN herunterzuladen sind. Ob die Daten oder der ganze Notebook gelöscht werden kann, habe ich den Juristen zur Klärung aufgegeben, es gibt nämlich Länder, in denen man dafür dann wegen Beweisvernichtung dran ist. Im Zweifel ist der Rechner deshalb nur als „thin client“ einzurichten, der eine Arbeitssitzung remote in Deutschland aufmacht. Dann gibt es auf dem Notebook nämlich keine relevanten Daten und auch nichts zu verheimlichen oder zu löschen.

Und solche Strafen haben in Großbritannien auch Tradition. In australischen Foltermuseen kann man erfahren, dass man im England früherer Zeiten schon für Fluchen auf der Straße dazu verurteilt werden konnte, lebenslänglich als Strafgefangener nach Australien deportiert zu werden, Zwangsarbeit und Folter gab’s gratis dazu. Die Briten haben es generell nicht so mit der Meinungsfreiheit.

Und dass dieses „Debanking“ gegen Leute, die Unerwünschtes sagen, gerade in England entstanden ist, kommt nicht von ungefähr.

Allerdings gibt es einen Folgetweet, der die Rechtsquelle angibt:

Da kann man sich das selbst durchlesen.