Ansichten eines Informatikers

Die nachmietbare Sitzheizung von BMW

Hadmut
4.6.2023 13:39

Eine Leserzuschrift, mit der ich nicht einverstanden bin.

Ich hatte im Artikel zur Einfuhrsperre des Nikon-Objektivs in die EU geschrieben

BMW maßt sich ja auch an, den Leuten die Autos zu verkaufen und dann den Gebrauch der Sitzheizung nochmal extra in Rechnung zu stellen.

dazu schreibt mir ein Leser

“BMW maßt sich ja auch an, den Leuten die Autos zu verkaufen und dann den Gebrauch der Sitzheizung nochmal extra in Rechnung zu stellen.”

Hallo Hadmut,

das geistert immer wieder durch Blogs, ist aber vereinfacht. Man kann die Sitzheizung weiterhin direkt kaufen, kann Sie aber auch monatlich mieten, was ja je nach Einsatzland billiger sein kann, vor allem wenn man Fahrzeuge nur für kurze Zeit least.

Es ist für den Gebrauchtwagenkäufer möglich, per Einmalzahlung oder Miete, bestimmte Funktionen oder Hardware nachträglich zu aktivieren, die der Erstkäufer nicht geordert hatte.

Der Erstkäufer muss sich seinerseits keine Gedanken um den Wiederverkaufswert machen, wenn er auf aktivierbare Funktionen verzichtet.

Einmal erworbene Funktionen werden dem Gebrauchtwagenkäufer natürlich nicht erneut in Rechnung gestellt.

In meinen Augen klar besser und es ist schade, dass diese Möglichkeit in einigen Medien so verkürzt dargestellt wurde.

Nein.

Ich halte das für völlig unvertretbar und nicht zu billigen, was da abläuft.

Ich fange mal mit einer ganz einfachen Frage an: Gesetzt den Fall, man kauft einen BMW, aber nicht mit Sitzheizung. Und nun baut BMW die Sitzheizung trotzdem ein, damit man sie „mieten“ kann.

Wer ist dann Eigentümer der Sitzheizung? Ist es der Käufer und dann Eigentümer des Fahrzeuges? Oder bleibt die im Eigentum von BMW?

  • Wenn sie dem Eigentümer des restlichen Fahrzeuges gehört:

    § 903 BGB

    Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

    Welche „Rechte Dritter“ sollten den Eigentümer also daran hindern können, mit seiner Sitzheizung zu verfahren wie es ihm beliebt? Es gehört ja ihm.

    Selbst wenn BMW solche Rechte hätte: Wäre das nicht eine positive Vertragsverletzung des Kaufvertrages, weil ein Kauf in der Regel bedeutet, dem Käufer die Sache frei von Rechten zu übereignen?

    Das würde dann die Frage aufwerfen, ob der Käufer einen Schadensersatz- oder Rückstrittsanspruch gegen BMW hat, weil die das Fahrzeug nicht so, wie bestellt, übereignet haben, nämlich eben frei von Rechten Dritter zur uneingeschränkten Verfügung.

  • Wenn die Sitzheizung aber weiter BMW gehört: Warum eigentlich sollte ein Autoeigentümer Zeugs von BMW durch die Gegend fahren, damit eigene Kosten haben (Gewicht kostet Sprit), das dulden müssen, um damit als Erfüllungsgehilfe für die weiteren Geschäfte von BMW auftreten zu müssen? Könnte der Eigentümer das Autos dann nicht von BMW verlangen, die Heizung auszubauen ?

    Die Frage wäre dann, mit welchem Recht BMW ihr Eigentum, nämlich ihre Mietheizung, in den Fahrzeugen von Kunden lagert.

Ich habe dafür kein Verständnis. Gar keins. Sollen sie ihre Autos eben so bauen, dass man die Sitzheizung leicht nachrüsten kann. Oder ihre Autos eben „komplett“ mit Sitzheizung verkaufen, andere Hersteller kommen ja auch ohne diese Ausstatteritis aus.

Mich stört daran nämlich, dass hier eine kontinuierliche Aufweichung des Begriffs des Eigentums einhergeht. Immer mehr Leute – und damit auch die Politik – bestimmen über den Gebrauch unseres Geldes und Eigentums. Irgendwann nämlich wird das dann vom Social Score abhängen, ob man Sitzheizung nutzen darf oder nicht. Demnächst dann, wohin man fahren darf. Oder wann.

Ich hatte neulich in Berlin ein vergünstigstes Monatsticket, das erst ab 10 Uhr morgens gilt, also erst nach dem Berufsverkehr. Gibt es dann demnächst einen vergünstigten BMW, den man nur ab 10 Uhr morgens fahren kann? Oder nur mit mindestens drei Insassen? Oder nur, wenn die Windräder genug Strom liefern? Gerade läuft die Diskussion, ob uns die Heizungen ferngesteuert und runtergeregelt werden. Werden dann Geschwindigkeits- oder Fahrverbote geschaltet, wenn zuwenig Wind bläst? Oder fährt das Auto dann zu bestimmen Zielen nicht mehr, wenn man als „rechts“ gilt?

Und dann?

Wird man für eine falsche Bemerkung bei Twitter dann nicht nur bei Twitter gesperrt, sondern bekommt noch eine 72-Stunden-Fahrsperre zur Strafe? Die Grünen würden das sofort zum Gesetz machen.

Ich halte das für unhaltbar, dass die Hersteller immer mehr in die Steuerung der Fahrzeuge eingreifen. Und man sollte endlich mal aufhören, sich immer mehr verarschen und einspannen zu lassen.

Ich fahre aber auch keinen BMW. Ich finde die Autos zu hässlich. Die gefallen mir nicht.