Ansichten eines Informatikers

Berufsverbot für nicht politkonforme Juristen

Hadmut
29.5.2023 22:47

Jetzt wird die Justiz anscheinend völlig durchgesäubert.

Eine Leserin macht mich auf einen Artikel bei Politically Incorrect aufmerksam: Keine juristische Ausbildung mehr für Regierungskritiker?

Eigentlich geht es darin um eine Meldung aus der Legal Tribune Online: Justizministerkonferenz Frühjahr 2023 in Berlin: Die wich­tigsten Beschlüsse im Über­blick Darin wird die wichtige Information erwähnt, aber nur im Kleingedruckten und so unauffällig und beiläufig, dass sie praktisch niemandem auffällt – außer eben PI.

Die Legal Tribune schreibt über die Justizminister und ihre Konferenz:

Beim Zugang zur juristischen Ausbildung fordern sie außerdem mehr Strenge: Bewerberinnen und Bewerbern, die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen, sollen nicht mehr in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden, hat die JuMiKo beschlossen.

Und wie PI anmerkt, ist der „juristische Vorbereitungsdienst“ das zweite Staatsexamen, oder eben die Vorbereitung darauf und Voraussetzung dafür.

Hat man als Jurist das zweite Staatsexamen nicht, ist man zwar nicht ganz, aber weitgehend erledigt. Dann kann man nicht Richter, nicht Staatsanwalt, nicht Rechtswanwalt werden. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber dann kann man irgendwie noch als „Diplom-Jurist“ in Firmen und für die Schreibarbeiten in Kanzleien unterkommen, Syndikus-Anwalt werden. Journalist. Oder man macht in den Parteien als Realitätswrack Karriere. Ich habe Juristen kennengelernt, die alles unterhalb des zweiten Staatsexamens nicht als Juristen ansehen. Man ist nicht völlig tot, denn sogar ich als Informatiker ohne jegliche Rechtsausbildung habe es ja mal geschafft, in einer Rechtsabteilung zu arbeiten (und wurde gerade deshalb dort erstaunlicherweise mehr respektiert als die Anwälte untereinander und gefürchtet), aber innerhalb der Juristenhierarchie ist man ohne die Befähigung zum Richteramt, was im Knast der Kinderschänder ist: Ganz unten.

Früher war das so, dass man da schon etwas auf dem Kerbholz haben musste, um da nicht reinzukommen, etwa erhebliche Haftstrafen, oder charakterliche Uneignung oder sowas. Wen man beispielsweise Drogen dealt, wird man (zumindest früher) nicht mehr Richter.

Und das nun wird aufgeweicht in „die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen“, was nach politischer Auffassung bekanntlich inzwischen jeder ist, der noch ein Wort sagt. Das ist zwar eigentlich Unfug, weil die größte Bedrohung der freiheitlich demokratischen Grundordnung derzeit unsere Regierung selbst ist, nämlich weil sie einfach eine Begriffsverschiebung vornimmt und „Demokratie“ nur noch für Sozialismus stehen soll, und als Gegner deshalb jeder aufgefasst wird, der kein überzeugter Sozialist ist. Das ist im Prinzip deckungsgleich mit dem Staatsfeind in der DDR, die sich ja auch „Demokratisch“ nannte, obwohl sie den Russen gehörte.

PI:

Bislang galt, dass nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen wird, wer einigermaßen erhebliche Straftaten begangen hat. Der Diebstahl eines Buches aus der Unibibliothek reicht dafür nicht aus, ein Banküberfall aber schon. Alles dazwischen ist Auslegungssache. So wurde sichergestellt, das Kriminelle weder Richter noch Rechtsanwalt werden können.

Der Ausschluss vom juristischen Vorbereitungsdienst, auch Referendariat genannt, hat für einen Juristen beruflich existenzvernichtende Konsequenzen. Er mag dann zwar fünf, sechs oder mehr Jahre das Grundstudium an der Universität absolviert und sein 1. Juristisches Staatsexamen bestanden haben. Aber damit kann er am Arbeitsmarkt nichts anfangen. Er erhält auch keine Anwaltszulassung. Denn für den Abschluss seines Studiums ist das Referendariat und das daran anschließende 2. Juristische Staatsexamen notwendig. Er scheidet ohne Berufsausbildung aus dem Studium aus.

Die Chiffre vom „Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ist leicht in normales Deutsch zu übersetzen: Den betreibt nach offiziöser Lesart beispielsweise jeder, der für die „Junge Alternative“ öffentlich auftritt, die als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ gilt. Kurz gesagt: Ein kluges Wort, schon ist man „Rechtsextremist“.

Nun hat mir vor einiger Zeit ein Berliner Politiker mit Verbindungen zum Richterwahlausschuss schon gesagt, dass die fachliche Befähigung dort niemanden mehr interessiert und es nur noch um Gesinnung und Parteibuch geht. Es gab ja sogar eine Aussage der Grünen, dass sie überall ihre Leute untergebracht haben, und man merkt das bei der Berliner Justiz ja an allen Ecken und Kanten, dass die politische Gesinnung nicht nur weit wichtiger als die Rechtskunde ist, sondern eine allzu treue Rechtskunde als störend empfunden wird. Man will in seiner politischen Handlungsfreiheit nicht durch geltendes Recht und Besserwisser eingeengt werden. Recht gilt nur noch für andere. Oder besser gesagt: gegen. Ich halte die deutsche Justiz inzwischen für unterwandert, durchseucht, korrupt, (zu) weitgehend inkompetent, willkürlich agierend und bösartig. Und ich habe ja schon einige Fälle beschrieben. Das ist fast nur noch Kampfrhetorik gegen politische Gegner und politische Verfolgung.

Und nun wollen die da so eine Gummiformulierung einführen, wonach man willkürlich jeden, der nicht stramm auf rot-grüner Linie oder scheintot und duldungsstarr ist, ausschließen kann, um die Richterschaft auf eine politische Linie zu bügeln.

Schauen wir mal, wer da eigentlich die Demokratiefeinde sind:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 12 Absatz 1
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
[…]

Art 33 Absatz 1 und 2
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
[…]

Das hört sich jetzt sehr formbar an, ist es aber nicht.

Der erste Punkt ist, dass die Justizminister nicht darüber zu befinden haben, wer Jurist werden darf, schon gar nicht zu beschließen, sondern der Gesetzgeber. Nur verfügen auch nicht alle Justizminister über die Rechtskunde, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Der zweite Punkt ist, dass man auch nicht einfach ein Gesetz machen kann. Ich habe es gerade nicht parat, aber das Bundesverfassungsgericht hat in einem seiner inzwischen seltenen lichten Augenblicke mal entschieden, dass immer dann, wenn das GG erlaubt, gesetzliche Ausnahmen oder nähere Regelungen zu treffen, das nicht etwa dem Gesetzgeber gestattet, nach Lust und Laue die Grundrechte einzuschränken, sondern auch umgekehrt Anforderungen an das Gesetz stellt, das so gestaltet sein muss, dass es das Grundrecht in seinem Wesen nicht antastet und es erhält. Ein solches Gesetz steht immer noch unterhalb des Grundgesetzes und muss ich zuerst einmal an das Grundgesetz halten und kann es nicht einschränken.

Das ist natürlich gerade solchen Parteien, die sich aus Studienabbrechern und Zivilversagern rekrutieren, nicht klarzumachen. Muss man auch nicht, seit das Bundesverfassungsgericht von den Parteien selbst besetzt wird und nach deren Pfeife tanzt.

Der dritte Punkt ist, dass man die Kriterientrias des Art. 33 Abs. 2 auch nicht einfach auslegen kann, wie man will, und einfach behaupten, dass die Leute „nicht geeignet“ seien, sondern der Maßstab muss die Stellenbeschreibung und Ausschreibung sein. Man müsste also offiziell Festlegen, dass Richter die politische Meinung der Parteien durchzusetzen haben, um jemanden, der anderer Meinung ist, als ungeeignet anzusehen.

Man könnte als vierten Punkt noch anführen, dass so etwas auf einen Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausläuft. Das sieht dann nämlich so aus:

Artikel 18 Grundgesetz

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Da gibt es Grundrechtsliteratur, obwohl das bisher selten, oder – weiß ich jetzt nicht genau – sogar noch nie vorkam.

Sowas kann dann also nicht die Justizministerkonferenz, sondern muss das Bundesverfassungsgericht feststellen.

Interessant ist nun, ob nicht eher die Regierung und rot-grün selbst hier gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agitieren, beispielsweise durch Missbrauch des Asylrechts. Und genau das ist hier längst der Fall, weil ja viele ganz offen versuchen und es sogar sagen, dass sie immer mehr Migranten als „Asylsuchende“ ins Land bringen, um die „weiße Gesellschaft“, die „Deutschen“ auszuhebeln und zu zerstören.

Insofern dürften eine ganze Reihe von Politikern gar nicht mehr in den Parlamenten sitzen, weil sie längst das passive Wahlrecht verwirkt haben. Übrigens haben damit auch viele „Asylsuchende“, vor allem Islamisten und solche, die Polizei und Feuerwehr angreifen, ihre Grundrechte und damit das Asylrecht selbst verwirkt. Das müsste aber das Bundesverfassungsgericht aussprechen, und eher schließt die Hölle wegen Klimaerwärmung.

Auch gegen die Klimakleber müsste man eigentlich eine Verwirkung der Versammlungsfreiheit aussprechen, weil sie die Blockaden ja missbrauchen, um einen „Klimarat“ durch Erpressung durchzusetzen, der anstelle der Wähler und Parlamente die Entscheidungen trifft.

Stattdessen aber macht man da jetzt so eine Gummiformulierung, mit der man alle angreift, die anderer Meinung sind, um die Justiz durchgehen auf links zu bügeln.

Dieser Staat ist bereits im Absterben.

Das verlogene Bundesverfassungsgericht

Und um mal zu belegen, dass das Bundesverfassungsgericht da auch nicht mehr der ist, der da noch die Verfassung gegen die Justizminister schützen sondern sich im Gegentei an diesem Unfug beteiligen würde, noch ein Zuckerl, nämlich unsere Ex-Verfassungsrichterin Susanne Baer:

Das muss man sich mal ganz genau anhören, was die da sagt.

12 Jahre lang hat die als Richterin übel Schindluder getrieben, auf die Verfassung gepfiffen und die Partikularinteressen ihrer Klientel und ihrer Parteien durchgesetzt, hat da Recht gebrochen und ihre Pflichten verletzt, ich habe bis heute keinen einzigen ernstlich juristischen Text von ihr gesehen, immer nur leeres Sozio- und Gendergeschwätz, und dann tut die so, als wäre dieses zur Parteienbeute gemachte und korrupt besetzte Bundesverfassungsgericht der Hüter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Da wird aber schon am Tonfall und der Aussage sehr deutlich, dass man jeden, der noch irgendwie Kritik übt, als Staatsfeind im DDR-Sinne ansieht. Und es würde mich gar nicht überraschen (im Gegenteil), wenn dieser Beschluss der Justizminister und dieses Interview in Zusammenhang miteinander stehen.

Die Unsinnigkeit des Vorwurfs

Was mir außerdem zunehmend auffällt: Man bereitet da ein Feindbild vor, dem man die Schuld für das Staatsversagen anhängt. So eine Art Dolchstoßlegende.

Es gibt in diesem Land diese „freiheitlich demokratische Grundordnung“ schon längst nicht mehr. Schaut mal, wer in den Parlamenten sitzt. Schaut mal, wie die Grünen den Staat unterwandern. Überlegt Euch mal, ob, wie und wann Ihr in Wahlkämpfen und Wahlkabinen die Wahl hattet, ob Ihr für oder gegen Feminismus, Gender, Migration seid. Ihr habt als Wähler doch fast nichts mehr zu sagen. Und wenn doch, werdet Ihr zum Staatsfeind gestempelt. Und bekommt gesagt, dass wenn es Euch nicht passt, Ihr gehen könnt.

Fast jede Talkshow, viele Nachrichtensendungen sind nichts anderes als eine Verhöhnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Art und Weise, wie Baer Professorin und dann Richterin wurde, ist eine Verhöhnung derselben. Weil man es geschafft hat, im „öffentlichen Diskurs“ Begriffe wie „Demokratie“, „Grundgesetz“ und „Grundordnung“ mit Sozialismus, Feminismus, Marxismus, und dem ganzen Schwachsinn gleichzusetzen. Es ist doch nur noch Blödsinn, was da läuft. Allein das ganze Trans-Gehampel, das ja von ihr wesentlich befördert wurde.

Man muss diese „freiheitlich demokratische Grundordnung“ auch gar nicht mehr angreifen. Sie ist längst dement und todgeweiht. Zerstört von links. Es ist nicht erforderlich, sie anzugreifen, weil sie längst nicht mehr überlebensfähig ist.

Man kann eigentlich nur noch auf Distanz gehen und sich – je nach Geschmack – mit Chips, Popcorn, einem Glas Wein oder einem kühlen Bier hinsetzen und dem Einsturz mit Gelassenheit und besagter Distanz zusehen. Und sich bitte daran erinnern, dass es nicht um Angriffe, sondern um die Zersetzung von innen heraus, aus der Regierung, den Gerichten und dem Bundesverfassungsgericht selbst erfolgte.

Und jetzt sind eben die Juristen dran.