Ansichten eines Informatikers

Hausdurchsuchung wegen Link

Hadmut
17.5.2023 15:00

Um sich mal klarzumachen, was in diesem Land hier abgeht.

Golem.de schreibt über eine Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe.

In Freiburg gibt es einen linksextremistischen Antifa-Sender namens Radio Dreyeckland. Georg Restle vom WDR war mal dort, geistig wohl noch nimmer.

Die nun hatten einen Link auf die noch linksextremere Mistschleuder für Bekenntnisschreiben zu Straftaten jedweder Tat Linksunten.indymedia. Und dazu hatten sie geschrieben

“‘Wir sind alle linksunten’ – ob dem so ist, war auch ein Streitpunkt auf der Podiumsdiskussion über das Verbot der Internetplattform.”

Das wurde offenbar dem Autor als strafbare Meinungsäußerung unterstellt.

und

Radio Dreyeckland wurde vorgeworfen, “einen Artikel veröffentlicht zu haben, der eine Verlinkung eines Archivs der verbotenen Vereinigung Linksunten.indymedia enthält”. Ermittelt wurde wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot nach Paragraf 85 des Strafgesetzbuchs (StGB). Die Redaktionsräume des Senders sowie Privaträume von Journalisten waren deswegen im Januar 2023 durchsucht worden. Bei der Durchsuchung wurden dem Sender zufolge auch Datenträger mitgenommen.

Auch Bebilderung wurde moniert

Anfang Mai erhob die Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen einen Redakteur des Senders. Das Verfahren gegen den presserechtlichen Verantwortlichen für die Sender-Webseite, dessen Wohnung ebenfalls durchsucht worden war, wurde hingegen eingestellt.

Wegen eines Links und einer flappsigen Bemerkung die Durchsuchung der Redaktionsräume und der Privaträume. Ich habe den Eindruck, dass die Durchsuchung er Räume längst Standardrepertoire ist und man nur irgendeinen Vorwand braucht.

Nun hat das Landgericht aber entschieden

Journalistische Medien dürfen auf ein Internetarchiv einer verbotenen Organisation verlinken. Das Landgericht Karlsruhe habe am 16. Mai 2023 entschieden, eine entsprechende Klage der Staatsanwaltschaft gegen einen Redakteur des Freiburger Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen, teilte der Sender mit. Die Verlinkung sei Teil der journalistischen Aufgaben und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung, hieß es zur Begründung.

Schon erstaunlich, wie weit es mit Deutschland gekommen ist.