Ansichten eines Informatikers

Nancy Faeser und Jan Böhmermann

Hadmut
12.5.2023 14:18

Aktuelles vom Dream Team.

Business-Insider:

Diese Affäre beschäftigte die deutsche Politik im Herbst vorigen Jahres wochenlang: Arne Schönbohm verlor im November seinen Job als Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), nachdem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann ihm in seiner Sendung eine zu große Nähe zu einem Cyberverein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen hatte. Später kamen weitere Vorwürfe gegen Schönbohm dazu, unter anderem soll er ein toxisches Führungsverhalten an den Tag gelegt und bei Bundestagsabgeordneten getrickst haben.

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Recherchen von Business Insider zeigten jedoch schon früh, dass es Zweifel an den Vorwürfen gab. Nun, sechs Monate später, steht fest: Die Vorwürfe waren offenbar haltlos. Nach unseren Informationen aus Regierungskreisen räumte das Innenministerium Ende April in einem entsprechenden Schreiben an Schönbohms Anwälte ein: Die sechsmonatigen behördeninternen Voruntersuchungen hätten keine Anhaltspunkte gebracht, die die Einleitung eines Disziplinarverfahren rechtfertigen würden.

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Dass in sechs Monaten nichts gefunden wird und sich damit schon früher Zweifel bestätigen, könnte für Innenministerin Nancy Faeser, die sich derzeit parallel als Spitzenkandidatin der SPD im hessischen Wahlkampf befindet, nochmal heikel werden. Schon vor Monaten war ihr vorgeworfen worden, übereilt gehandelt und damit das Ansehen Schönbohms unnötig geschadet zu haben. Tatsächlich hatte es damals noch nicht mal ein Gespräch zwischen beiden in der Affäre gegeben.

Bemerkenswert ist auch, dass das Ministeriums-Schreiben offenbar erst auf wiederholte Bitte von Schönbohms Anwälten verfasst wurde, die auf eine Entscheidung drängten.

Dazu fällt mir das ein:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 241a Politische Verdächtigung

(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.

Ich denke, da ist Absatz 4, der besonders schwere Fall, erfüllt.

Wären wir ein Rechtsstaat, würden Böhmermann und womöglich sogar Faeser für Jahre im Knast landen, wenn das stimmt, was der Business Insider schreibt. Aber wir sind ja keiner.