Ansichten eines Informatikers

Die Gehälter beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk

Hadmut
27.3.2023 23:25

Was für eine Mafia.

Die BZ über einen aktuellen Rechtsstreit zwischen einem Betriebsdirektor und dem RBB:

Richter Arne Boyer verhandelt den Fall „Christoph Augenstein gegen RBB“. Der Betriebsdirektor des Senders (59) war Anfang Februar fristlos gefeuert worden. Weil er neben seinem Jahresgehalt von 234.000 Euro zusätzlich 1700 Euro pro Monat für die Zeit des ARD-Vorsitzes des Senders kassiert hatte – ohne Zustimmung des RBB-Verwaltungsrats.

Nun fordert Augenstein 750.000 Euro „Ruhegeld“ bis zum Rentenbeginn mit 67. PLUS 455.000 Euro Schadenersatz. PLUS 25.000 Euro Schmerzensgeld – vom Sender und Intendantin Katrin Vernau (49) persönlich. Macht 1,23 Millionen – von unseren Zwangsgebühren.

„Das Ruhegeld steht dem Kläger zu“, stellte Richter Boyer fest. Weil Augenstein für seinen 5-Jahres-Vertrag beim RBB eine unbefristete Stelle beim WDR aufgegeben hatte. Auch seine Pension sei nicht angreifbar. Aber: „Der Kläger wird sich nicht durchsetzen mit Schadenersatz und Schmerzensgeld“, stellte Boyer fest.

750.000 Euro Ruhegeld plus Pension mit 59 Jahren, während man für normale Bürger Witzrenten ab 67 zahlt und fordert, bis 70 zu arbeiten.

Und dann müssen wir das alles bezahlen, obwohl das Rundfunkrecht nur sagt, dass das Erforderliche zu zahlen ist. Manche Sender sind ja schon in Geldnöten wegen der grotesk ausufernden Pensionen, und sie wollen die Gebühren weiter erhöhen. Und das Bundesverfassungsgericht winkt es durch, ohne nach Recht zu fragen.

Die Politik duldet und konstruiert das, um sich die Propaganda zu sichern. Wer mit 59 in Ruhestand geht, vorher so ein Gehalt bekommen hat und dann noch derartige Ansprüche hat, der wird natürlich alles tun, um das zu senden und zu sagen, was die Parteien wünschen.

Wir sehen hier einen durch und durch korrupten Parteienfunk. Und das Bundesverfassungsgericht ist Teil dieser Korruptionsbeziehung.

Als am Montag der gefeuerte Betriebsdirektor vorm Arbeitsgericht auf 1,2 Millionen Euro forderte, platzt es aus dem Richter heraus: „Als Gebührenzahler sage ich Ihnen: Misten Sie diesen Stall aus!“