Ansichten eines Informatikers

Die grüne Geschlechtsvolatilitätsbremse

Hadmut
8.3.2023 10:02

Selbst die Grünen begrenzen gerade ihren Geschlechtswahnsinn.

Berlin. Nur Personen, die sich eindeutig und dauerhaft als Frau definieren, können sich auf die grünen Quotierungsregeln zugunsten von Frauen berufen. Dies hat das Bundesschiedsgericht der Grünen in einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden.

Schon seit den 1980er-Jahren gilt bei den Grünen parteiintern eine strikte Mindest­quotierung. Jeder ungerade Platz ist für Frauen reserviert, damit auch Platz eins. In Vor­ständen müssen Frauen mindestens die Hälfte der Posten innehaben. Und in Versamm­lungen soll mindestens jeder zweite Redebeitrag von einer Frau stammen.

Weil man aber bei den Grünen auch sein Geschlecht beliebig ändern und willkürlich definieren kann, haben einige angefangen, sich einfach als Frau zu definieren, um den Katalog der Vorteile als benachteiligte Frau in Anspruch zu nehmen. Das hat natürlich einigen nicht gepasst, und so haben sie das nun beschränkt.

Die Frage ist natürlich, was da „eindeutig und dauerhaft“ bedeutet. Ob das heißt, dass man ab Geburt ein eindeutiges und unabänderliches Geschlecht haben muss oder für den Rest des Lebens, den Rest des Jahres, oder des Tages?

Es scheint, als haderten die Grünen gerade mit ihrem eigenen Wahnsinn. Ich konnte ja auch bisher nicht klären, warum die Grünen mich mal mit der Begründung, dass ich ein Mann sei, aus einer feministischen Veranstaltung geworfen haben, obwohl es doch gar keine Geschlechter gibt und ihre öffentliche Einladung mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ anfing.

Leider habe ich dazu bisher nur Pressemeldungen, aber nicht den Originaltext der Entscheidung gefunden, der scheint noch nicht veröffentlicht zu sein. Auch in der Datenbank der Parteigerichtsentscheidungen ist sie noch nicht drin.

Wäre nun mal interessant, was sie unter „Frau“ verstehen und warum sie alle anderen Geschlechter so diskriminieren.