Ansichten eines Informatikers

Das Bevölkerungsumzugsgesetz der Niederlande

Hadmut
19.7.2022 17:33

Ganz viele Zuschriften habe ich dazu bekommen. Jetzt muss ich mal versuchen, die zu ordnen und zusammenzufassen.

Interessante Erkenntnisse.

Eigentlich wollte ich schon am Sonntag was dazu schreiben, aber weil immer noch Mail reinkamen, dachte ich, ich warte noch etwas, um nicht nachträglich noch reinflicken zu müssen.

Also: Dieses „Bevölkerungsumzugsgesetz“ gibt es wirklich, aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist es nicht neu, sondern sie haben ein altes Nachkriegsgesetz reaktiviert. Sie sagen, sie wollen es ja gar nicht einsetzen, wollen es aber in Bereitschaft haben, um es schnell einsetzen zu können.

Eine Erläuterung findet man im Advocatenblad, aus der automatischen Google-Übersetzung:

Das Kabinett hat ein Gesetz von 1952 abgestaubt, das Bürgermeistern die Befugnis gibt, Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge zu fordern. Der frühere Rechtsanwalt Frank Stadermann argumentiert, dass das alte Recht missbraucht wird. […]

Die Regierung hat kürzlich ein Gesetz aus dem Jahr 1952 von einer dicken Staubschicht befreit; das Bevölkerungsumsiedlungsgesetz (Wvb). [1] Dieses Gesetz gibt der Regierung die Befugnis, eine Umsiedlung der Bevölkerung anzuordnen, wenn in einem bestimmten Gebiet eine Katastrophe eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. In diesem Fall muss es sich um eine (drohende) Katastrophe infolge von Krieg oder Kriegsgefahr handeln.

Unter „ Vertreibung der Bevölkerung “ wird verstanden: „ die vollständige oder teilweise Evakuierung eines Gebiets und die daraus resultierende Entfernung, Unterbringung und Versorgung der Bevölkerung (….) “, gemäß Art. 1 des Gesetzes.

Dass die Vertreibung mit Krieg oder dessen Androhung einhergehen muss, geht aus der Präambel des 70 Jahre alten Gesetzes hervor: Das Gesetz muss es ermöglichen, die Bevölkerung „ im Falle von Krieg, Kriegsgefahr, verwandt oder verwandt “ zu bewegen außergewöhnliche Umstände .” “. Die Verfasser des Gesetzes betrachteten Überschwemmungen als
„außergewöhnliche Umstände“. [2] Das Untertauchen von Landstücken war in den Niederlanden in früheren Jahrhunderten und sogar im Zweiten Weltkrieg ein bewährtes Mittel zur Verteidigung. Aber eine Überschwemmung erfordert natürlich die Evakuierung jeglicher Bevölkerung aus dem zu überflutenden Gebiet.
Tatsächlich mussten die Verfasser des Gesetzentwurfs statt „Verschieben“ vorgehen“ der Bevölkerung wollen auch von „Evakuierung“ sprechen. Dies wurde aber vermieden, weil der Begriff „Evakuierung“ in anderen Sprachen „eine etwas andere Bedeutung“ hätte, wie in der Gesetzesbegründung nachzulesen ist. [3] Ein bemerkenswertes Argument, das vernachlässigt hat, dass „umziehen“ und „evakuieren“ keine Synonyme sind. Es ist sehr wichtig, sich vor Augen zu führen, dass das Gesetz also Zwangsevakuierungen ermöglichen soll.

Das wusste ich jetzt auch nicht, dass es zu den Verteidigungsstrategien der Niederlande gehört, wenn sie angegriffen werden einfach den Stöpsel zu ziehen und sich mit Wasser vollaufen zu lassen. Wenn man aber mal darüber nachdenkt, eigentlich eine pfiffige Idee. Teile der Niederlande liegen ja angeblich unterhalb des Meeresspiegels und werden nur durch Abpumpen trocken gehalten. Es geht das Gerücht, dass sie deshalb so viele Windmühlen haben, weil die die Pumpen antreiben, und dass sie deshalb „Niederlande“ heißen.

Und das setzt natürlich voraus, dass man die Bevölkerung dieser Teile des Landes vorher (zwangs-)evakuiert. Anscheinend dreht sich dieses Gesetz um unbeabsichtigte Überflutungen und beabsichtigte im Kriegsfall, wenn die Niederlande sich verteidigen müssen. Dafür ist wohl dieses Gesetz gedacht.

Die Einführung des Gesetzes wurde beschlossen, weil 1939 und Anfang 1940 (kurz vor dem Einmarsch der Deutschen) bedeutende Bevölkerungsbewegungen stattfanden, ohne dass es dafür eine gute Rechtsgrundlage gab. [4]

Die Gesetzesbegründung stellt klar, dass eine Umsiedlung nur dann erfolgt, wenn die Bevölkerung am zu räumenden Ort nicht mehr geschützt werden kann. [5] Dies allein zeigt, dass die Vertreibung der Bevölkerung in ihrem eigenen Interesse liegen muss.

Der Zweck des Gesetzes sei also der Schutz der eigenen Bevölkerung.

Die Behörden verfügen nicht automatisch über die erforderlichen Befugnisse. Alle im Wvb festgelegten Befugnisse müssen zunächst aktiviert werden. Und das ist nur erlaubt, wenn es aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ erforderlich ist, gemäß Art. 2 Absatz 1 Wvb.
Die Aktivierung muss durch einen Königlichen Erlass erfolgen.
Der Gedanke ist klar; bei einem (drohenden) krieg muss nicht erst ein langwieriger gesetzgebungsprozess durchlaufen werden, die regierung kann schnell reagieren.
Allerdings ist eine Art Kontrolle eingebaut: Wenn die Regierung eine oder mehrere Befugnisse aktiviert, muss sie gemäß Art. 2 Absatz 2 dem Abgeordnetenhaus „unverzüglich“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem der Fortbestand der in Kraft gesetzten Befugnisse geregelt wird. Wenn dieser Vorschlag vom Repräsentantenhaus abgelehnt wird, muss die Regierung die vorherige Entscheidung „sofort“ per königlichem Erlass aussetzen.

Und der Zweck ist auch plausibel: Wenn so etwas erforderlich wird, haben sie nicht mehr die Zeit für langwierige Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz liegt also fertig da, und der König wird ermächtigt, das im Fall des Falles per Erlass in Kraft zu setzen. Und dann muss unverzüglich nachträglich ein Gesetz dazu gemacht werden. Das ist nicht dumm, das ergibt Sinn und klingt vernünftig.

Wenn man in den Gesetzestext schaut (s.u.), dann steht da drin, dass der Premierminister es empfehlen und der König daraufhin einen Erlass verfügen kann, um es in Kraft zu setzen. Man hat also ein Verfahren, das schnell funktioniert und in dem die parlamentarische Kontrolle durch das Vieraugenprinzip zwischen Premier und König ersetzt wird.

Befugnisse des Bürgermeisters

Wenn Menschen evakuiert werden müssen, erfordert dies natürlich die Notwendigkeit, Unterkünfte für diese Menschen zu organisieren. Das Gesetz sieht daher in Artikel 7 Absatz 1 die Möglichkeit für den Bürgermeister vor, eine Wohnung zugunsten von Umgesiedelten und Umzusiedelnden zu verlangen. Dies kann in Form einer Anordnung erfolgen, Flüchtlinge in ihre Wohnung aufzunehmen, und in Form einer Räumung durch den ursprünglichen Bewohner.
Dem Bürgermeister kommt demnach diese sehr weitreichende Befugnis aus dem Gesetz nicht automatisch zu. Die Autorisierung muss zuerst aktiviert werden.

Und für diesen Fall werden nun die Bürgermeister ermächtigt, zur Unterbringung der Umgesiedelten Anordnungen zur Unterbringung zu treffen. Auch das klingt noch sinnvoll, wenn man in einer geographischen Lage und unterhalb des Meeresspiegels liegt wie die Niederlande. Denn (angeblich) liegt etwa die Hälfte der Gesamtfläche weniger als einen Meter über und rund ein Viertel sogar unterhalb des Meeresspiegels. Und da ist das einfach erforderlich, für den Fall einer Überschwemmung, ob nun unabsichtlich oder als Verteidigungsmaßnahme, Vorkehrungen zu treffen.

Offenbar aber dient dieses Gesetz dem Schutz und der Unterbringung der eigenen Bevölkerung.

Was hat die Regierung jetzt getan?
Grund, den Wvb „ein bisschen“ zu aktivieren, sieht die Regierung im Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine. Tatsächlich hat die Regierung zwei Artikel des Gesetzes (Art. 2c und Art. 4) durch königlichen Erlass vom 31. März umgesetzt. [6] Das bedeutet, dass, wenn der Minister oder der Kommissar des Königs einen Bevölkerungstransfer gemäß dem Wvb anordnet, der Bürgermeister für die Durchführung dieses Transfers verantwortlich ist. Die Präambel des Königlichen Erlasses lautet wörtlich:

„ In Anbetracht dessen, dass der Zustrom von Vertriebenen aus der Ukraine so groß ist, dass die bestehenden Strukturen nicht die notwendige Aufnahme bieten können, und dass diese außergewöhnlichen Umstände die Aktivierung einiger Artikel des Bevölkerungsumsiedlungsgesetzes erforderlich machen “.

Und das ist dann natürlich etwas inhaltlich ganz anderes, wenn das Gesetz dazu dient, Ukrainer aufzunehmen. Deshalb erregen sich dort die Gemüter.

Stellt die Anwesenheit ukrainischer Flüchtlinge einen „ außergewöhnlichen Umstand “ dar?
Die Regierung hält die große Zahl ukrainischer Flüchtlinge für einen „ außergewöhnlichen Umstand “.“ im Sinne des Wvb. Und genau da geht es schief. Wie oben erläutert, ist das Gesetz nur für den Fall gedacht, dass die Bevölkerung im Kriegsfall oder bei Kriegsgefahr evakuiert werden muss. Dies ist in der aktuellen Situation nicht der Fall. Für die Niederlande besteht keine Kriegsgefahr, die die Evakuierung von Teilen der Bevölkerung erforderlich macht. Die Bewohner, die ihre Wohnungen räumen oder die Unterbringung von Flüchtlingen dulden müssen, sind nicht schutzbedürftig im Sinne des Wvb. Ihr Interesse steht nicht zur Debatte. Sie geben ihre Häuser auf oder dulden notfalls im Interesse der Flüchtlinge die Unterbringung von Flüchtlingen. Dies hat nichts mit einem Krieg oder einer Kriegsdrohung zu tun, auf die sich das Wvb bezieht.

Das ist also der zentrale Casus Knacktus. Die Situation Ukraine ist eine gänzlich andere als die, für die das Gesetz gemacht wurde.

Für mich stellt sich aber eine ganz andere Frage: Sind die Ukrainer nur ein Vorwand, um die Bevölkerung nicht zu beunruhigen? Geht es wirklich um die Unterbringung der Ukrainer, oder bereiten sich die Niederlande auf einen Krieg auf ihrem Boden vor, und wollen das nur nicht so deutlich sagen?

Auch im Algemeen Dagblad stand was dazu, lässt sich aber wegen deren Javascripterei nicht per Link automatisch übersetzen. Demnach ist der Grund für das Gesetz, dass nicht alle Kommunen in gleicher Weise von der Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen begeistert sind:

Kommunen, die die Aufnahme von Asylsuchenden wiederholt ablehnen, werden künftig dazu gezwungen. „Die ganzen Niederlande können nicht von diesen hart arbeitenden Kommunen profitieren, jeder muss seinen Teil beitragen“, sagt Staatssekretär Eric van der Burg (Asiel, VVD).

Laut Van der Burg besteht eine Möglichkeit darin, dass in den Niederlanden insgesamt x Aufnahmeplätze benötigt werden, die gerecht auf die zwölf Provinzen verteilt werden und beginnen, sie auf die Gemeinden in ihrer Provinz zu verteilen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass die Provinzen mit den Kommunen darüber sprechen. Werden diese nicht gelöst, greift das Kabinett ein: “Dann bestimmt der Staatssekretär, also ich, die Zahl der Aufnahmeplätze.” In beiden Fällen, so argumentiert der Minister, gebe es Zwang.

Die Niederlande kämpfen seit Monaten mit einer völlig ins Stocken geratenen Asylaufnahme. Der Zustrom von Asylbewerbern ist groß, aber alle Asylbewerberzentren (AZC) sind voll. Hinzu kommen inzwischen knapp 15.000 Menschen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben, für die es aber keine Wohnung gibt.

Van der Burg bettelte Kommunen seit Monaten um Standorte für neue Asylbewerberzentren, aber ohne Erfolg. Denn es gebe „viele Kommunen“, die kooperieren, aber auch eine große Zahl von Kommunen, die „nichts tun“. Laut Van der Burg ist das nicht „die ideale Situation“. „Es werden mehr Plätze benötigt, um zu verhindern, dass Menschen in Sporthallen oder Zelten schlafen.“

Die Provinzen fordern ein solches Gesetz schon länger, ebenso wie Bürgermeister, die mithelfen. “Die Gemeinden, die keine Aufnahme wollen, werden nicht dafür sein”, sagt Van der Burg, “sonst würden sie schon freiwillig Asylbewerber aufnehmen.”

Es geht also nicht um einen Bevölkerungsschutz, sondern darüber, widerspenstige Kommunen zu zähmen. Allerdings gab es darüber schon länger Krach, denn die Regierung hat zwar eine nationale Krise ausgerufen, aber laut Premierminister soll Zwang dafür dann nicht nötig werden. Wird also als reine Drohkulisse hingestellt.

Auch die nos-Nachrichten schrieben, dass es darum geht, Kommunen zu disziplinieren, die sich widersetzen und die Flüchtlinge gleichmäßig über das Land zu verteilen.

Vertreibung aus eigenen Privathäusern?

Anscheinend ist das nicht Teil des Gesetzes, es geht wohl nur darum, die Kommunen zu zwingen und Gebäude im öffentlichen Eigentum zu beschlagnahmen. Anscheinend wurde das dann aber in den Social Media zu Zwangsunterbringungen in Privatwohnungen gemacht, entsprechende Tweets bzw. Accounts wurden gesperrt, wie etwa der, den dieser Tweet mal als Anhang zitiert hat:

So ganz klar ist mir das aber noch nicht, ob das Gesetz das hergibt, auch Privatwohnungen zu beschlagnahmen oder zwangszubelegen. Die fraglichen Teile des Gesetzes (s.u.) sind wohl die Artikel 6 und 7, wo in der Übersetzung von einer „zu räumenden Gemeinde“ die Rede ist. In Artikel 7 heißt es, dass der Bürgermeister die Zurverfügungstellung von Wohnraum, Gebäuden und sonstigen Räumlichkeiten verlangen kann, aber nicht, von wem. Es macht so den Eindruck, als wäre das schon mit abgedeckt, aber absichtlich nicht so explizit angesprochen.

Die Ministerin für Justiz und Sicherheit mit dem schönen klassisch-niederländischen Namen Dilan Yesilgöz-Zegerius habe aber erklärt, dass es ausgeschlossen sei, dass der Wohnraum von Niederländern enteignet wird, oder dass Flüchtlinge bei Niederländern zwangsuntergebracht werden. Sie denkt eher an leerstehende Industriegebäude. Wenn die Ministerin das extra erklären muss, ist es a) jedenfalls nicht offensichtlicher Inhalt des Gesetzes, sonst müsste man es ja nicht erklären, b) im Krisenfall bedeutungslos. Und leerstehende Industriegebäude sind in der Regel keine öffentlichen Gebäude, also umfasst das Gesetz anscheinend durchaus die Beschlagnahme von Räumen und Gebäuden in Privatbesitz. Und der, der da fragt, redet davon, dass ein anderer Minister gesagt habe, dass man das Gesetz nur „vorläufig“ oder „momentan“ nicht anwenden wolle. Hört sich an wie „nicht vor Mittwoch“.

Angeblich aber will Utrecht alle freiwerdenden Wohnungen in öffentlichem Besitz ab sofort nur noch an Statusflüchtlinge vergeben. (Übersetzung wegen Javascript-Gehampel nicht per automatischem Link, aber in Chrome) Im Artikel wird erwähnt, dass einige Leute mit niedrigem Einkommen schon stinksauer sind.

Der Gesetzestext

Man findet ihn wohl hier, und die automatische Übersetzung hier, allerdings ist das wohl der Wortlaut von 1952, und ich weiß nicht genau, ob der geändert wurde.

Das niederländische Wort wet bedeutet Gesetz. Dass man das dort auf der „Wettbank“ findet, hat mich erst irritiert, weil es sich nach Wettbüro auf der Pferderennbahn anhört, es ist aber wirklich deren Gesetzesarchiv.

Im Amtsblatt des Königreichs der Niederlande kann man dann auch nachlesen, (oder sich übersetzen lassen) dass der König da nicht lange fackelt:

Verfügung vom 31. März 2022 zur Umsetzung der Artikel 2c und 4 des Bevölkerungsumsiedlungsgesetzes

Wir Willem-Alexander, von Gottes Gnaden König der Niederlande, Prinz von Oranien-Nassau usw. usw. usw.

Auf Empfehlung unseres Premierministers, Ministers für Allgemeine Angelegenheiten, vom 31. März 2022, Nr. 3763231;

In Anbetracht dessen, dass der Zustrom von Vertriebenen aus der Ukraine so groß ist, dass die bestehenden Strukturen nicht die erforderliche Aufnahme bieten können, und dass diese außergewöhnlichen Umstände es erforderlich machen, bestimmte Artikel des Bevölkerungsumsiedlungsgesetzes zu aktivieren;

Gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 5 Satz 1 des Bevölkerungsumsiedlungsgesetzes;

Genehmigt und verstanden haben:
Artikel 1

Die Artikel 2c und 4 des Bevölkerungsumsiedlungsgesetzes werden in Kraft gesetzt.

[…]

Und 2c und 4 lauten

Artikel 2c:
Dieses Gesetz gilt auch für großräumige Bevölkerungsbewegungen, die nicht Folge einer Vertreibungslast sind.

Artikel 4:
Soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, ist der Bürgermeister in seiner Gemeinde mit der Durchführung einer nach § 2a oder § 2b angeordneten Bevölkerungsumstellung beauftragt .

2Bei Räumung und Abschiebung können Unsere Minister und bei Unterbringung und Betreuung Unser Innenminister dem Bürgermeister Weisungen oder Weisungen im Hinblick auf seine im vorstehenden Absatz beschriebenen Aufgaben erteilen.

Artikel 2a:
Unsere Minister können im Interesse ihrer Sicherheit, der Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Lebens oder der Erfüllung der Aufgaben der Streitkräfte die Vertreibung der Bevölkerung anordnen.

Artikel 2b:

Unser Beauftragter in der Provinz oder der Bürgermeister kann aufgrund einer allgemeinen oder besonderen Ermächtigung Unserer Minister die Umsiedlung der Bevölkerung im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung oder der Aufrechterhaltung des sozialen Lebens anordnen.

Öhm … ja … klingt lustig.

Direkt darunter eine längliche, aber wenig sagende Erklärung eben jener Ministerin für Justiz und Sicherheit, D. Yeşilgöz-Zegerius. Und da könnte ich mir vorstellen, dass dem ein oder anderen Niederländer da bald der Kamm schwillt, weil die doch in Sachen Bauern sowieso gerade auf den Barrikaden sind. Das könnte noch Diskussionsbedarf nach sich ziehen.

Die zweite Kammer des Parlaments erzählt dazu auch noch was (oder das gleiche nochmal), kann man sich auch übersetzen lassen.

Und wo die Zweite Kammer was schreibt, lässt sich auch die Erste Kammer nicht lumpen und schreibt auch was dazu.

Die Gemüter kochen hoch, (Übersetzung) und höher.

Zündfunke für einen Bürgerkrieg?

Momentan kocht das in den Niederlanden ja schon. Die Landwirte sind sauer, weil man sie enteignen und ihnen die Landwirtschaft verbieten will. Was war es? CO2, Stickstoff/Nitrate und sowas.

Nun bahnt sich da der nächste Ärger an, weil behauptet wird, dass die Regierung die Fläche eines von Nitrats wegen geschlossenen Bauernhofs gekauft habe und ein Asylantragszentrum drauf bauen will. Was natürlich den Eindruck erweckt, als sei der Stickstoff als Grund für die Enteignung von Landwirten nur vorgeschoben, gehe es in Wirklichkeit um die Landnahme für Asylanten.

Ich halte die Situation für brisant, weil es an der Bauernfront ja schon kocht. #boerenprotest

Man könnte nun auf den Gedanken kommen, dass das nicht nur richtig hochkocht, sondern auch die eigentliche Absicht von Putin ist. Denn wir haben ja gerade 7 Jahre Flüchtlingsflut, jede Menge Krach, Streit, Kosten, Überbelegung und Wohnungsnot. Und da könnte sich Putin gedacht haben, was die da im Westen für gute Laune jetzt so richtig brauchen, das ist nochmal eine richtig große Ladung Flüchtlinge. Vielleicht hat er ja noch nach einem Vorwand gesucht, um das Gas abzudrehen, und Ursula von der Leyen hat das gleich als Boykott geliefert.