Ansichten eines Informatikers

Korruption beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk um die Rundfunkgebühren

Hadmut
26.6.2022 18:23

Ach, guck an.

Ich war doch vor etwa zwei Jahren mal für eine Stellungnahme zur Erhöhung der Rundfunkbeiträge im Landtag von Sachsen geladen. Und hatte das schriftlich vorgetragen und auch dort nochmal festgestellt, aber mich gewundert, dass es außer mir keinen stört, dass die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, das, was sie hätte prüfen müssen, nämlich die Erfüllung des Programmauftrags (also nicht nur, wieviel Geld sie für ihr Programm brauchen, sondern ob ihr Programm auch dem Auftrag entspricht und das Geld nicht für aufgabenfremde Inhalte vergeudet wird) nicht geprüft hat.

Mal hieß es, sie wollten nicht in die Rundfunkfreiheit eingreifen.

Mal hieß es, sie wollten nicht in die demokratische Freiheit des Landtags angreifen.

Dass der Bürger aber nicht verpflichtet ist, einfach irgendwas zu finanzieren, sondern nur das, was zur Erfüllung des Rundfunkauftrages erforderlich ist, interessiert die von der KEF nicht. Rundfunkfreiheit heißt nicht, dass die da einfach machen können, was sie wollen, und der Bürger zahlt’s. Und die Landtage haben ihre demokratische Freiheit genutzt, um der KEF die Pflicht aufzuerlegen, um das zu prüfen.

Nun saß ich da, hatte darauf hingewiesen, dass eine Beitragserhöhung schon verfahrensrechtlich unzulässig ist, weil dafür ein gesetzeskonformer KEF-Bericht vorliegen muss, dem aber die Hälfte schlicht fehlt.

Und keinen interessiert’s. Im Gegenteil: Die hatten ja die Vortragsfolien vorab bekommen, um sie auf ihrem PC per Beamer anzuzeigen, wussten also, was ich sagen wollte, und haben mir dann das Wort abgeschnitten.

Und das Bundesverfassungsgericht hat sich auch überhaupt nicht für Verfahrensrecht interessiert und die Beitragserhöhung durchgewinkt.

Dabei verstößt das Fernsehprogramm gegen den Rundfunkauftrag.

Man hätte also entweder

  • die Erhöhung ganz absagen müssen und dem ÖRR sagen, sie sollen wieder kommen, wenn sie ihr Programm dem Auftrag angepasst haben,
  • oder einfach alles, was dem Auftrag nicht entspricht, rausstreichen und nur den Rest für den Finanzbedarf heranziehen, somit also die Beiträge senken müssen.

Was also lief da für eine Nummer ab?

Stellt sich raus: Bananskaja Respublika.

Ein Mitglied der KEF bekam dicke Kohle vom MDR für „Beratungsleistungen“.

Die Mitteldeutsche Zeitung:

Rundfunkfunktionär kassierte Geld vom MDR – laut Gremienchef rechtswidrig

Als Mitglied der Rundfunkfinanzkommission KEF sollte Ralf Seibicke unabhängig sein. Dennoch nahm er Geld vom MDR – sein damaliger Vorsitzender hat dazu eine klare Meinung.

Die bei einer externen Prüfung aufgeflogenen Honorarzahlungen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) an einen einflussreichen Rundfunkfunktionär bringen den Sender immer stärker in Bedrängnis. Rund 60.000 Euro hat der MDR einem Mitglied jener Kommission überwiesen, die die Höhe des Rundfunkbeitrags empfiehlt. Aus Sicht von MDR-Intendantin Karola Wille waren diese Zahlungen für Beratungsleistungen zulässig. Dem hat der damalige Kommissionsvorsitzende allerdings bereits 2020 widersprochen. Das belegt ein der MZ vorliegendes Schreiben.

Rest hinter Paywall.

Hat man also die KEF geschmiert, damit die einen Teil der erforderlichen Prüfung, nämlich den Teil, den der deutsche Rundfunk nicht bestehen würde, weglässt? Damit die weggucken?

Nur zur Erinnerung: Mein Blogartikel von dem Tag, meine Stellungnahme und die Vortragsfolien, um zu belegen, dass ich das damals vorgetragen habe, dass das Gutachten der KEF die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt und deshalb das Verfahren über die Erhöhung gar nicht ablaufen kann.

Da stellt sich die Frage:

Wenn ein KEF-Funktioniert 60.000 Euro kostet, was kostet dann ein Verfassungsrichter?

Nachtrag: Das ist schon einen Monat alt, vom 1.6.2022, aber ich nirgends in den Medien was davon gelesen. Bin erst durch einen Leserhinweis darauf aufmerksam geworden. Hängt man nicht so hoch.