Das war der Tweet, den ich gesucht und nicht gefunden habe, weil ich nicht mehr wusste, welcher Rechtsanwalt das gewittert hatte und ich den mit der Suchfunktion nicht gefunden habe. Gerade hat mir aber ein Leser einen Screenshot geschickt, den er aufgenommen hatte, und wenn ich den Namen mit eingebe, dann findet die Suchfunktion von Twitter den Tweet:
In einem druckfrischen Urteil in Sachen #twittersperrt vertritt das LG Nürnberg-Fürth (U.v. 26.11.2020, Az. 11 O 4755/20) die Ansicht, dass die Twitter-AGB, welche Sperrungen vorsieht, generell unwirksam ist, weil sie eine unangemessene Benachteiligung der Nutzer darstellt: pic.twitter.com/WsrgYyWGIn
Weil ja Saskia Esken behauptete, Twitter würde nicht nach dem NetzDG, sondern nach Twitter-AGB und Hausrecht sperren, Heiko Maas und sein Staatssekretär Gerd Billen das Netzdurchsetzungsgesetz aber gerade damit begründeten, dass es kein Rechtsmittel dagegen geben müsse, weil der Anbieter danach ja in Ausübung seines Hausrechtes und seiner AGB willkürlich sperren könne.
Man muss dabei im Auge behalten, dass diese willkürliche Sperrerei und Löscherei nach AGB hier wesentlich von der SPD im Allgemeinen und Heiko Maas im Besonderen angezettelt und von der Presse gestützt und begrüßt wurden.