Ansichten eines Informatikers

Noch ein Asylgrund

Hadmut
21.11.2020 15:05

Es wird richtig lächerlich.

Yahoo meint, der EuGH habe entschieden:

Die Flucht vor dem Wehrdienst in Syrien stellt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Grund zur Verfolgung durch die dortigen Behörden dar. In einem Bürgerkrieg sei es wahrscheinlich, dass eine solche Flucht als “Akt politischer Opposition” ausgelegt werde, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Syrer, der in Deutschland Asyl beantragt hatte. (Az. C-238/19)

Der Mann hatte sich in Syrien vorläufig vom Wehrdienst zurückstellen lassen und floh dann kurz vor einer geplanten Einziehung nach Deutschland. Sein Asylantrag in der Bundesrepublik wurde allerdings abgelehnt, weil ihm in Syrien keine Verfolgung drohe.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sah keinen Zusammenhang zwischen der Flucht vor dem Wehrdienst und einem Verfolgungsgrund, der einen Anspruch auf die Anerkennung als Flüchtling begründen könnte. Von diesen Verfolgungsgründen gibt es fünf, nämlich Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politische Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

Der Syrer klagte vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Ablehnung seines Asylantrags. Dieses bat den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts. Zwar könne der Militärdienst auch aus einer anderen Motivation heraus verweigert werden, argumentierte dieser nun. In vielen Fällen sei die Verweigerung allerdings Ausdruck politischer oder religiöser Überzeugungen oder hänge mit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zusammen – was wiederum Verfolgungsgründe wären.

Der nächste Asylgrund ist, dass man Ladendieb ist, denn auch das könnte ja möglicherweise ein Akt politischer Opposition sein (siehe BLM), und die Strafverfolgung dann eine politische Verfolgung sein.

Warum werde ich eigentlich noch nicht als asylbedürftig anerkannt? Ich werde doch seit 25 Jahren schon politisch verfolgt.