Ansichten eines Informatikers

Der Bundestag und die Maskenpflicht

Hadmut
21.11.2020 23:22

Oh, Herrje!

Zu dem Vorgang, bei dem Claudia Roth einen Abgeordneten anschnauzt und ihm eine Maske verpasst, haben verschiedene Leser darauf hingewiesen, dass die Maskenpflicht im Bundestag nicht gilt, wenn man gerade redet, sondern nur für den Weg zum und vom Pult zum Sitz (ob es auch auf dem Sitz gilt, weiß ich jetzt nicht).

Zur Frage, warum Claudia Roth da selbst keine Maske auf hatte, verweist ein Leser auf eine Pressemeldung des Bundestages dazu:

Der Präsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Schäuble, hat eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden des Bundestages angeordnet. Die Grundlage dafür ist sein Hausrecht nach Art. 40 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz. Die Allgemeinverfügung tritt am 6. Oktober 2020 in Kraft.

Der Bundestagspräsident hat sich entschieden, eine allgemeine Maskenpflicht im Parlament anzuordnen, weil die Entwicklung der Sars-CoV2-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen ist. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trägt laut dem Robert-Koch-Institut dazu bei, „andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen“. Der Bundestag hat seit Beginn der Pandemie vielfältige Maßnahmen ergriffen, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen und die Gesundheit der sich im Bundestag aufhaltenden Personen zu schützen. Allerdings wurde die dringende Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz nicht überall beachtet. Dabei ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich, weil ansonsten die Infektionsgefahr steigen würde. […]

In den Sitzungssälen, einschließlich des Plenarsaals, und Besprechungsräumen kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Platz abgelegt werden, wenn mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten wird. Die Rednerinnen und Redner im Plenarsaal dürfen die Mund-Nasen-Bedeckung am Rednerpult und an den Saalmikrophonen ablegen. Die amtierenden Präsidentinnen und Präsidenten können die Mund-Nasen-Bedeckung im Sitzungsvorstand ablegen.

Wie sinnvoll das ist und wie der Auftritt Roths ohne Maske, wo sie da direkt aus kurzem Abstand zu ihm spricht, ihm die Maske herausfummelt und vor dem eigenen Mund damit herumwackelt, zu dieser Zielsetzung passt, mag sich jeder Wähler selbst überlegen.

Mag sein, dass es der Hausordnung und den Anordnungen Schäubles entspricht. Die Frage nach dem Sinn stellt sich aber separat.