Ansichten eines Informatikers

Artikel 16a Grundgesetz: Das Geschwätz der Claudia Roth

Hadmut
21.11.2020 18:06

Man muss sich mal klarmachen, was für Leute in unserem Bundestag als Vizebundestagspräsidentin sitzen:

Ist zwar schon von 2015, aber Besserung ist auch nicht eingetreten, und jemandem so ins Wort zu fallen und dann „Darf ich mal ausreden!?” zu rufen auch die blanke Frechheit:

Artikel 16a Grundgesetz:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3)[…]
(4)[…]
(5)[…]

Dumm, frech, inkompetent, Vizepräsidentin des Bundestags.

Frauenquote.