Ansichten eines Informatikers

Franziska Giffey, die SPD und der Doktorgrad

Hadmut
14.11.2020 15:16

Sozialistische Verlogenheit live erleben.

Kann man eigentlich noch verlogener als die SPD sein?

Nachdem ja nun rauskam, dass der Untersuchungsbericht zu Franziska Giffeys plagiierter Doktorarbeit so faul war wie die Arbeit selbst, weil die korrupte Doktormutter selbst die Untersuchungskommission zusammengestellt hatte, hat Giffey nun erklärt, dass sie auf ihren Doktor „verzichte”. Als ob ein von der Polizei umstellter Bankräuber glauben würde, er könne der Strafe entkommen, in dem er erklärt, auf die Beute zu verzichten, dann ginge ihn das alles nichts mehr an. Zumal sich ja gezeigt hatte, dass Giffeys Mistgeschreibsel ganz unabhängig von der Frage der Plagiate an sich schon keine promotionswürdige Leistung ist.

Nun kommt die SPD mit sowas da an:

Vielleicht war es eher umgekehrt. Vielleicht war der Doktor (er ist ein Grad und kein Titel) einfach nicht abhängig von dem, was sie kann? Was die Frage aufwirft, was sie denn eigentlich kann?

Das ist vor allem deshalb verlogen, weil damals bei zu Guttenberg die SPD noch das Gegenteil sagte:

Muss man sich mal anhören.

Hängt’s nun vom Geschlecht oder vom Parteibuch ab, ob Plagiate böse oder erlaubt sind?

Ich habe mir übrigens so manches mal von SPD-Leuten auch „Sie sind doch bei der Promotion durchgefallen” als Angriff und Universalargument anhören müssen, da sah man das durchaus nicht unabhängig von dem, was man kann und was man ist.

Einfach mal um zu zeigen, wie brachial verlogen, wie durch und durch verlogen diese SPD ist, immer gerade das behaupten, was im Augenblick gerade rabulistisch gebraucht wird. Und es war ja SPD-Politik, dass Frauen gefördert und auf die Schnelle leistungs- und befähigungsunabhängig mit Posten und Graden und Professuren und so weiter auszustatten seien.

Will man die Tiefe der Verlogenheit ergründen, kann man den Blick an die Humboldt-Universität wenden, und deren emeritierten Staatsrechtler Ulrich Battis. Als nämlich ein anderer gerügt hatte, dass die Reaktion der FU auf Giffeys Plagiat, nämlich nur eine Rüge auszusprechen, also faktisch gar nichts zu tun, unrechtmäßig sei, weil es für die Rüge schlicht an einer Rechtsgrundlage fehle, es die im Promotionsverfahren gar nicht gebe, kam Battis daher, es stank schon extrem nach politischem Gefälligkeitsgutachten, behauptete, dass das in Ordnung wäre, weil man dafür keine Ermächtigungsgrundlage brauche, weil das halt so üblich sei, und erklärte dem Tagesspiegel:

Die Freie Universität Berlin darf in Plagiatsverfahren sehr wohl eine Rüge aussprechen – auch wenn diese Maßnahme nicht im Berliner Hochschulgesetz explizit verankert ist. Zu diesem Urteil kommt der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis, der für die Freie Universität (FU) ein Gutachten zu dieser Frage verfasst hat.

„Die Kernaussage ist: Eine Rüge ist bei minderschweren Fällen das angemessene Mittel und gesetzlich zulässig, ja sogar nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geboten – obwohl die Rüge als solche im Gesetz nicht geregelt ist“, sagte Battis am Donnerstag dem Tagesspiegel.

Nöh, ist sie nicht. Battis gibt hier wieder mal willkürliches politisches Geschwätz als Rechtswissenschaft aus.

Die Prüfungsbehörde ist nämlich für Rügen nicht zuständig. Sie ist keine Baubehörde, die Mängelrügen erteilt, die abzustellen sind. Entweder genügt die Prüfungsleistung den Anforderungen und wurde korrekt erbracht, dann ist die Prüfung bestanden. Oder sie genügt nicht, dann ist sie nicht bestanden. Fertig. Mehr gibt’s nicht. Bestanden oder nicht bestanden, plus Note. Rügen als Bewertung kommen einfach nicht vor.

Und das muss Battis als Staatsrechtler auch wissen. Das ist Grundlagenwissen. Denn der Staat muss aus demokratischen Gründen alle wesentlichen Verfahrensweisen selbst, also gesetzlich regeln. Weil nur so der Souverän als Wähler Einfluss nehmen kann, denn alle Staatsgewalt gehe ja vom Volke aus. Weil das Volk dies aber nach GG in Wahlen und Abstimmungen tut, muss der ganze Kram auf Wahlen und Abstimmungen zurückgehen, und das ist in Deutschland nur bei der Legislative der Fall. (Anders etwa USA, wo Richter gewählt werden und eine Jury entscheidet.)

Und für das Prüfungsrecht hat das Bundesverfassungsgericht dies 1991 entschieden, nämlich dass die Anforderungen und die Bewertungsmaßstäbe, nämlich das ganze Verfahren, gesetzlich geregelt sein muss, und nur die Einzelheiten auf dem Verordnungswege geregelt werden dürfen.

Damit aber liegt die Frage, ob ein solcher Plagiatsbetrug noch zum Bestehen führen kann oder nicht, eindeutig vom Gesetzgeber festzulegen. Niemand sonst darf das.

Aber selbst wenn man der Meinung wäre, dass das unter die „Einzelheiten” fällt, die der Gesetzgeber der Exekutive überantworten darf: Auch dann bedarf es immer noch eines gesetzlichen Aktes, der diese Übertragung gestattet (Prüfungsordnung), und dies muss dann im Verordnungsweg (eben Prüfungsordnung) festgelegt sein, darf aber nicht im Einzelfall spotan erfunden werden.

Und das muss ein Staatsrechtler allgemein wissen, auch wenn er die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht kennt. Da muss Battis schon senil oder tiefenunfähig sein, wenn das nicht gelogen ist.

Der interessante Punkt ist aber der: Battis nämlich ist/war an derselben Fakultät wie Susanne Baer und gilt als deren Mentor.

In meiner damaligen Verfassungsbeschwerde bin ich aber genau auf diesen Punkt eingegangen: Nämlich dass nach BVerfG von 1991 alle Hochschulprüfungen – und damit auch Promotion und Habilitation – in Anforderungen, Maßstäben und überhaupt ihrer selbst der gesetzlichen Grundlage bedürfen, der Gesetzgeber die selbst festlegen muss. Dass also nicht nur die völlige Willkür an der Uni Karlsruhe rechtswidrig ist (sie konnten selbst nicht sagen, was sie da eigentlich verlangen und abprüfen), sondern es die Promotion als solche und den Doktorgrad mangels ausreichender gesetzlicher Grundlage seit Bestehen der Grundgesetzes (und damit der Bindung der Exekutive an die Legislative) nicht mehr gibt.

Also genau die Gegenposition zu dem, was Battis nun da schwafelt.

Baer aber will auch nicht, dass man sich an schriftliche Gesetze hält oder gar von Frauen dasselbe (oder überhaupt irgendetwas) an Qualität und Leistung verlangt wie von Männern. Weshalb der meine Verfassungsbeschwerde überhaupt nicht in den Kram passte.

Und hier sehen wir dann genau das, was politisch hinter Baer/Battis/SPD steckt: Nämlich Frauen völlig leistungsunabhängig mit Doktorgraden durchzuversorgen und dann zu sagen, dass es auf Gesetze nicht ankäme.

Das ist genau diese hochkorrupte Staatsbetrugsschiene, in der da die SPD, die Berliner Universitäten und Figuren wie Battis und Baer drinstecken.

Einfach mal, damit man sich klar macht, wie abgrundtief verlogen dieser ganze SPD-Sumpf ist.