Ansichten eines Informatikers

Übersetzungsfehler bei Drohbrief?

Hadmut
8.8.2020 15:34

Mmmh. [Update 2]

Ich sehe gerade, dass in vielen Artikeln über den amerikanischen Drohbrief gegen Nord-Stream-2 derselbe Satz auftaucht, etwa hier und hier:

Die US-Senatoren Ted Cruz, Tom Cotton und Ron Johnson hatten nun am Mittwoch in einem Schreiben an den Hafen Sassnitz-Mukran mit schweren Strafmaßnahmen gedroht: „Den Vorstandsmitgliedern, leitenden Angestellten und Aktionären der Fährhafen Sassnitz GmbH wird die Einreise in die Vereinigten Staaten untersagt, und jegliches Eigentum oder jegliche Eigentumsbeteiligung, die sie in unserem Zuständigkeitsbereich haben, wird eingefroren.“

Eine GmbH hat aber keine Aktionäre.

Das würde ich jetzt nicht zu haarspalterisch sehen, gemeint sind sicherlich die Miteigentümer (was ja aufs gleiche rausläuft), und höchstvermutlich ist es nur ein Übersetzungsfehler. Die Originalformulierung habe ich jetzt nicht gefunden, weil zumindest die ersten paar englischen Texte, die ich dazu gefunden haben, das entweder in indirekter Rede umschreiben oder sich auf deutsche Zeitungen beziehen und das anscheinend rückübersetzt haben. Zumal die Senatoren sich sicherlich auch nicht mit den Details deutschen Firmenrechts auskennen.

Ich finde es aber beachtlich, wieviele deutsche Zeitungen von den „Aktionären einer GmbH” sprechen.

Auf jeden Fall ein schönes Beispiel, wie die USA ihre Interessen durchsetzen. Das wird in Sachen Kryptographie vor 20 Jahren nicht anders gelaufen sein. Gut möglich, dass die denen damals gesagt haben „Hört zu, wenn Ihr den promoviert, dürfen die Prüfer und die Professoren der Fakultät nicht mehr in die USA einreisen.”

Update: Mir schreibt einer, sie hätten im Original von „Shareholder” gesprochen. Anteilseigner. Hätte man bei einer GmbH also mit Gesellschafter übersetzen müssen.

Update 2: Die Originalversion des Drohbriefes gibt’s direkt beim Senator. Samt Pressemitteilung.

Die Formulierung lautet

This letter serves as formal legal notice that these goods, services, support, and provisioning risk exposing Fährhafen Sassnitz GmbH and Mukran Port, as well as your board members, corporate officers, shareholders, and employees, to crushing legal and economic sanctions, which our government will bemandated to impose. These sanctions include potentially fatal measures that will cut off Fährhafen Sassnitz GmbH from the United States commercially and financially. The only responsible course of action is for Fährhafen Sassnitz GmbH to exercise contractual options that it has available to cease these activities.