Ansichten eines Informatikers

Der perfide Plan hinter dem Unterfangen, die „Rasse” aus der Verfassung zu streichen

Hadmut
15.6.2020 3:44

Wie und wer die Gunst der Stunde nutzt, das Land und die Verfassung endgültig zu brechen.

Die Analyse der Staatssabotage.

[Langer Text, aber ich verspreche: Der Brüller darin haut Euch vom Hocker. Vielleicht der wichtigste Text meines Blogs überhaupt, quasi die Theory-of-Everything]

[Updates]

Ein frappierendes Beispiel dafür, wie bei uns Parteien, Medien, Politik zentral gesteuert werden und wie sie befohlene Kampagnen ausführen.

Erst vor ein paar Tagen kam die Forderung auf, aus Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz, der vor einiger Zeit erst feministisch-links aufgedonnert worden war (es ist gar nicht so einfach, die alten und Originalversionen des Grundgesetzes noch ausfindig zu machen), die „Rasse” zu streichen, denn „Rassen” gäbe es ja gar nicht:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Und seit ein paar Tagen wird nun das Unterfangen mit Hochdruck durch die Medien geprügelt, die „Rasse” da zu streichen.

Und eben fing der linke Brachialpropagandist Claus Kleber das heute journal mit eben dieser Forderung an.

Amerikanische linke Kreise befehlen, ihre Statthalter in Deutschland, die Grünen, führen aus, und ARD und ZDF gehorchen aufs Wort.

Desinformation

Wenn man das man zurückverfolgt, dann steckt hier eine kleine Clique schwarzer Autoren dahinter, die diese Forderung in verschiedenen Gastartikel verschiedener Medien platziert und die Gelegenheit zur Gesellschaftssabotage nutzt.

Ich will mal erklären, was dahintersteckt.

An dieser Stelle wollte ich Euch eigentlich einen brachialen Zirkelschluss, die Tiefenverlogenheit der Definitionen vorführen, wie die Begriffe in die völlige Willkürlichkeit und Inhaltslosigkeit definiert hat. Im Prinzip läuft es darauf hinaus, die Gender-Nummer von den Geschlechtern, die es nicht gäbe und nur von fiesen Hebammen zugewiesen werde, mit Hautfarben zu wiederholen. Rassismus sei, Weiße zu bevorzugen. Und Weißsein sei, von Rassismus nicht benachteiligt zu sein, habe mit Hautfarben nichts zu tun, sondern nur mit der willkürlichen Zuschreibung von Privilegierten und Benachteiligten.

So völlige Nulldefinitionen, die überhaupt nichts mehr aussagen, und unter denen man jede x-beliebige Eigenschaft drunter durchschieben kann. Es geht überhaupt nicht mehr um die Sache, es geht nur noch darum, zum soundsovielten Male das Muster Marxismus wieder festzustellen, egal worum es geht. Der ganze Quatsch ist nichts als Rhetorik und der Versuch, soziologische Theorien verwahrheitet zu sehen.

Leider habe ich versäumt, entsprechende Screenshots zu machen. Ich hatte mir verschiedene URLs notiert, aber die Tweets dazu sind gelöscht, und auch sonst sind die verschwunden. Und zwar auch dann, wenn sie von Kritikern kamen, anscheinend hat man da über Twitter gelöscht. Ich war mir absolut sicher, eine solche Stelle in einem TAZ-Artikel der letzten Tage gesehen zu haben, und da gibt es auch noch Dutzende Artikel zu dem Thema, aber diese Stelle, in der es heißt, dass Weiß nicht die Hautfarbe meint, sondern einfach, von Rassismus nicht betroffen zu sein und nicht diskriminiert zu werden, habe ich nicht mehr gefunden. Anscheinend hat man das im Rahmen der Kampagne doch wieder getilgt. Es war doch zu auffällig, dass man da versucht, das exakt selbe Schema der Gender-Debatte zu wiederholen.

[Update: Leser haben noch so eine Stelle gefunden: Beim ZDF – deren „Sprachlehrgang” für Kinder.

Auch Weiße oder weiße Menschen ist ein Begriff, den du sagen kannst. Und genau wie bei Schwarzen Menschen, ist es natürlich nicht die wirkliche Farbe Weiß. In diesem Fall wird das Wort kursiv geschrieben – auch wieder, um zu zeigen, dass nicht die Farbe gemeint ist. Als weiß wird bezeichnet, wer keine Probleme durch Rassismus hat. Wer also nicht aufgrund seines Aussehens oder seiner Herkunft diskriminiert wird.

(Impft man schon den Kleinen ein.) Diese Seite kannte ich nicht, das war nicht die Stelle, die ich gelesen hatte, aber sinngemäß und wortgleich das, was ich in Erinnerung hatte, das scheint man zentral vorgegeben zu haben.

Update]

Trotzdem will ich ein paar Stellen, die es wenigstens in diesem Augenblick noch gibt, dazu zitieren:

TAZ, Aminata Touré u. Robert Habeck, Diskriminierung in Deutschland: Verlernen wir Rassismus!

Ein starkes Zeichen dafür wäre, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Er manifestiert eine Unterteilung von Menschen in Kategorien, die dem Anspruch und Geist unseres Grundgesetzes, „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, widersprechen. Es gibt eben keine „Rassen“. Es gibt Menschen. […]

Das ist die Schiene, über die die Kampagne reinkommt. Und weiter:

Rassismus entstand aus dem Glauben heraus, Menschen einteilen und sie dann versklaven und malträtieren zu können. Eine jahrhundertelange Geschichte, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Deutschland steht. Wir müssen uns mit unserer kolonialen Vergangenheit auseinandersetzen, deren antischwarze Rassismen bis heute wirken. Wer nicht aufarbeitet, und zwar so, dass es zum Allgemeinwissen gehört, der wird das Problem nicht im Keim ersticken können.

Glatt gelogen.

„Eine jahrhundertelange Geschichte, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Deutschland steht. Wir müssen uns mit unserer kolonialen Vergangenheit auseinandersetzen…”

Die ist aber nicht Jahrhunderte alt.

Die Leute lügen systematisch.

Die Sklaverei gab es schon im alten Rom (da muss man nicht mal Schulbildung haben, Asterix würde schon reichen) und lange davor. Die Ägypter hatten sie, und die Sumerer im 3. Jahrtausend vor Christus. Auch die Araber hatten sie schon sehr lange, haben sie ja noch heute, da werden die Dienstmädchen ja immer noch als Sklaven gehalten.

Und wenn man sich mal mit der amerikanischen Geschichte auseinandersetzt, dann weiß man auch, dass deren Handelsschiffe ziemlich unter afrikanischen Piraten (ja, wie die in Asterix) auf See litt. Wer das Schmiergeld nicht zahlte, der wurde gekapert, geplündert und (Männer meistens) getötet oder (Frauen meistens) versklavt. Der Nachweis über das entrichtete Schmiergeld für die Passage war der „Pass-Port”. So entstand der Reisepass.

Ich habe noch irgendwo einen Link auf ein Video, in dem ein amerikanischer schwarzer Professor erläutert, dass das ganze Sklavengejammer verfehlt ist, weil viel mehr Weiße von Schwarzen in Afrika versklavt wurden als umgekehrt Schwarze in Amerika. Davon abgesehen: Die Weißen haben die Schwarzen nach Berichten in Afrika auch nicht eingefangen, sondern von schwarzen Sklavenhändlern gekauft. Versklavt haben die sich gegenseitig. Machen sie mancherorts heute noch. Libyen ist gerade im Geschäft.

Die Leute lügen, dass sich die Balken biegen. Mir wäre auch nicht bekannt, dass die amerikanischen Sklavennachkommen den Wunsch äußerten oder aktuelle afrikanische Angebote annähmen, nach Afrika zurückzukehren.

Es ist überhaupt seltsam, dass die Leute so intensiv über Sklaverei und Kolonialismus jammern. Sicherlich war das damals nicht schön. Die heutigen Nachkommen aber profitieren enorm davon. Ich habe noch nie gehört, dass von denen, die sich beschweren, jemand den Vergleich angestellt hat, wie es ihm ohne Sklaverei oder Kolonialismus heute gehen würde – im Lendenschurz irgendwo in der Pampa. Ich hatte neulich schon ein Video im Blog, in dem jemand einräumt, dass alles, was sie sind und haben, Ergebnis der Kolonialisierung ist, und sie sich darüber ärgern, dass die Asiaten und Australier aus ihrer Kolonialisierung viel mehr gemacht haben und heute technisch Weltspitze sind.

Hier wird ein künstliches Gejammer zusammengelogen, das vorne und hinten nicht stimmt.

Ich habe in Namibia und Südafrika mit Leuten gesprochen, die nicht wussten, wo und was genau Europa eigentlich ist, wie weit es dahin ist, oder dass da Wasser dazwischen ist. Die fragten nur, wie lange man von da mit dem Auto fährt, als wäre das so in der Gegend. Auf diesem Niveau wären die, die sich heute beschweren, ohne die Kolonialisierung und Sklaverei – nur dass sie auch noch kein Auto gesehen hätten.

Malcolm Ohanwe, SPIEGEL, Entdeckt eure innere Kartoffel!

Aber auf Dauer kann ich, können phänomenale andere Schwarze Kolleg*innen wie Alice Hasters, Anna Dushime, Aimen Abdulaziz-Said, Ciani-Sophie Hoeder, Hadija Haruna-Oelker, Felix Edeha, Aminata Belli, Tori Reichel, Poliana Baumgarten oder Fabienne Sand es nicht stemmen. […] Da kommt ihr Weißen ins Spiel! Weiße Journalist*innen und weiße Privatmenschen! Es ist toll, wenn ihr die Gedanken von Schwarzen Vordenkerinnen wie May Ayim, Tupoka Ogette, Josephine Apraku, Natasha Kelly, Anne Chebu, Fatima El-Tayeb, Sharon Dodua Otoo in eure Rhetorik und Argumentation übernehmt und in größere Räume tragt: Aber nur das nachzusprechen, was euch andere Betroffene zuvor gesagt haben und womöglich nicht mal die Quelle zu nennen, reicht nicht. Womöglich nehmt ihr sogar Autor*innen of Color und Schwarzen Menschen wieder Jobs weg, wie es die Journalistin Lin Hierse beschreibt. […]

Aber es gibt eine Sache, die habt ihr, die wir nicht haben: Ihr seid weiß und wisst, wie es ist, weiß zu sein. Macht ihr jetzt die Arbeit und redet und schreibt darüber! Ich würde gerne mal lesen, wie es ist, im Jahre 2020 und auch davor und danach weiß zu sein. Ich möchte in eure weißen Communitys, Lebens- und Gedankenwelten eintauchen.

Eine nette Zusammenstellung der Clique, die sich da „verschworen” hat, abgesprochene Hetze und Desinformation durch Presse und Politik zu drücken.

Aber einen Punkt hätte ich dazu noch: Er will wissen, wie es ist, weiß zu sein. Wir sollen darüber schreiben.

Genau das tue ich hier in diesem Blog. Wir sind die Idioten, die in diesem Land beschimpft, für alles verantwortlich gemacht werden, die man exporbitanten Steuern und Abgaben ausgeplündert, wie nirgends auf der Welt, die sich einfach überrennen lassen müssen, und ständig als Nazis beschimpft werden, wenn sie noch denken oder ihre Interessen vertreten. Und deren Texte gar nicht erst geschrieben zu werden brauchen, weil sie ohnehin überall gelöscht, zensiert, gefiltert werden.

Macht Stücke und führt Gespräche, in denen ihr euch ganz explizit als weiß markiert; ihr werdet merken, wie verdammt knifflig es ist, einen klugen, leicht verständlichen und pointierten Essay oder einen guten Gesprächsbeitrag zur eigenen ethnischen Identität zu formulieren.

Zu formulieren fällt mir nicht schwer. Aber es wird ja überall gelöscht, gesperrt, zensiert.

Beweist ihr eure Existenz! Welche Daseinsberechtigung habt ihr in dieser Gesellschaft? Was heißt es, ein weißer (und eventuell gleichzeitig bildungsbürgerlicher) Mensch zu sein?

Es heißt, den höchsten Steuersatz der Welt zu zahlen und vom Bundesverfassungsgericht schlicht ignoriert zu werden.

Erzählt ganz offen und reflektiert und ehrlich über eure großen und kleinen rassistischen Verhaltensweisen. Ich möchte von eurer Nazitante hören oder dem einen Schwarzen Freund, den ihr zum Spaß immer “maximal pigmentiert” genannt habt, oder wie ihr in deren Abwesenheit einen Pseudo-Getto-Akzent von Menschen mit türkischem Background nachgemacht habt und es lustig fandet.

Ist das nicht eine absolute Unverschämtheit? Das ist doch dreckig bis zum Anschlag.

Wie fühlen die sich an? Hat jemand mal zum Spaß einfach eure Haut angeleckt, um zu sehen, ob sie echt so hell ist, oder ungefragt ins Haar gefasst?

Ja. Im Township in Windhuk. Weil die Leute dort nicht glauben, dass Weiße wirklich existieren, und die im Fernsehen nur so geschminkt sind. Manche glauben auch, sie wären Geister und wollen fühlen, ob man sie überhaupt berühren kann. Der Tour Guide hat uns sogar vorher extra davor gewarnt, besonders die Frau mit den langen blonden Haaren.

Kann es sein, dass ich mehr über Schwarze weiß als dieser Schreiberling?

90% dessen, was uns gerade über Rassen und Schwarze erzählt wird, kann man falsifizieren, indem man einfach mal in die Townships in Südafrika oder Namibia geht (woanders wahrscheinlich auch, aber ich war halt dort und habe dabei so ungefähr zehn Townships besucht und besichtigt). Und sich da mal was über den inner-schwarzen Rassismus untereinander erzählen lässt. Oder, wie schon erzählt, in Kapstadt auf Robben Island, wo ein Schwarzer einen tollen Vortrag über den derben Rassismus erzählte, der dort auch unter Schwarzen in völliger Abwesenheit und Ferne jedes Weißen passiert. Oder von dem afrikanischen Reiseleiter mittlerer Hautfarbe, der mir sagte, dass ihn die Weißen wegen seiner Hautfarbe nicht akzeptieren, die Schwarzen aber auch nicht – weil er die falschen Sprachen spricht.

Oder dass man in vielen Gegenden dort von den Medizinmännern gesagt bekommt, dass man AIDS loswerden kann, indem man eine weiße Frau vergewaltigt, weil es der Krankheit bei der viel besser gefällt, und sie dann einfach auf die Frau überspringt.

Ja, es ist verblüffend, wenn man sich Schwarze mal in deren natürlicher Umgebung ansieht und nicht in unserer Luxus-Umgebung hier.

Zieht euch als Weiße gegenseitig zur Verantwortung und besprecht die Vorteile, die ihr qua Aussehen genießt und ansonsten eigentlich gar nicht verdient hättet.

Man nennt sowas Streit säen.

Was für ein Kotzbrocken.

Irgendwie glauben die gerade, sie könnten sich gerade jede beliebige Unverschämtheit per Arroganz herausnehmen. Warum sollte sich ein vernünftiger Mensch mit jemandem abgeben, der ihn blanko so beschuldigt, beleidigt, ihm etwas unterstellt, ihn von oben herab abkanzelt?

Benimmt sich wie Sau und beschwert sich dann über Rassismus, wenn sich keiner mit ihm abgeben will?

Ein Effekt, den ich schon oft beobachtet habe, bei „Diskriminierten” aller Art, besonders Feministinnen: Benehmen wie Sau, beleidigen, beschimpfen und diffamieren alle um sich herum, und schieben das dann auf „Diskriminierung”, wenn die Leute mit ihnen nichts zu tun haben wollen. Und anstatt draus zu lernen, wird es immer schlimmer, weil sie meinen, immer stärker gegen die vermeintliche Diskriminierung vorgehen zu müssen. Über Jahre jegliche negative Reaktion auf Diskriminierung zu schieben und nie ein negatives Feedback auf eigenes Verhalten zurückzuführen führt zum charakterlichen Totalschaden.

Und dieser charakterliche Totalschaden äußert sich eben auch oft darin, dass die Leute dann versuchen, sich über diese Moralerpressungsmasche die Gesellschaft von Leuten zu erzwingen (hier: „schreibt mir”), die sich ansonsten nie und nimmer mit sowas abgeben würden.

Die wittern jetzt ihre Chance, die Gunst der Stunde, und schon geht’s los mit Gift, Galle und Propaganda.

Ist Euch schon mal aufgefallen, dass die alle Zugang zu modernen Universitäten hatten, aber nichts außer Gelaber studiert haben? Dass niemand von denen irgendetwas nützliches studiert hat?

Nochmal Robert Habeck/Aminata Touré:

Das, worum es geht, ist eigentlich das Selbstverständlichste der Welt: Schwarze Menschen wollen den gleichen Respekt und die gleiche Behandlung erfahren wie weiße Menschen. Punkt. Aber die Wirklichkeit beweist täglich, dass es alles andere als selbstverständlich ist.

Falsch.

Der Respekt und die Behandlung waren noch nie selbstverständlich.

Unser Respekt und unsere gegenseitige Behandlung beruhen darauf, dass wir gewisse Umgangsformen an den Tag legen, gewisse Grundanforderungen in unserem Verhalten anderen gegenüber. Kurz: Das, was wir so „Zivilisation” nennen. Dazu gehört zum Beispiel, dass wir keine Ladenstraßen plündern und niederbrennen, wenn uns irgendwas nicht gefällt.

Oder dass wir unseren Standpunkt nicht durch moralische Erpressung, Beschuldigung, Beleidigung und Lüge durchzudrücken versuchen. Das hat nichts mit Hautfarbe zu tun. Leute, wie unsere Feministen oder eben Robert Habeck halten sich da auch nicht dran, und deshalb respektieren sie viele, ich zum Beispiel, überhaupt nicht. Das hat nichts mit der Hautfarbe zu tun. Das hat was damit zu tun, dass diese Leute die Grundregeln unserer Zivilisation nicht einhalten.

Anders gesagt: Wenn sich die Schwarze Aminata Touré aufführt wie der Weiße Robert Habeck aufführt oder irgnedeine durchgeknallte weiße Feministin, kann sie – völlig egal ob schwarz oder nicht – nicht mehr und nicht weniger Respekt erwarten, als ich diesen gegenüber aufbringe. Und das ist sehr wenig. Hautfarbenunabhängig.

Es ist einfach durchverlogen zu behaupten, dass wir uns hier gegenseitig einfach wegen der Hautfarbe respektieren und besser behandeln würden. Es hat was mit dem Benehmen zu tun. Und wenn man sich in einer sozialen Umgebung mit Grünen und modernen Journalisten aufhält, erlernt man nicht viel von Zivilisation. Das ist das Problem. Ich würde diese Texte genauso unverschämt finden, wenn sie vorgeblich oder echt von Weißen kämen. Und dieses Blog ist mein Zeuge, dass ich Weiße kein Stück besser behandle oder respektiere, wenn sie sich so danebenbenehmen.

Der Vorwurf des Rassimus ist vor allem: Verleumdung. Das Fehlen unserer respektkonstituierenden Zivilisationstechniken.

Definitionen von Weiß, Rasse, Rassismus

Jetzt kommt ein zum Verständnis sehr wichtiger Punkt:

Tagesspiegel, Hannes Soltau: Der große Unterschied Es gibt keinen Rassismus gegen Weiße

Natürlich könnte es auch Rassismus gegen Weiße geben. Aber dafür müsste man Jahrhunderte der Sklaverei und Kolonialgeschichte rückgängig machen. Der Rassismus, den wir heute in den USA und anderen weißen Mehrheitsgesellschaften erleben, ist eine Erfindung von Weißen.

Falsch, verlogen, Desinformation.

Abgesehen davon, dass (siehe oben) die Sklaverei nicht von den Weißen erfunden wurde, und der Rassismus von Mehrheitsgesellschaften in Afrika auch in völliger Abwesenheit von Weißen zu beobachten ist, und auch im Islam und in Asien zu finden ist, ist es absoluter Schwachsinn zu unterstellen, das es Rassismus gegen Weiße nicht geben könnte, weil es da irgendwie an einer historischen Weltgeschichte fehlen könnte.

Die menschenverachtende Farbenlehre entstand mit der europäischen Unterwerfung der Welt. Eine Ideologie, einzig dafür geschaffen, um die Macht von Weißen über Nichtweiße zu rechtfertigen. Wenn Weiße sich als Opfer von Rassismus stilisieren, betreiben sie Geschichtsrevisionismus.

Frei erstunken und erlogen.

Die Mär vom „umgekehrten Rassismus“ vertreten nicht nur Nazis und Rechtspopulisten. So forderte die Deutsche Botschaft während der Coronakrise alle Bundesbürger in Kamerun dazu auf, sich nicht mehr in der Öffentlichkeit zu bewegen – mit dem Hinweis auf „rassistische Ressentiments innerhalb der Bevölkerung, die die Sicherheit unserer Landsleute beeinträchtigen“.

Auch seriöse deutsche Medien sprechen im Bezug auf Südafrika von einem „umgekehrten Rassismus“, der die weiße Minderheitsbevölkerung nun offen diskriminiere.

Oh, in Südafrika werden Weiße zusammengeschlagen oder umgebracht, einfach weil sie Weiße sind. Und das ist keine Erfindung von Medien, das sind sogar politische Forderungen. Ich bin selbst in Kapstadt auf offener Straße angegriffen worden, ein Mann hätte mich ziemlich übel getreten – wenn ich nicht schnell genug ausgewichen wäre. In manchen Gegenden Südafrikas wurden wir dringend davor gewarnt, gewisse Bereiche in kleinen Gruppen oder alleine zu betreten – oder sie überhaupt zu betreten. Den Innenstadtkern von Johannesburg kann man – außer in geführten Touren, auf denen die Ansässigen Provisionen bekommen – als Weißer eigentlich gar nicht mehr betreten.

Und in den Townships brodelt der intraschwarze Rassismus, weil viele Kriegsflüchtlinge aus den mittleren Staaten in die Townships im Süden flüchten, und da kracht’s dann so richtig. Extreme Vergewaltigungszahlen, und nicht selten murksen die sich da auch ab. Man hört hier nur nichts davon. Ohne jegliches Zutun von Weißen.

Es wird uns nur immer vorgelogen, Rassismus fände so zwischen Weiß und Schwarz statt, als ob „Schwarz” so eine monolithische einheitliche Menschengruppe sei, das sind sie aber nicht. Schon innerhalb der Staaten gehen sich dort die Stämme gegenseitig an den Hals. Die Massai zum Beispiel, die halten sich für etwas viel Besseres als alle anderen, und sind da rundumrassistisch. Ansonsten machen die das an Sprachen und Aussehen fest. Viele können dort die Buschmänner nicht leiden. Ich habe vergessen, welche es war, aber in Südafrika und Namibia betrachten Leute einer der großen Sprachen alles als minderwertig, was nicht ihre Sprache spricht.

Aber es geht nicht um isolierte Handlungen, sondern um die Berücksichtigung der dahinterliegenden Machtstrukturen. Und das bedeutet etwa in Kamerun oder Südafrika, die kolonialistische Vergangenheit und den Apartheidstaat mitzudenken. In den USA und in Deutschland haben People of Color nicht die Macht, die Interessen der weißen, hegemonialen Mehrheitsgesellschaft zu dominieren.

Ja. Beispielsweise hat mir ein schwarzer Taxifahrer in Kapstadt gesagt, dass er sich die Zeit der Apartheid zurückwünscht. Er habe zwar auf getrennten Parkbänken sitzen und in getrennte Läden gehen müssen, aber davon abgesehen habe wenigstens Ordnung und Sicherheit geherrscht. Heute kann er auf jeder Parkbank sitzen, und wird auch auf jeder Parkbank ausgeraubt. Viele Leute würden dort morden, einfach nur um in das Gefängnis zu kommen, weil dort die Lebensumstände besser sind als in den Townships: Dach, Bett, Heizung, Essen, fließendes Wasser, medizinische Versorgung, sauber. Das sei früher so nicht gewesen, dass die Leute versucht hätten, ins Gefängnis zu kommen, weil das Leben draußen früher nicht schlecht als drinnen im Gefängnis war.

Es ist außerhalb der politischen Propaganda durchaus nicht so, dass die Leute das als so schlecht ansehen. Mancherorts fahren noch die Eisenbahnen aus der Kolonialzeit, weil sie eigene nicht hinbekommen haben. In Namibia pauken sie Englisch, damit sie endlich mal in einer Staatssprache alle miteinander reden können. Fast alles, was in Südafrika oder Namibia an Infrastruktur und Städten steht, stammt aus der Kolonial- oder Apartheid-Zeit. Danach haben die da nicht mehr viel hinbekommen. Ich habe in Johannesburg vor der verlassenen Ruine eines ehemaligen großen Hotels in der Innenstadt gestanden. Niemand mehr da, das der Ding betreiben kann und will. Die Innenstadt von Johannesburg verfällt. In Namibia sitzen die Tagelöhner zu hunderttausenden untätig am Straßenrand herum, weil ohne Weiße da einfach nichts passiert. Es kommt keine Initiative zustande.

Es ist schlicht und einfach falsch, was uns da aufgetischt wird.

Auch weiße Menschen können dort in äußerst schlechte Lebensbedingungen hineingeboren werden. Selbstverständlich können sie unter Mobbing leiden und von struktureller Diskriminierung wie Antisemitismus, Sexismus, Homophobie oder sozialer Ausgrenzung betroffen sein.

Aber nicht von Rassismus. Diese Demut sollten Weiße jetzt haben. Privilegien zu besitzen heißt nicht, dass der eigene persönliche Schmerz keine Legitimität hat. Und es heißt nicht, dass das eigene Leben nicht hart sein kann. Aber es bedeutet eben auch, dass dieses Leben wegen der eigenen Hautfarbe nicht noch härter ist.

Das ist ein ganz wichtiger Punkt: Sie behaupten und verbreiten, dass egal, was Weiße widerfahren mag, egal wie ungerecht, es nichts mit Rassismus zu tun haben könne. Es gäbe keinen Rassismus gegen Weiße.

Ein anderer Artikel: Vincent-Immanuel Herr Martin Speer, Tagesspiegel, Weiße, heterosexuelle Männer kennen Diskriminierung nicht

Zum Start sollten wir uns bewusster machen, wo wir stehen. Wer privilegiert ist, egal ob aufgrund seines Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder der Herkunft, für den ist Privileg in den meisten Fällen schlichtweg nicht wahrnehmbar. Ungleichheit bleibt abstrakt und unsichtbar.

Ein weißer, heterosexueller Mann, der in Deutschland lebt und arbeitet, der keine körperliche Beeinträchtigung hat und nicht in prekären Verhältnissen lebt, erfährt beispielsweise kaum bis gar keine Diskriminierung. Das Leben in solch einer Erfahrungswelt, die man sich in den seltensten Fällen selbst aussucht, bleibt nicht ohne Konsequenzen.

2018, Margarete Stokowski, SPIEGEL: Weiße und Männer können alles haben, aber das nicht

Männer und Weiße können ungefähr alles auf der Welt haben, aber Diskriminierung können sie nicht haben. Es gibt keinen Rassismus gegen Weiße und keinen Sexismus gegen Männer. Das heißt nicht, dass es sie prinzipiell nicht geben kann. Es kann sie nur in dieser Welt nicht geben.

Natürlich steht und fällt diese These mit der Frage, wie man Diskriminierung definiert. Wenn man jede persönliche Ablehnung oder auch nur Benennung von gesellschaftlichen Gruppen als Diskriminierung sieht, okay. Dann können auch Weiße und Männer diskriminiert werden. Wenn man aber Diskriminierung als einen Mechanismus versteht, der unterdrückte Gruppen oder Minderheiten von gesellschaftlicher Teilhabe und Gleichberechtigung fernhält, dann ist das eine Erfahrung, die Weiße und Männer als solche in dieser Welt nicht machen können. Es kann Vorurteile gegen sie geben, es kann Gewalt, Mobbing, unfaires Verhalten geben, oder Witze über sie, aber keine Diskriminierung.

Macht Euch klar, was das abläuft:

Die steigern sich da in ein Weltbild rein, lügen und definieren sich das zusammen, dass alle diskriminiert werden, nur eben keine Weißen, bzw. Weißen Männer. Egal, was denen widerfahre, egal, welches Unrecht, niemals könnte es Rassismus sein. Rassismus gegen Weiße gehe gar nicht, dass sei nicht möglich, das sei ausgeschlossen.

Ich hatte, wie gesagt, Textstellen gelesen, ich finde sie nur gerade nicht mehr oder sie wurden gelöscht, wonach man im Zirkelschluss auch „Weiße” so definiert hatte: Nämlich dass man nicht nach seiner Hautfarbe weiß sei, sondern jemand weiß sei, der von Rassismus profitiere und nicht benachteiligt werde.

Das wird völlig sinn- und definitionsentleert, es läuft alles nur noch darauf hinaus, dass völlig unabhängig von der Sachlage feststeht, dass Schwarze rassistisch diskriminiert sind und Weiße nicht.

Es geht darum, ohne jegliches Sachargument oder allgemeinen Maßstab festzumeißeln, wer die rassistisch Diskriminierten sind – und wer nicht.

Vor allem: in dieser ganzen Debatte kommt bis vor kurzem die Behauptung, dass es keine Rassen gäbe, nicht oder nicht relevant vor. Man redet stets von „Weißen”, „Schwarzen”, „Hispanics”, „Asiaten”, und meint damit Rassen.

Urplötzlich und im Nachgang zur Causa George Floyd kommt man plötzlich damit um die Ecke, dass es Menschenrassen nicht gäbe.

Was nicht stimmt. Auch das ist falsch. Allerdings verlaufen die Grenzen nicht entlang dem Augenscheinlichen.

Der Neandertaler war eine andere Menschenrasse. Bekanntlich sah der deutlich anders aus, hatte deutliche Skelettunterschiede. Der Neandertaler gehörte nicht zum homo sapiens, sondern war eine parallele Entwicklung aus dem homo.

Wie man inzwischen aber weiß, ist der Neandertaler nicht völlig ausgestorben, sondern hat sich mit homo sapiens gepaart. Europäer haben Neandertaler-Gene in sich, sind also so eine Art Promenadenmischung. Ich weiß nicht mehr, wo, aber irgendwo habe ich gelesen, dass Afrikaner keine Neandertaler-Gene in sich haben. Ob Neandertaler-Gene nun gut oder schlecht sind, sei dahingestellt. Aber die gerade allgemein verbreitete Behauptung, dass es zwischen den Menschen keine beachtlichen genetischen Unterschiede gäbe, ist falsch. Homo sapiens und Neandertaler unterscheiden sich durchaus.

Der perfide Plan

Und jetzt kommen wir zum eigentlichen Punkt.

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ob es Rassen nun gibt oder nicht: Juristen dürfen Gesetzestexte nicht so auslegen, dass Teile des Textes wirkungslos werden. Auch dann, wenn es Rassen nicht gibt, muss der Jurist also beachten, dass der Gesetzgeber damit etwas bestimmen wollte, und daraus was machen.

Damit wäre nach diesem Wortlaut – auch wenn es keine Rassen gibt – festgelegt, dass auch ein Weißer nicht benachteiligt und ein Schwarzer nicht bevorzugt werden darf.

Schauen wir uns mal die Änderung an:

Grünen-Vorschlag für neue Fassung

Die Fraktionschefs der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter, schlugen ihren Amtskollegen bei Union, SPD, FDP und Linken vor, einen “breiten Konsens der demokratischen Fraktionen” zu suchen. Einen konkreten Vorschlag für die Änderung schickten sie gleich mit: Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa soll das Wort “Rasse” gestrichen und durch den Begriff “rassistisch” ersetzt werden.

Im Grundgesetz heißt es:

“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.”

Konkret schlagen die Grünen nun vor, den Satz so zu formulieren:

“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden.”

Angefügt werden soll zudem der Satz:

“Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

Aus „Rasse” soll „rassistisch benachteiligt oder bevorzugt” werden.

Merkt Ihr was?

Das hört sich zwar nur nach einem winzigen sprachlichen Detail an, aber das wissen wir ja schon beim Feminismus (aus Gleichberechtigung wird das Gegenteil, nämlich Gleichstellung), dass sie irgendwelche unverfänglich erscheinenden sprachlichen Änderungen durchsetzen und die dann hinterher total umdefinieren.

Bisher also schützt der Artikel 3 Absatz 3 GG dem Wortlaut nach auch Weiße davor, benachteiligt zu werden, und verbietet, Schwarze zu bevorzugen.

Nach der neuen Formulierung würde er das nicht mehr tun. Denn nach der Doktrin und Ideologie gibt es ja gar keinen Rassismus gegen Weiße oder zugunsten von Schwarzen.

Die bereiten also die Benachteiligung von Weißen und die Bevorzugung von Schwarzen vor, und wollen das jetzt im Grundgesetz verankern.

Und Merkel – in ihrem Bermudadreieck zwischen Trullaeszenz, Ignoranz und Marxismus – spielt das Spiel mit.

Das Bundesverfassungsgericht, die strategische Prozessführung und die Verfassungsrichterin Susanne Baer

Ja, ich weiß. Zwar schreibt mir die große Mehrzahl der Leser „weiter so”, aber ein paar stört es, dass ich zu oft auf die Sache zurückkäme. Die können hier jetzt einfach aufhören zu lesen, danach kommt nichts anderes mehr.

Aber ich verspreche Euch: Den Brüller dieses Artikels, das zentrale Verständnis verpasst Ihr dann. Jetzt kommt was, womit Ihr nicht rechnet.

Ich habe es zwar schon tausend Mal erzählt, aber es ist so wichtig, dass es auch zum tausendundersten Mal sein muss, weil es hier eben wichtig ist.

Ich hatte in meinem hinlänglich bekannte und beschriebenen Promotionsverfahrensstreit 2008 Verfassungesbeschwerde erhoben, unter anderem weil Richter die Protokolle gefälscht, Gehör verletzt hatten und so weiter und so fort, und darin beantragt, festzustellen, dass für die Promotion die Anforderungen und Maßstäbe gesetzlich festgelegt sein müssen. Das war nicht neu, das hatte das Bundesverfassungsgericht 1991 selbst erfunden und allgemein für Hochschulprüfungen vorgeschrieben. Ich kam aber an die in den USA auf Gender abgerichtete Gender-Studies-Professorin und Verfassungsrichterin Susanne Baer, die sich ja um nichts anderes als diesen ganzen marxistischen Gender- und Dikriminierungsquatsch dreht und einen Privatkrieg gegen den Weißen Mann führt. Beispielsweise hat sie mal behauptet, Qualität gäbe es gar nicht, das sei nur ein von bösen weißen Männern erdachter Mythos, um den Rest der Menschheit auszugrenzen und vom Spaß abzuhalten. Deshalb bräuchte man Frauenquoten und dürfte an Frauen keine Qualitätsanforderungen stellen und s weiter und so fort. Dazu habe ich noch aufgedeckt, dass ihr eigener Studiengang Gender Studies nur Schwindel und Titelmühle ist. Weil man Frauen da durchtransportieren will, bekommen die da ihre Abschlüsse im Ruckzuckverfahren, ohne dass die da irgendwelche Anforderungen, Prüfungsinhalte oder Wertungsmaßstäbe benennen können.

Da geht es von vornherein darum, die, die man als „diskriminiert” ansieht, zu bevorzugen und nur mit viel niedrigeren (oder gar keinen) Anforderungen zu belegen, um den „weißen Mann” zu verdrängen.

Die totale Sabotage unserer Demokratie, des Leistungsprinzips. Beispielsweise der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG, woraus das Bundesverfassungsgericht 1991 selbst das Prüfungsrecht gemacht und verlangt hatte, dass für Prüflinge gleiche Anforderungen gelten müssen) oder dem Zugang zum Amt nur nach der Kriterientrias Eignung, Befähigung, Fachliche Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG)

Diese ehernen Grundsätze unserer Verfassung werden direkt aus dem Bundesverfassungsgericht heraus sabotiert.

Und wie korrupt das alles abläuft, das habe ich schon oft beschrieben. Was politisch nicht passt, wird zur Entscheidung nicht angenommen. Und was sie politisch entscheiden wollen, das lassen sie sich von Leuten aus ihrem Dunstkreis als Verfassungsbeschwerde schreiben. Normalerweise gilt „wo kein Kläger, da kein Richter”. Nicht mehr bei dem korrupten Sauhaufen Bundesverfassungsgericht. Die machen sich die Verfassungsbeschwerden einfach selbst und lassen sich dann passende Strohmänner als Beschwerdeführerdarsteller casten.

Das ganze Ding ist nur noch ein großer Fake.

Wenn man jetzt aber weiß, welche Verbindungen die Richter im Allgemeinen und Baer im Besonderen haben, wieviele Verbindungen die in die USA haben, das ganze Konzept der „law clinic”, dann hat man schon einen richtig dreckigen Plot.

Das kommt aber noch dreckiger.

Das gab es nämlich schon, dass man Verfassungsentscheidungen, die eigentlich in den USA vom Supreme Court getroffen werden müssten, durch die Hintertür an das Bundesverfassungsgericht ausgelagert hat, das man beim Supreme Court hoch schätzt und beachtet. Weil in den USA das Problem herrscht, dass Trump da seine Richter installiert hat, und die Linken dort nicht mehr oder nicht mehr so einfach mit ihrem Ideologiekrampf durchkommen. Seit man aber amerikanisch auf Gender und linken Schwachsinn konditionierte Richter wie Susanne Baer im Bundesverfassungsgericht untergebracht hat – der Wahlausschuss des Bundestags hat sie auf Vorschlag der US-gesteuerten Grünen ohne jede Aussprache und ohne zu wissen, wer sie ist, einfach durchgewinkt – versucht man, wesentlichen Verfassungsfragen deutsche Entscheidungen als quasi Präzedenzfälle vorzulagern und so die Trump-Richter zu umgehen. Die deutschen Entscheidungen sind für die USA zwar nicht bindend und formal nicht relevant, faktisch aber werden sie international durchaus sehr beachtet.

Und offenbar will man in den USA die sogenannte „Affirmative Action”, also die politische Bevorzugung von Personengruppen durchsetzen. Das gibt dort längst enormen Krach und Streit, weil an den dortigen Universitäten die Linken toben und es nicht ertragen, dass die Asiaten und danach die Weißen die besten Leistungen bringen, während die Schwarzen dort überwiegend entweder Sport oder Streit machen. Ich habe das ja schon in so vielen Blogartikel beschrieben, wie die Schwarzenförderung dort die Universitäten in Klapsmühlen verwandelt, der Kreischvideos sind es unzählige. Mit Zivilisation hat das eigentlich nichts mehr zu tun. Immer öfter versuchen die auch, Weiße aus Räumen oder gleich aus der Universität zu verdrängen. Um das zu fördern, ist es an vielen US-Universitäten längst üblich, von Schwarzen viel geringere oder gar keine Leistungen mehr zu fordern. Ich hatte ja schon beschrieben, dass man dort jetzt Professoren erpresst, um Schwarzen Abschlussprüfungen zu erlassen und ihnen die Bestnote blanko zu geben.

Das nennt sich alles Affirmative Action und verursacht viel Krach und Streit.

Und natürlich geht sowas vor den amerikanischen Supreme Court.

Die Michigan Law School

Und ging es schon. Der Supreme Court hat zweimal gegen Affirmative Action entschieden.

Und beidesmal am 23. Juni 2003 gegen die University of Michigan.

Da gibt es den Fall GRATZ v. BOLLINGER, wo die Kläger, beide Weiße (Kaukasier), die zwar als qualifiziert angesehen, aber abgelehnt wurden, während man Schwarze, Hispanics und Indianer praktisch vollständig annimmt. Gegner war University of Michigan’s (University) College of Literature, Science, and the Arts (LSA).

During all relevant periods, the University has considered African-Americans, Hispanics, and Native Americans to be “underrepresented minorities,” and it is undisputed that the University admits virtually every qualified applicant from these groups. The current guidelines use a selection method under which every applicant from an underrepresented racial or ethnic minority group is automatically awarded 20 points of the 100 needed to guarantee admission.

Wer zu den geförderten Gruppen gehört, bekommt schon mal 20 von den 100 Punkten, die man für einen garantierten Zugang braucht, gratis. Und dagegen hatten die zwei Weißen geklagt.

Petitioners filed this class action alleging that the University’s use of racial preferences in undergraduate admissions violated the Equal Protection Clause of the Fourteenth Amendment, Title VI of the Civil Rights Act of 1964, and 42 U. S. C. §1981. They sought compensatory and punitive damages for past violations, declaratory relief finding that respondents violated their rights to nondiscriminatory treatment, an injunction prohibiting respondents from continuing to discriminate on the basis of race, and an order requiring the LSA to offer Hamacher admission as a transfer student.

Sie beschweren sich, dass das Rassendiskriminierung sei und klagen auf Schadensersatz und Unterlassung.

Und sie haben gewonnen, denn das Gericht entschied, dass es zwar ein staatliches Interesse an Diversität gibt, aber die Sache eben diskriminierend ist:

Because the University’s use of race in its current freshman admissions policy is not narrowly tailored to achieve respondents’ asserted interest in diversity, the policy violates the Equal Protection Clause. For the reasons set forth in Grutter v. Bollinger, post, at 15–21, the Court has today rejected petitioners’ argument that diversity cannot constitute a compelling state interest. However, the Court finds that the University’s current policy, which automatically distributes 20 points, or one-fifth of the points needed to guarantee admission, to every single “underrepresented minority” applicant solely because of race, is not narrowly tailored to achieve educational diversity. In Bakke, JusticePowell explained his view that it would be permissible for a university to employ an admissions program in which “race or ethnic background may be deemed a ‘plus’ in a particular applicant’s file.” 438 U. S., at 317. He emphasized, however, the importance of considering each particular applicant as an individual, assessing all of the qualities that individual possesses, and in turn, evaluating that individual’s ability to contribute to the unique setting of higher education. The admissions program Justice Powell described did not contemplate that any single characteristic automatically ensured a specific and identifiable contribution to a university’s diversity.

Sie sagen zwar, dass eine Universität grundsätzlich schon die Zugehörigkeit zu einer Gruppe als „Plus-Punkt” werten kann, aber sie darf nicht einzig und allein die Zugehörigkeit als einzigen Maßstab hernehmen, um 20 Punkte gratis zu vergeben. Man muss jeden Bewerber individuell und in seiner ganzen Persönlichkeit bewerten, also auch andere Aspekte berücksichtigen, die zur Diversität beitragen.

Im anderen Fall vom selben Tag, nämlich GRUTTER v. BOLLINGER, war der Gegner die „University of Michigan Law School (Law School), one of the Nation’s top law schools” (totaaal linksextrem), und da lag die Sache etwas anders und die Universität hat Zusicherungen gemacht, weshalb man der Universität Recht gegeben hat, unter Auflagen. Zum einen ging es da nicht mehr um Anfänger/Erstsemester, sondern um Graduierte, und die Kriterien lagen anders.

The University of Michigan Law School (Law School), one of the Nation’s top law schools, follows an official admissions policy that seeks to achieve student body diversity through compliance with Regents of Univ. of Cal. v. Bakke, 438 U. S. 265. Focusing on students’ academic ability coupled with a flexible assessment of their talents, experiences, and potential, the policy requires admissions officials to evaluate each applicant based on all the information available in the file, including a personal statement, letters of recommendation, an essay describing how the applicant will contribute to Law School life and diversity, and the applicant’s undergraduate grade point average (GPA) and Law School Admissions Test (LSAT) score. Additionally, officials must look beyond grades and scores to so-called “soft variables,” such as recommenders’ enthusiasm, the quality of the undergraduate institution and the applicant’s essay, and the areas and difficulty of undergraduate course selection. The policy does not define diversity solely in terms of racial and ethnic status and does not restrict the types of diversity contributions eligible for “substantial weight,” but it does reaffirm the Law School’s commitment to diversity with special reference to the inclusion of African-American, Hispanic, and Native-American students, who otherwise might not be represented in the student body in meaningful numbers. By enrolling a “critical mass” of underrepresented minority students, the policy seeks to ensure their ability to contribute to the Law School’s character and to the legal profession.

Da hatte man das weicher, allgemeiner gefasst und neben der Gruppenzugehörigkeit auch andere Kriterien zugelassen, den Bewerbern etwa die Möglichkeit eingeräumt, in ihrem Aufsatz zu beschreiben, wie sie der Diversität zuträglich sein könnten. Dazu kam, dass es dort eben kein strikte Beschreibung der Diversität gab, die nur auf Rassenzugehörigkeit beruhte.

Vereinfacht gesagt: Es geht unter engen Voraussetzungen, wenn andere Studenten die Möglichkeit haben, auch anderes als die Rassenzugehörigkeit in die Waagschale zu werfen.

When the Law School denied admission to petitioner Grutter, a white Michigan resident with a 3.8 GPA and 161 LSAT score, she filed this suit, alleging that respondents had discriminated against her on the basis of race in violation of the Fourteenth Amendment, Title VI of the Civil Rights Act of 1964, and 42 U. S. C. §1981; that she was rejected because the Law School uses race as a “predominant” factor, giving applicants belonging to certain minority groups a significantly greater chance of admission than students with similar credentials from disfavored racial groups; and that respondents had no compelling interest to justify that use of race. The District Court found the Law School’s use of race as an admissions factor unlawful. The Sixth Circuit reversed, holding that Justice Powell’s opinion in Bakke was binding precedent establishing diversity as a compelling state interest, and that the Law School’s use of race was narrowly tailored because race was merely a “potential ‘plus’ factor” and because the Law School’s program was virtually identical to the Harvard admissions program described approvingly by Justice Powell and appended to his Bakke opinion.

und

All government racial classifications must be analyzed by a reviewing court under strict scrutiny. Adarand Constructors, Inc. v. Peña, 515 U. S. 200, 227. But not all such uses are invalidated by strict scrutiny. Race-based action necessary to further a compelling governmental interest does not violate the Equal Protection Clause so long as it is narrowly tailored to further that interest. E.g., Shaw v. Hunt, 517 U. S. 899, 908. Context matters when reviewing such action. See Gomillion v. Lightfoot, 364 U. S. 339, 343–344. Not every decision influenced by race is equally objectionable, and strict scrutiny is designed to provide a framework for carefully examining the importance and the sincerity of the government’s reasons for using race in a particular context. 13–15.

Es ist also justiziabel und muss streng geprüft werden. Rassenbasierte Zulassungsregeln sind zwar zulässig, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen und wenn sie genau dem staatlichen Interesse dienen, die Diversität zu fördern. Es muss immer im Kontext gesehen von den Gerichten strikt geprüft werden. Es bedarf jeweils stichhaltiger Begründungen.

The Court endorses Justice Powell’s view that student body diversity is a compelling state interest that can justify using race in university admissions. The Court defers to the Law School’s educational judgment that diversity is essential to its educational mission. […] Enrolling a “critical mass” of minority students simply to assure some specified percentage of a particular group merely because of its race or ethnic origin would be patently unconstitutional. E.g., id., at 307. But the Law School defines its critical mass concept by reference to the substantial, important, and laudable educational benefits that diversity is designed to produce, including cross-racial understanding and the breaking down of racial stereotypes. The Law School’s claim is further bolstered by numerous expert studies and reports showing that such diversity promotes learning outcomes and better prepares students for an increasingly diverse workforce, for society, and for the legal profession. Major American businesses have made clear that the skills needed in today’s increasingly global marketplace can only be developed through exposure to widely diverse people, cultures, ideas, and viewpoints.

Der Supreme Court hat also entschieden, dass feste Quoten für eine „kritische Masse”, die zu erreichen sei, unzulässig wären. Hier aber hatte man das weich formuliert und das darauf gestützt, dass Diversität einfach Vorteile für die Studierenden und den Wettbewerb hätte und deshalb einfach so soft „Je mehr Diversität, desto besser” gilt.

Das führen sie weiter aus:

The Law School’s admissions program bears the hallmarks of a narrowly tailored plan. To be narrowly tailored, a race-conscious admissions program cannot “insulat[e] each category of applicants with certain desired qualifications from competition with all other applicants.” Bakke, supra, at 315 (opinion of Powell, J.). Instead, it may consider race or ethnicity only as a “ ‘plus’ in a particular applicant’s file”; i.e., it must be “flexible enough to consider all pertinent elements of diversity in light of the particular qualifications of each applicant, and to place them on the same footing for consideration, although not necessarily according them the same weight,” id., at 317. It follows that universities cannot establish quotas for members of certain racial or ethnic groups or put them on separate admissions tracks. See id., at 315–316. The Law School’s admissions program, like the Harvard plan approved by Justice Powell, satisfies these requirements. Moreover, the program is flexible enough to ensure that each applicant is evaluated as an individual and not in a way that makes race or ethnicity the defining feature of the application.

Die Law School hat also Billigung gefunden, aber nur deshalb, weil sie das eben nicht hart an Rassen festgemacht hat, sondern sich da sehr flexibel außenrumgelabert hatte. Rassenzugehörigkeit sehen sie zwar als „Plus” an, lassen aber auch andere Kriterien zu. Rasse ist nicht das zentrale Element.

The Law School engages in a highly individualized, holistic review of each applicant’s file, giving serious consideration to all the ways an applicant might contribute to a diverse educational environment. There is no policy, either de jure or de facto, of automatic acceptance or rejection based on any single “soft” variable. Gratz v. Bollinger, ante, p. ___, distinguished. Also, the program adequately ensures that all factors that may contribute to diversity are meaningfully considered alongside race. Moreover, the Law School frequently accepts nonminority applicants with grades and test scores lower than underrepresented minority applicants (and other nonminority applicants) who are rejected. The Court rejects the argument that the Law School should have used other race-neutral means to obtain the educational benefits of student body diversity, e.g., a lottery system or decreasing the emphasis on GPA and LSAT scores. Narrow tailoring does not require exhaustion of every conceivable race-neutral alternative or mandate that a university choose between maintaining a reputation for excellence or fulfilling a commitment to provide educational opportunities to members of all racial groups. See, e.g., Wygant v. Jackson Bd. of Ed., 476 U. S. 267, 280, n. 6. The Court is satisfied that the Law School adequately considered the available alternatives. The Court is also satisfied that, in the context of individualized consideration of the possible diversity contributions of each applicant, the Law School’s race-conscious admissions program does not unduly harm nonminority applicants.

Die Law School hatte also dargelegt und zugesichert, dass es kein einzelnes Kriterium gibt, das andere überwiegt. Wer also keiner gefördertern Minderheit angehöre, sei damit nicht aus dem Rennen gedrängt, sondern habe die Möglichkeit, mit anderen Eigenschaften und Fähigkeiten gleichwertig zu klotzen.

Allerdings gehen diese Anforderung nicht so weit, dass man etwa ein Rassen-neutrales Lotteriesystem aufbauen müsse. Man darf schon schauen, was der Bewerber tatsächlich kann und vorträgt, und die Rassenzugehörigkeit darf positiv bewertet werden, aber eben nicht so, dass sie andere Kriterien überragt.

Außerdem hat man der Universität ein Versprechen abgenommen:

Finally, race-conscious admissions policies must be limited in time. The Court takes the Law School at its word that it would like nothing better than to find a race-neutral admissions formula and will terminate its use of racial preferences as soon as practicable. The Court expects that 25 years from now, the use of racial preferences will no longer be necessary to further the interest approved today. Pp. 21–31.

Sie dürfen also selbst unter diesen Voraussetzungen die Rassenzugehörigkeit auch nur für begrenzte Zeit als Kriterium einsetzen. Die Law School hatte offenbar vorgetragen, dass ihr nichts lieber wäre, als eine völlig rassenneutrale Auswahlmethode zu finden und das Kriterium Rassenzugehörigkeit so schnell wie möglich loszuwerden.

Der Supreme Court hat ihnen deshalb eine Frist von 25 Jahren auferlegt, weil er – 2003 – davon ausging, dass es bis dahin – also 2028 – keine Notwendigkeit einer Rassenwertung mehr gebe.

Bewertung der Rechtslage

Das hört sich zwar diplomatisch und ausgewogen an, dass sie einen gewonnen und einen verloren haben, aber faktisch sind sie mit beiden auf die Schnauze gefallen, auch wenn sie im zweiten Fall mit einem blauen Auge davongekommen sind.

Denn der Supreme Court hat damit sehr deutlich aufgezeigt, wo die Grenzen sind.

Rassenzugehörigkeit darf nicht als hartes oder einziges Kriterium eingesetzt werden, und sie darf auch sonst nur bis höchstens 2028 eingesetzt werden.

Das war 2003, Präsident war George W. Bush.

Race und der Ausweg

Fällt Euch was auf?

Da ist durchweg von „race” die Rede. Kein Mensch käme da auf die Idee, dass es Rassen gar nicht gibt.

Seither haben sich die US-Universitäten, vor allem Michigan, aber drastisch radikalisiert. Die wollen genau das, was man ihnen da verboten hat, die wollen harte Quoten und freien Zugang ohne Leistungsanforderungen. Seither ist das mit den „Affirmative Action” und dem kommunistischen Quoten-Staat erst so richtig in Galopp gekommen.

Die Rechtsprechung besteht aber nun einmal.

Wie kommt man da raus?

Indem man die Richter wechselt. Geht aber nicht, weil damals Bush und jetzt Trump Präsident war und ist. Deshalb toben die so über Trump.

Na, und der Plan B ist, indem man andere Gerichte, auf die der Supreme Court durchaus hört, etwa das Bundesverfassungsgericht, dazu bringt, anders zu rechtsprechen. Und etwa zu sagen, dass die Rechtsprechung des Supreme Court nicht anwendbar ist, weil es Rassen ja gar nicht gibt. Und der Rassismus durch die Weißen so schlimm ist, dass man das nur durch Quoten und Freifahrtscheine ausgleichen kann.

Man müsste also das Bundesverfassungsgericht manipulieren und steuern.

Die Verfassungsrichterin Susanne Baer

Und jetzt dürft Ihr dreimal raten, wo Susanne Baer studiert und eine Honoroarprofessur hat: Bingo! Die University of Michigan Law School.

Genau die, die diese beiden Supreme-Court-Entscheidungen an der Backe hat. Und Verbindungen zur Uni von George Soros hat sie auch.

Das korrupte und ferngesteuerte Bundesverfassungsgericht

Das passt auf einmal alles perfekt zusammen.

Baer tritt für feste Quoten ein und hat verkündet, dass Qualität ein Mythos sei, von fiesen weißen Männern erfunden, um alle anderen auszugrenzen. Die ist da ideologisch völlig durchgeknallt.

Und ich habe das ja auch schon beschrieben, dass die schon in mehreren Fake-Entscheidungen mit drin war, in denen Leute aus dem Dunstkreis der Verfassungsrichter, ehemalige Mitarbieter, Vertreter und so weiter, da fingierte Verfassungsbeschwerden schreiben und sich einfach irgendwelche passenden Leute als Beschwerdeführer casten.

Das ganze Bundesverfassungsgericht ist nur noch Fake, die täuschen das nur noch vor. Die sind nur noch da, um gegen den Staat zu putschen und ihn außerdemokratisch aus den Angeln zu heben.

Und nun gehen sie einen Schritt weiter. Nun lassen sie sich nicht nur die Verfassungsbeschwerden so schreiben, sie sie sich für ihre Willkürentscheidungen brauchen, jetzt wird auch noch die Verfassung umgeschrieben. Weil der bisherige Wortlaut eben klar war. Da könnte man nicht irgendwelche Minderheiten der weißen Bevölkerung vorziehen, weil ja eben niemand aufgrund von Rasse bevorzugt oder benachteiligt werden darf, auch nicht soft, wie es der Supreme Court noch zugelassen hat.

Sagt man aber, dass es Rasse nicht gibt, und ersetzt es durch „rassistisch benachteiligt”, wovon man gleichzeitig definiert, dass Weiße ja gar nicht rassistisch benachteiligt werden können, ist man rhetorisch raus. Plötzlich haben Weiße keine Rechtsgrundlage mehr, um gegen solche Benachteiligung bzw. Bevorzugung zu klagen.

Und wenn man das jetzt zügig durchzieht, schafft man es noch bis 2028, erst hier und dann mit dem Supreme Court zu entscheiden, wozu man aber noch Trump loswerden muss, um die Richterposten wieder links zu besetzen. Und da Baer 2011 Richterin wurde, ist sie auch nur bis 2023 noch drin, deshalb gilt da „jetzt oder nie”.

Das ganze Ding ist also die reine Verfassungssabotage, damit das Bundesverfassungsgericht dann den Staat aushebeln kann.

Jetzt stehen die Grünen hinter der Änderung, damals haben sie Baer vorgeschlagen und auf eine grüne Richterstelle gesetzt.

Meine Verfassungsbeschwerde

Und genau diesem Plan bin ich damals mit meiner Verfassungsbeschwerde in die Quere gekommen, mit der ich mich gegen die totale Willkür und Kriterienlosigkeit wehren und durchsetzen wollte, dass es schriftliche, klar dokumentierte Prüfungskriterien geben muss.

Das hätte die Absichten der University of Michigan konterkariert, Schwarze – oder wen auch immer – durch Quoten und andere Aufnahmekriterien zu bevorzugen.

Und es steht völlig außer Frage, dass Baer nicht nur diese Supreme-Court-Entscheidungen gut kannte, die ja eben diese Uni dort betrafen, sondern auch diametral den in ihren Schriften geäußerten Positionen diametral zuwiderliefen.

Ich denke, damit ist die ganze Sache jetzt rund, schlüssig, durchgängig, plausibel.

Die Ablehnung der Dissertation beruhte auf der Nummer zwischen BND und CIA mit der Crypto AG, und beim Bundesverfassungsgericht bin ich dann mit deren Sabotageplänen für den Staat insgesamt kollidiert.

Nachtrag:

Was auch noch derb ist: Bisher stand „wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.” nur in Artikel 3 Absatz 2 GG zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, woraus man dann nachträglich die „Gleichstellung” per Quote gefolgert hat, obwohl die in der ursprünglichen Änderungsbegründung ausdrücklich ausgeschlossen worden war.

Dies will man nun auch in Absatz 3 aufnehmen, damit also wieder so eine Ergebnisgleichstellung durchsetzen: Wir hätten dann nicht nur Frauen-, sondern auch Religions-, Sprach- und Herkunftsquoten. Der Volksmund würde sowas zweifellos „Negerquote” nennen, darauf würde ich wetten.

Wenn man aber weiß, wieviel Schindluder und Verfassungsbruch mit dieser Formulierung in Absatz 2 (Mann/Frau) schon getrieben wurde, wird klar, dass das auf die totale Abschaffung von Leistung als Kriterium hinausläuft und alles nur noch nach irgendwelchen Quoten regelt wird. Bei der Geschlechterquote fordert man 50% für Frauen, weil die Hälfte der Menschen weiblich ist. Es gibt aber weltweit mehr Schwarze als Weiße. Weiße haben weltweit nur einen Anteil von etwa einem Siebtel. So würde man dann alle öffentlichen Stellen, Aufsichtratsposten und so weiter vergeben.

Nachtrag 2: Irgendwo hieß es in den Artikeln von letzter Woche noch, die Justizministerin Lambrecht sei gegen die Änderung, weil die alte Formulierung klarer sei. Nun: