Ansichten eines Informatikers

Corona-Recht

Hadmut
30.3.2020 14:09

Viele Leser fragen, warum ich gerade so wenig oder keine Kritik an den Corona-Maßnahmen der Regierung äußere und das verfassungsrechtlich nicht auseinandernehme. [Nachtrag]

Das hat verschiedene Gründe.

Der zentrale Hauptgrund ist, dass ich die Gefährlichkeit des Virus selbst nicht einschätzen kann und nach meinem derzeitigen Wissensstand auch den Ärzten und Wissenschaftlern zugestehe (und zugestehen muss), dass sie das derzeit auch nicht abschätzen können, das Ding ist ja gerade mal erst etwas mehr als zwei Monate alt.

Ich weiß deshalb nicht, was die a posteriori bewertet richtige Handlungsweise sein wird.

Ich halte es aber aus der a priori-Sicht für richtig und notwendig, das Ding als gefährlich ein- und eher zu über- als zu unterschätzen. Hinterher ist man immer schlauer, aber manchmal eben auch tot.

Ich halte die Vorgehensweise massiver Maßnahmen für richtig, selbst wenn mir noch so viele Leser schreiben, dass aber doch der Dr. X im Video Y irgendwas sagt, dass das auch anders sein könnte, oder man bei Z gehört habe, dass irgendwer in irgendeiner Telefonkonferenz behauptet hätte, dass die Krankheit durch hochdosierte Gabe von Vitamin C zu heilen wäre. Leute, das ist alles Bullshit, selbst wenn die Recht haben könnten. Weil der Maßstab nicht sein kann, dass das Virus harmloser sein könnte. Der Entscheidungsmaßstab ist da nicht der Best Case, weshalb es diesen Terminus auch nicht gibt, sondern nur den Worst Case und den Erwartungswert.

Ich halte es im Moment für unverantwortlich, dumm und blind, die Aufhebung von Maßnahmen oder Freigang zu fordern, nicht weil ich mehr über das Virus wüsste als andere, sondern im Gegenteil, weil ich zuwenig weiß.

Den Freigang zu fordern oder gar durchzusetzen, auch wenn daran dann Menschen sterben?

Oder wir das ohnehin schon überforderte Krankenhauswesen noch zusätzlich belasten?

Es mag Menschen geben, die einer Maßnahme insgeheim zustimmen und sich nach außen trotzdem darüber beschweren um sich wichtig zu tun, das Maul aufzureißen oder politische Taktiken zu spielen. Ich gehöre nicht dazu.

Deshalb habe ich bisher auch keine juristischen oder verfassungsrechtlichen Fragen (doch habe ich: Zur Gefahr im Verzuge) erörtert.

Ich werde nicht auf juristische Weise (oder bessere gesagt: Rhetorik, Dialektik, Begründungsfindung) etwas angreifen, was ich in der Sache für richtig und erforderlich halte. Es fehlt mir dazu an der Doppelzüngigkeit von Journalisten und Politikern.

Außerdem habe ich den zentralen Grund schon erläutert, warum ich jetzt erstens Gefahr im Verzuge (den regulären Weg zu beschreiten würde den Schutzzweck vereiteln) sehe und selbst Maßnahmen ohne gesetzliche Grundlage für rechtsstaatlich möglich und sogar erforderlich halte. Weil nämlich im Grundgesetz ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit steht, und der Staat sich dieser Verpflichtung auch nicht entziehen kann, indem er es unterlässt, einfachgesetzliche Gesetze dazu zu machen. Das Thema hatte ich hier im Blog schon oft unter dem Stichwort „Flucht in das Privatrecht”. Es geht einfach darum, dass sich der Staat nicht aus seinen grundgesetzlichen Verpflichtungen winden kann, egal, wie er seine Gesetze ausgestaltet. Wer dem Staat aber nicht gestattet, sich aus dem Grundgesetz zu winden, indem er irgendwelches Privatrecht bastelt, der kann dem Staat auch nicht gestatten, den Schutz von Leben und Gesundheit zu unterlassen, indem er sich einfach keine Gesetze dazu macht.

Ich habe mir dazu auch etwas gedacht. Ich habe nämlich auch schon gegen den Staat auf Auskunft nach Presserecht geklagt, obwohl es auf Bundesebene kein Pressegesetz gibt. Es gibt nur Landespressegesetze. Das ändert aber nichts daran, dass auch der Bund dem Presserecht aus Artikel 5 unterliegt, und zwar dann eben unmittelbar und nach Auslegung der Gerichte.

Diesselbe Situation hatte ich damals im – mehr als hinlänglich dargelegten – Promotionsstreit. Ich hatte mich ja damals ausgiebig mit Prüfungsrecht befasst und viel dazu publiziert. Formalrechtlich gibt es kein Prüfungsrecht. Außer allgemeinem Kram wie Verwaltungsverfahrensgesetz gibt es da keine spezifischen Gesetze, die an den Universitäten die Pflichten der Prüfer und den Rechtsschutz des Prüflings näher regeln. Es könnte in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen stehen, tat es aber nicht, als ich das letzte Mal reingesehen habe. Deshalb haben die Verwaltungsgerichte und hatte vor allem das Bundesverfassungsgericht mit seiner Grundsatzentscheidung von 1991 (die das Bundesverfassungsgericht in meinem Fall dann plötzlich nicht mehr kennen wollte, weil es den Richtern politisch und in ihre persönlichen Interessen nicht mehr passte) entschieden, dass ein Prüfling eine ganze Reihe von Rechten und ein Prüfer eine Reihe von Pflichten hat, obwohl sie in keinem normalen Gesetz auftauchen, weil das Grundgesetz den Staat auch unmittelbar binden und zu Handlungen verpflichten kann, hier Art. 12 I und 19 IV.

Dasselbe findet man auch im Konkurrentenschutzrecht, wenn sich Leute auf Beamtenstellen oder sonstige öffentlich-rechtliche Stellen bewerben, beispielsweise Professuren. Da ist auch nichts geregelt und 99% der Professoren bilden sich ein, sie könnten bei Berufungen gerade tun und lassen, was sie wollten, dabei gelten verwaltungs- und verfassungsrechtlich einige strenge Anforderungen, die einzuhalten sind und die die Verfassungsrichter unmittelbar aus Art. 33 II und 19 IV. Auch das hat eine damals amtierende Verfassungsrichterin selbst nicht kapiert, ist aber so.

Es ist deshalb eben nicht so, dass der Staat nur auf den einfachgesetzlichen Rechtsgrundlagen basiert, sondern auch verfassungsunmittelbar zu Handlungen gezwungen sein kann, und zwar egal, wie die einfach-gesetzliche Rechtslage aussieht, sonst könnte er sich ja durch Ausgestaltung der Gesetze der Verpflichtung selbst entziehen.

Das ist allerdings eine schwierige Angelegenheit, weil die Grundrechte immer so allgemein formuliert sind, dass sie einer Auslegung bedürfen, und man das schon begründen muss, warum das daraus hervorgeht. Das Recht auf Leben und Unversehrtheit steht da ziemlich deutlich drin.

Doppelte Maßstäbe

Ich wundere mich auch sehr darüber, wieviele – besonders linke – Leute sich gerade darüber aufregen, dass die – sachlich durchaus motivierten und keineswegs willkürlichen – Maßnahmen der gesetzlichen Grundlage entbehren, sich aber niemand daran störte, dass man die bisherige linke feministische Gender-, Gleichstellungs- und Sonstwas-Politik immer mit Artikel 1 („Würde”) und Artikel 3 („Benachteiligungsverbot”) begründete und daraus willkürlich alles als „Verpflichtung” ableitete, auch das Recht, alle Grundrechte nach Artikel 3 einfach abzusägen, obwohl das nicht darin stand. In der Gesetzesbegründung zur Artikel-3-Änderung stand, dass man so etwas wie Gleichstellung eben nicht will. Trotzdem hat (außer ein paar einsamen Bloggern) niemand etwas dagegen gesagt, als man die Artikel 1 und 3 als Ermächtigungsgesetz für jegliche linken Gender- und Feminismusaktionen ausgab.

Zu spät

Ich halte den Zeitpunkt für falsch.

Wenn das Haus brennt, kann man nicht mehr diskutieren, ob der Feuerwehrhauptmann rechtmäßig gewählt wurde.

Wir haben meines Erachtens Gefahr im Verzuge, also einen Zustand, in dem das Einhalten der sonst üblichen und erforderlichen Verfahrensschritte den Zweck vereiteln würde, weil es zu lange dauert. Wir müssen jetzt eben mit den Idioten arbeiten, die wir uns als Politiker gewählt haben.

Wer gesetzliche Maßnahmen als Voraussetzung fordert, der hätte das vorher äußern müssen. Oder einfach davon absehen, sich Laienregierungen zu wählen. Bisher hat es uns als Gesellschaft im Zeichen von Gender, Gleichberechtigung, Frauenquote, Geisteswissenschaften so gut gefallen, uns die letzten qualifikationslosen Pappnasen in die Ämter zu wählen, und die sich mit Gender und Genderklos und Umbenennung von Straßennamen und dem Ummodeln von Studentenschaften in Studierendenschaften und so’n Scheiß zu beschäftigen.

Ihr habt Euch diese Suppe in den Wahlkabinen eingebrockt, nun löffelt sie auch aus.

Es gibt diesen Effekt auch im Wahl- und im Prüfungsrecht: Wenn einem was nicht passt, muss man es gleich sagen. Man kann nicht erst warten und sehen, ob einem das Ergebnis gefällt, und wenn nicht, dann später kommen und maulen, es also erst mal bedingt in Kauf nehmen und abwarten, ob’s passt.

Ihr alle habt Euch mehrheitlich diese Idiotentruppen als Regierungen gewählt, die sich mit Gender befassen, oder wie neulich in der Sache Thüringen, damit profilieren wollen, mit wem sie und mit wem sie nicht, oder wie neulich in Sachsen, an einem 10-Sekunden-Video, auf dem es eigentlich nichts zu sehen gab, hochziehen, oder zur Causa Hanau ein Riesen-Tohuwabohu ohne Belege machen. Die aber vorher nie daran gedacht haben, mal vollständige Gesetze für Pandemien oder digitalen Schulunterricht zu machen. Dem Wähler war der „Kampf gegen Rechts” und nicht der „Kampf gegen Virus” wichtig.

Und natürlich: Den größten Teil ihrer Zeit, ihrer Energie, der frei verfügbaren Steuergelder für Witzfiguren wie Greta und Luisa verschwendeten. Vergleicht einfach mal die Zeit, die Politiker auf das Rezo-Video verwendet haben, mit der Zeit, die sie auf Corona-Vorbereitungen zwischen dem Ausbruch in China und dem in Deutschland aufgewendet haben. Dann könnt Ihr sehen, was für eine Idiotentruppe, was für eine Operettenregierung wir haben.

Geliefert wie bestellt.

Da kann man jetzt nicht kommen und maulen, dass man von den Idioten regiert wird, die man sich selbst vorher ausgesucht hat.

Ihr wolltet Regierungen haben, die sich benehmen wie im Kindergarten und sich aufführen wie kleine Kinder, die sich um eine Barbie-Puppe streiten.

Dann müsst Ihr jetzt auch hinnehmen, dass die gerade ohne gesetzliche Grundlage rumrennen wie gerupfte Hühner. Das ist nicht deren Werk.

Das ist Euer Werk. Das habt Ihr Euch so gewählt. Gewählt im Wortsinn.

Nachtrag: Auch ein Thema, das ich hier schon oft hatte: Die strunzdämlichen und inhaltslosen Wahlplakate. „Für ein besseres Leben” und so’n Mist. Oder das „Für ein Land, in dem wir gut und gerne leben.”

Das könnt Ihr Euch jetzt mal überlegen, ob das das Land ist, in dem Ihr gut und gerne lebt.

Macht mal die Nagelprobe: Stellt Euch vor, bei der letzten Wahl (Land oder Bund, egal) wäre eine Partei damit aufgetreten, dass wir unbedingt Schutzmaskenvorräte, Desinfektionsmittellager und ein ausgefeiltes Gesetz zum Vorgehen bei Pandemien brauchen.

Hättet Ihr sie gewählt?

Oder hättet Ihr sie als Prepper, Aluhutträger und so weiter verspottet, ausgelacht, zum Gespött gemacht?

Ihr hättet sie wohl kaum gewählt. Ihr habt Euch lieber Leute gewählt, die inhaltlich gar nichts sagen, aber den Political Correctness-Scheiß runterbeten. Gleichberechtigung. Gender Pay Gap. Gegen Rechts. Und all den Standard-Geschwätz-Mist.

Also beschwert Euch nicht über die Situation. Ihr habt sie in Eurer luxusinduzierten Dekadenz und in Eurem Gutmenschentum selbst so gewählt, selbst so gewollt. Macht Euch lieber mal Gedanken darüber, dass die Welt nicht so ist, wie man sie gerne hätte, wir nicht im Paradies leben, und der ganze poststrukturalistische Schwachsinn, dass alles nur Sprechakt und soziales Konstrukt ist, einfach nur die Sorte Verarsche, die Ihr selbst am liebsten hört.