Ansichten eines Informatikers

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Linksunten.Indymedia

Hadmut
29.1.2020 21:33

Eine aktuelle Meldung.

Auf der Webseite des Bundesverwaltungsgerichts habe ich jetzt noch nichts dazu gefunden, aber die WELT meldet, dass das Bundesverwaltungsgericht am Abend die Klage gegen das Verbot von Linksunten.Indymedia bestätigt habe.

Anscheinend wurde da inhaltlich aber nichts oder nicht allzuviel geprüft, das wurde wohl eher aus formalen Gründen abgewiesen:

Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei „regelmäßig nur die Vereinigung“ befugt, sagte Kraft.

Vier Männer und eine Frau klagten als Einzelpersonen. Ihnen waren vom Bundesinnenministerium 2017 als mutmaßlichen Mitgliedern des Betreiberteams die Verbotsverfügungen zugestellt worden. Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet, hieß es von ihren Anwälten – als solcher seien sie lediglich vom Innenministerium konstruiert worden. „Dass der Verein nicht geklagt hat, beruht nicht darauf, dass er es nicht konnte, sondern dass er es nicht wollte“, sagte dagegen Wolfgang Roth, der vor Gericht das Bundesinnenministerium vertrat.

Das war im Vorfeld der Entscheidung schon verschiedentlich diskutiert worden, dass diese Klage nicht nur aussichtslos, sondern eigentlich unzulässig sei, weil die Kläger zwar gegen das Verbot klagten, aber irgendwie auch nicht behaupten wollten, dass sie irgendwie für Linksunten zuständig oder verantwortlich seien. Wenn man aber noch nicht mal selbst behauptet, nicht einmal beweist, sondern wenigstens nur behauptet, dass man aktivlegitimiert sei, dann ist das problematisch. So nach dem Motto „Ich habe ja eigentlich nichts damit zu tun, aber ich klage mal bis vor das Bundesverwaltungsgericht, warum weiß ich auch nicht”.

Hier lief es anscheinend darauf hinaus, dass man ursprünglich gar nicht wusste, wer das Portal betreibt und das Verbot dann eben ei paar Leuten zugestellt hat, von denen man vermutete, dass sie damit zu tun haben. Und die haben dann dagegen geklagt. Nach der Devise wer sich den Schuh anzieht, dem passt er. Reicht aber nicht, um dagegen zu klagen.

Ob die Randale von neulich da so hilfreich war, würde ich zu bezweifeln wagen.