Ansichten eines Informatikers

Islamisches Erbrecht

Hadmut
9.1.2020 22:11

Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.

Ein Leser konsultiert mich mit einer rein juristischen Frage zu Feinheiten des islamischen Erbrechtes und verweist darauf auf drei Verse der vierten Sure „an-Nisa (Die Frauen)” des heiligen Korans.

Der zu klärende (echte oder fiktive) Fall laute, dass ein Mann mit zwei Eltern, zwei Schwestern und einer Frau, aber ohne Kinder verstorben ist. Er hat keine Schulden und kein Vermächtnis verfügt, aber ein gewisses Vermögen als Erbe gelassen. Wie das Erbe da zu verteilen wäre.

Schauen wir uns also die drei einschlägigen Verse der vierten Sure an.

Die Nummerierung

Mein erstes Problem ist, dass nicht ganz eindeutig ist, wie die Verse nummeriert werden. Islam.de fängt erst nach „Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen” mit dem Zählen an und kommt damit auf 176 Verse. Ahmadiyya.de dagegen zählt diese Einleitung mit und kommt auf 177 Verse. Es verschiebt sich also alles um eines. Da Wikipedia aber schreibt, dass die vierte Sure 176 Verse hat, halte ich mich, wie auch der Leser, der fragt, daran.

Sure 4, Vers 11: Die Eltern

Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne – ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

Der Leser folgert daraus, dass die Eltern 2/6 bekommen, je ein Sechstel. Was aber nur gilt, wenn er Kinder hat.

Das kann man unterschiedlich auffassen. Denn da er keine Kinder hat, müsste die Mutter ein Drittel bekommen. Es ist aber nicht klar, ob der Vater dann auch etwas bekommt oder leer ausgeht. Bei Brüder bekäme sie nur ein Sechstel, aber im gegebenen Fall hat er ja keine Brüder. Also müssten die Eltern mindestens ein Drittel (=2/6) für die Mutter bekommen. Ob der Vater noch sein Sechstel bekommt, lass ich mal offen. Das käme eventuell noch dazu. Lasse ich vorsichtigerweise aber erst mal weg.

Also gehen wir davon aus, dass zumindest die Mutter 1/3 = 2/6 bekommt, oder um es für die nachfolgende Rechnung auf einen Nenner zu bringen, 4/12. Möglicherweise mehr.

Sure 4, Vers 12: Die Frau

Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.

Das ist jetzt einfach. Er hat keine Kinder und nur eine Gattin, also bekommt sie ein Viertel. Klare Sache. 1/4 = 3/12.

Sure 4, Vers 176: Die Schwestern

Sie fragen dich um Belehrung. Sag: „Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft. Wenn ein Mann umkommt, der keine Kinder hat, aber eine Schwester, dann steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterläßt. Und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen (beiden) zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann kommt einem männlichen Geschlechts ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Allah gibt euch Klarheit, damit ihr (nicht) in die Irre geht. Allah weiß über alles Bescheid.

Gut, das ist jetzt auch einfach, der vorliegende Fall steht da direkt drin, Mann ohne Kinder, zwei Schwestern, macht, klare Sache, zwei Drittel dessen, was er hinterlässt, für sie. 2/3 = 8/12.

Die Summe

Der Leser addiert 4/12 + 3/12 + 8/12 = 15/12 = 5/4.

Der Leser fragt, wie man 5/4 des Erbes an die Erben ausschüttet. Oder was wäre, wenn er noch einen Bruder gehabt hätte, der soviel wie die Schwestern, also auch nochmal 2/3 bekommt.

Weiß ich nicht.

Ich habe das nicht studiert. Vielleicht lost in translation? Mache ich einen Denkfehler?