Ansichten eines Informatikers

Georg Restle, die Maßstäbe und die Meinungsfreiheit

Hadmut
30.12.2019 12:11

Mehr zum öffentlich-rechtlichen Futtertrog. [Nachtrag]

Georg Restle, linksextremer und nach eigener Darstellung im Twitter-Profil „Journalist über den Tag hinaus. Redaktionsleiter Monitor (ARD). Spricht für sich.” kündet

Auf das, was sie veröffentlichen, kommt es überhaupt nicht an.

„Freie Mitarbeiter sind die schwächsten Glieder im ÖRR. Wenn sie öffentlich bedroht werden, müssen wir uns hinter sie stellen. Unabhängig davon, ob uns gefällt, was sie veröffentlichen. Nennt sich Meinungsfreiheit.”

Nein. Falsch. Restle hat keine Ahnung, was Meinungsfreiheit ist.

Meinungsfreiheit (wie übrigens auch Kunst- und Wissenschaftsfreiheit) ist nämlich kein Standesrecht. Es kommt nicht darauf an, wer die Meinung äußert. Man kommt nicht in das Recht der Meinungsfreiheit, einfach weil man für das Fernsehen arbeitet. Und man hat auch kein Stück mehr Meinungsfreiheit als andere.

Jeder hat gleichviel Meinungsfreiheit, egal, ob er nun beim Fernsehen arbeitet oder nicht.

Aber: Auf den Inhalt kommt es an. Nicht alles, was man redet, ist Meinungsfreiheit. Da hat die Verfassungsrechtsprechung über Jahre Kriterien und Abgrenzungen ausgearbeitet. Eine gewisse geistige Tiefe muss da sein, ein Inhalt. Es deckt keine falschen Tatsachenbehauptungen. Auch nicht reine Schmähungen ohne Sachzusammenhang.

Insofern stellt sich da schon arg die Frage, worin da eigentlich die geschützte „Meinung” stecken soll, oder ob das nicht bestenfalls noch unter Kunst fallen könnte.

Abgesehen von der inhaltlichen Dummheit der Aussage und der derben Inkompetenz Georg Restles mit seinem Geblubber regen mich daran aber auch andere Dinge auf:

Maßstäbe

Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten Maßstäbe.

Denn diese „Meinungsfreiheit” wird nur für links-orthodoxe Meinungen gewährt. Dann, wenn es Figuren wie Georg Restle passt. Die Rhetorik-Masche ist die, dass man die ARD und übernommen hat und dann so tut, als seien sie diejenigen mit der Meinungsfreiheit, oder allgemeiner, nur Journalisten. Für andere gilt das dann aber nicht. So dieses „Wir sind die mit der Meinungsfreiheit”.

Die Frage, ob beispielsweise auch die, die diese Liederaktion nicht gut fanden, auch irgendeine Meinungsfreiheit haben, kommt nicht auf.

Da werden grundsätzlich andere Maßstäbe angelegt.

Selbstwiderspruch zur Gegenrede

Merkt ihr, wie selbstwidersprüchlich das ist und wie die ständig den Standpunkt wechseln?

Noch vor kurzer Zeit war die einschlägige Redewendung „Jemandem keine Plattform bieten” – also jeden, der eine andere als die befohlene Meinung äußert, gar nicht erst zu Wort kommen zu lassen. Da sah man keine Kollisionen mit der Meinungsfreiheit.

Dann hat man es zu dumm und zu weit getrieben, besonders als Ex-AfD Lucke an der Uni Hamburg seine Vorlesung nicht halten wollte, die zwar viele hören wollten, aber von einer kleinen linksradikalen Minderheit sabotiert wurden. Da drehte sich das Narrativ dann plötzlich, und es hieß „Meinungsfreiheit, ja, schon, aber dann muss man auch Widerspruch und Gegenrede hinnehmen.” Als habe nicht (nur) Lucke und alle in ähnlicher Situation die Meinungsfreiheit, sondern falle es auch unter Meinungsfreiheit, andere am Reden zu hindern.

Kaum beschweren sich aber mal Leute über den ARD-Mist, ist es plötzlich vorbei damit, dass Leute, die Gegenrede erheben (und das nachträglich, also nicht zur Blockade) noch Meinungsfreiheit hätten. Plötzlich heißt es dann, Meinungsfreiheit heiße, dass man nicht kritisiert werden darf, egal was man sagt.

Geld und Untreue

Aus irgendwelchen Gründen glauben diese Fernsehtypen wie Restle, sie hätten nicht nur Meinungsfreiheit, sondern auch noch einen Bezahlungsanspruch.

Die bilden sich allen Ernstes ein, dass nur das gemeine Volk für Geld arbeitet, während sie für die Wahrnehmung ihres höchstpersönlichen Grundrechtes bezahlt würden.

Grundrechte wie die Meinungsfreiheit sind vor allem Privatrechte der natürlichen Person. Ob und wie man sie wahrnimmt, ist zunächst mal Sache der Privatautonomie, Privatangelegenheit. Ich habe auch keinen Anspruch darauf, mich von der Allgemeinheit dafür bezahlen zu lassen, dass ich hier mein Grundrecht der Meinungsfreiheit wahrnehme. Aber das Fernsehgesindel glaubt, schon dafür einen Unterhaltsanspruch zu haben.

Dass man seine Meinungsfreiheit zwar als Grundrecht hat, aber eben im Rahmen der Autonomie auch durch Vertragsabschluss einschränken kann, geht Leuten wie Restle nicht in den Kopf. Dabei ist jeder gewöhnliche Arbeitnehmer durch seinen Arbeitsvertrag in seiner Meinungsfreiheit schon eingeschränkt. Er darf beispielsweise Arbeitgeber oder Kollegen nicht beschimpfen und nicht rumpöbeln oder sich nicht abträglich äußern. Dafür bekommt er Geld. Ähnlich bei Beamten.

Warum aber ausgerechnet für Fernsehfritzen es nicht gelten sollte, dass die sich an Arbeitsverträge und die damit einhergehenden Pflichten zu halten haben, ist nicht ersichtlich. Irgendwie glauben diese Typen, sie seien was Besonders, stünden über anderen.

Die Frage, ob man als jemand, der beim Fernsehen arbeitet, nicht durch gewissen öffentliche Pflichten auch mitverpflichtet sein kann, kommt nicht auf. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht erst neulich die Zwangsgebühren noch damit gerechtfertigt, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewisse Pflichten und Aufgaben wie Information und Breite der Abdeckung der Meinungen zukommen.

Daher muss auch jemand, der aus diesen Gebühren bezahlt wird, im Kleinen wie im Großen, dieser Verpflichtung unterliegen.

Aber davon wollen die Fernsehspinner dann nichts mehr wissen, sobald das Geld erst mal da ist.

Korruption

Überlegt mal, was Restle da sagt.

Meinungsfreiheit heiße, dass jemand, sobald er erst mal vor Mikrofon oder Kamera steht, das beliebig missbrauchen kann, um zu tun und zu lassen, was er gerade will. Es gebe da so einen besonders ausgewählten Kader, der beim Fernsehen arbeiten darf, mit Geld überschüttet wird und dann beliebig treiben kann, was er will.

Eine weithin akzeptierte Definition für Korruption lautet „Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil”.

Der Gebührenzahler stellt denen dort sündhaft teure Infrastruktur hin, eine landesweite Sendeinfrastruktur, dann kommt solche Armleuchter und missbrauchen das für ihre private Ideologie, und man nennt es nicht „Korruption”, sondern „Meinungsfreiheit”.

Das Recht der Meinungsfreiheit umfasst, seine Meinung zu sagen. Es umfasst nicht, dafür fremde Resourcen zu missbrauchen. Es ist kein Nutzungs- und Versorgungsanspruch gegen Dritte.

Das war übrigens einer der Gründe, warum ich früher mal die Kommentarfunktion im Blog abgeschaltet habe. Nicht viele, aber für meine knappe Zeit zu viele Leute (fast alle linksextrem) fingen einen enormen Streit mit mir an, weil sie meinten, es sei ihre Meinungsfreiheit, in meinem Blog mitschreiben zu können. Ich hätte ihre Meinungsfreiheit zu achten.

Dass ich erstens ihre Meinungsfreiheit nicht zu achten habe, weil ich nicht Grundrechtsverpflichteter bin, und das zweitens nicht heißt, dass ich dazu jedem Fremden auf meine Kosten und Rechtsverantwortung (und noch dazu anonym) eine Sendeplattform bereitzustellen hätte, wollen die nicht einsehen. Sie waren der Auffassung, Meinungsfreiheit bedeutet, dass jedes beliebige Medium im Eigentum Dritter auf deren Kosten (auch anonym) verwenden dürfe, etwa auch Hauswände besprühen und so weiter.

Es geht dabei überhaupt nicht mehr um Inhalt oder das Wesen der Meinung, sondern um einen universellen Drittschädigungsanspruch, der unter der linken Auslegung von „Meinungsfreiheit” daherkommt. Juristisch Schwachsinnig, aber die übliche Moral- und Selbstrechtfertigungsrhetorik unter ständiger Anwendung wechselnder Maßstäbe.

Stellt Euch mal vor, was passieren würde, wenn Ihr, Ich, wer auch immer, beim WDR ankommen und fordern würde, er wolle dort jetzt auch mal in die Kamera sprechen oder Parolen an deren Hauswände sprühen. Da würdet Ihr sehen, wie schnell und bereitwillig die an Euch und an sich selbst so ganz unterschiedliche Maßstäbe anlegen.

Selbst wenn man also unterstellt, dass Lied und Tweets von der Meinungsfreiheit als solcher gedeckt sind, müsste man die Frage aufwerfen, was das in dienstlichem Kontext verloren hat und nicht in der Freizeit auf eigene Kosten unternommen wird.

Lasst es mich mal so erklären: Meine Grundrechte gestatten es mir, vieles zu tun. Ich kann mir Schokoladeneis kaufen und essen, ich kann mir den Hintern massieren lassen, oder ich kann eben nach Neuseeland in Urlaub fahren. Oder ein Blog betreiben. Geht alles. In meiner Freizeit, mit meinem privaten Geld. Das sind meine Grundrechte.

Ich könnte es aber nicht am Arbeitsplatz und mit Anlagen und Einrichtungen und Geld des Arbeitgebers. Da hätte ich strafrechtlichen Ärger, wegen Untreue, Unterschlagung und so weiter, und zivilrechtlichen, denn da würde ich rausfliegen und hätte Schadensersatzforderungen am Hals. Weil die Wahrnehmung privater Angelegenheiten wie eben der Grundrechte und das Arbeiten für einen Dienstherren eben zwei unterschiedliche Dinge sind, und dieses Grundrecht nicht dazu führt, dass ich mich an Arbeitsverträge und so weiter nicht mehr zu halten hätte.

Ich kann ohne weiteres mit einer Person X einen Vertrag darüber schließen, die Behauptung Y über X nicht mehr aufzustellen. Typisch für die ganzen Unterlassungsansprüche und Abmahnungen. Und kann dann nicht mit Grundrechten kommen, weil es in meiner Autonomie lag, den Vertrag zu schließen oder es bleiben zu lassen. Die Grundrechte schützen mich vor den drei Staatsgewalten, aber nicht vor mir selbst und meiner Vertragsautonomie, es ist keine Idiotensicherung.

Die Frage, warum also diese Typen dort für den Sender arbeiten und aus Zwangsgebühren alimentiert werden, trotzdem aber meinen, dass alles, was sie in der Arbeitszeit in den öffentlichen-rechtlichen Äther bölken, anstatt das nach Feierabend auf einer privaten Webseite zu treiben, wird gar nicht erst betrachtet.

Beitragszahler und Qualität

Zahlen müssen wir. Egal, was die produzieren.

Schlecht finden oder kritisieren dürfen wir es nicht.

Aus dem Dachschaden, dass man sie bezahlen muss, egal wie schlecht sie sind, folgern sie, dass man sie auch gut finden muss, egal wie schlecht sie sind. So etwas wie Qualitätsanspruch kommt da nicht vor.

„Meinungsfreiheit” als Qualitätsfreiheit. Egal wie dumm, egal wie schlecht, egal wie verlogen, sie dürfen jeden Müll senden und der Zuschauer hat es gefälligst zu mögen.

Hat auch was mit Narzissmus zu tun.

Antifa-unterwandert

Was da auch nicht vorkommt: Die ARD scheint in weiten Teilen oder ganz Antifa-unterwandert oder übernonmmen zu sein. Es kam ja nicht nur schon mehrfach vor, dass man da irgendwelche Kamera-Leute mit Antifa-Shirts sah, sondern auch dem hier fraglichen Kasper und Georg Restle werden Nähe zu Antifa und linksextremen Kreisen bis in die Nähe zur RAF nachgesagt.

Dass Restle da nun so intra-Antifa-mäßig quasi „Kollegenhilfe” leistet, sieht man da auch nicht.

Der Demagoge und Idiot Georg Restle

Macht euch klar, was der da treibt.

Blanke Desinformation und Framing, der suggeriert, dass die da tun uns lassen und schalten und walten könnten, wie es ihnen gerade passt, und das alles mit „Meinungsfreiheit” abgedeckt wäre, obwohl es vorne und hinten nicht stimmt. Übles Framing. Jeder denkt „Oh, Meinungsfreiheit”, dabei stimmt es nicht.

Immer dran denken: Solche Leute müsst Ihr nicht nur zwangsweise bezahlen, Ihr lasst Euch von ihnen auch Fernsehen und Meinung machen.

Oder kurz gesagt: Du hast zu zahlen. Eine Meinung steht Dir nicht zu. Wir sind die mit der Meinungsfreiheit.

Nachtrag: Die Ungleichheit der Maßstäbe zeigt sich auch daran, dass man sich nur hinter die „Guten” (die mit der politisch gewünschten Meinung) stellt.

Hinter mich hat man sich da nie gestellt.

Wie bei Orwell’s Schweinen der Animal Farm: All animals are equal, but some are more equal than others.