Ansichten eines Informatikers

§ 556d BGB

Hadmut
26.8.2019 19:31

Ein Rechtsanwalt hat mich angeschrieben und auf § 556d BGB hingewiesen.

Als Ergänzung zu meinen Blogartikeln über die Berliner Mietpreisdeckelung. Er meint, da ginge schon was, aber eben nicht so, wie die sich das vorstellen. Der Schlüssel wäre eben jener § 556d BGB, eben die Mietpreisbremse.

Nur: Das könnte nicht in schon bestehende Mietverträge eingreifen, da wüsste er jetzt auch nicht, wie das gehen solle. Und man bräuchte eben die darin erwähnte ortsübliche Vergleichsmiete, und das wäre schwierig, weil Berlin keinen Mietspiegel habe.

Dazu würde ich anmerken, dass es ohnehin absurd wäre, eine für ganz Berlin einheitliche Vergleichsmiete festzulegen, denn sie wollen das ja ortsunabhängig haben.

Außerdem haben sie noch ein anderes Problem, wenn sie die Vergleichsmiete willkürlich festlegen. Legen sie sie hoch fest, dann hilft es ihnen nichts, weil dann keine wesentliche Kappung eintritt. Legen sie sie niedrig fest (und behaupten damit, die Mieten wären niedrig), dann fehlte es am Notstand.

Außerdem meint er, der Vermieterverband Haus & Grund hätte sehr gute Anwälte, die würden das zweifellos angreifen.

Gut, daran habe ich jetzt wieder Zweifel, ich hatte im Münchner Raum mal Ärger mit einem Vermieter, der offenkundig falsche, willkürliche und leicht durch bestehende Rechtsprechung zu widerlegende Standpunkte vertrat und sich um Recht erst gar nicht scherte, sondern meinte, er sei da der Oberchef und könnte machen, was er gerade wollte. Beispielsweise ohne jede Vorankündigung und völlig überraschend den Balkon sperren, alle Fenster verhängen und jede Tag von frühmorgens bis spätabends heftiger Baumlärm an der Fassade, Wohnung jeden Tag 10 Stunden nicht nutzbar, sonst finster. Oder Substanzreparaturen auf den Mieter abdrücken. Trotzdem legte der dann Drohschreiben von Haus & Grund vor. Sowas macht man nicht, wenn man gute Anwälte hat.

Man wird sehen.