Ansichten eines Informatikers

Rechtswidrige Rezo-Videos

Hadmut
24.5.2019 23:16

Ich bin zu der Überzeugung gekommen, dass die Rezo-Videos mindestens aus zwei Gründen rechtswidrig sind.

  1. Die Impressumspflicht wird verletzt.

    Laut Wikipedia ist sein echter Name nicht bekannt. Er hat zwar einen Impressumslink auf dem Youtube-Kanal, der zeigt aber zu Tube One von Ströer.

    Wie früher schon erwähnt: Das Impressum muss eine ladungsfähige Adresse enthalten, entweder die Wohnung bzw. den Firmensitz bezeichnen oder eben einen Ort, an dem derjenige durch einen Gerichtsvollzieher zur Übergabe anzutreffen ist.

    Das ist hier nicht erfüllt.

  2. Den Umständen nach war das eine kommerzielle Dienstleitung nach bezahlten Auftrag über Tube One. Vermutlich beauftragt von einer Partei.

    Damit hätte das Video als „Dauerwerbesendung” gekennzeichnet werden müssen.

Erstaunlicherweise ist der Bundeswahlleiter nicht für die rechtliche Bewertung oder Ahnung von Wahlwerbung zuständig.

Es wäre eine interessante Frage, ob überhaupt jemand dafür zuständig ist, Fake News als getarnte Wahlwerbung zu verfolgen.