Ansichten eines Informatikers

Hure der Woche

Hadmut
15.4.2019 22:43

Zum Stand der Gesellschaft.

In Frankenthal steht einer vor Gericht, der Frauen ins Bett gekriegt hat, indem er innen enorme Summen versprochen hat, wie die Rheinpfalz berichtet:

95 000 Euro für einmal Sex: Mit diesem Versprechen hat ein 29-Jähriger eine Pfälzerin ins Hotelbett gelockt. Weil er das astronomische Honorar nie zahlen wollte, steht er nun vor Gericht. Dort geht es auch um weitere Fälle. Und der Richter muss Frauen fragen: Glaubten sie tatsächlich, dass sie für Liebesdienste solche Summen bekommen?

Der Frankenthaler Amtsrichter legt seinen Kopf zur Seite, äugt über seine Brille, zögert kurz. Und dann stellt er doch die Frage, die sich aufdrängt, die aber für die Zeugin so verletzend klingen muss: „Haben Sie wirklich geglaubt, dass Sie 95.000 Euro für Geschlechtsverkehr bekommen?“

Und:

Nun sitzt der 29-Jährige im Gerichtssaal und hört sich – äußerlich eher ungeniert – an, was die beiden Frauen zu berichten haben. Anschließend bietet sein Verteidiger den Zeuginnen jeweils eine Entschuldigung an. Und 500 Euro: ein Zeichen der Wiedergutmachung, das die schwäbelnde 35-Jährige annimmt. Und die Pfälzerin brüsk ablehnt.

Dass er beide tatsächlich in eine Sexfalle gelockt hatte, hat der Angeklagte da schon gestanden: „Ja, das war so.“ In einem weiteren Fall hingegen wehrt er sich vehement gegen die Vorwürfe, die ihm die Staatsanwaltschaft macht.

Es geht um eine Kinderkrankenschwester aus Bremen, der er für ein erstes Treffen 50.000 Euro versprochen haben soll.

Wie kann man sich selbst so weltfremd einschätzen?

Wie naiv muss man da sein?

Irgendwo las ich mal über das letzte Urteil, mit dem ein Kranzgeld gewährt wurde. Eine Frau wollte einen enormen Betrag, weil einer sie mit dem Eheversprechen ins Bett bekommen hatte, das wollte sie sich vergüten lassen. Die Richterin (!), die davon wohl nicht viel hielt, kam zu dem Ergebnis, dass der Anspruch berechtigt sei, weil es nun mal so im Gesetz stand, aber nichts über die Höhe drinstand. Also zog sie Erkundigungen auf dem Strich ein und urteilte, dass der Frau ein Kranzgeld in Höhe der vergleichbaren Dienstleistung von 50 Euro zustand.

Der Leser, der mir den Zeitungslink schickte, fügte folgenden alten Witz mit an:

Er: “Würden Sie für eine Million Euro mit mir schlafen?”

Sie: “Ja, das wäre eine Überlegung wert.”

Er: “Würden Sie für 50 Euro mit mir schlafen?”

Sie: “Für was halten Sie mich eigentlich?”

Er: “Das haben wir ja schon geklärt, wir verhandeln nur noch über den Preis!”

(Der hätte genau in Sketchup gepasst…)