Ansichten eines Informatikers

Der Brandenburger (Jung-)Frauentest

Hadmut
1.2.2019 18:50

Was rauskommt, wenn Feministinnen Gesetze machen. [Achtung: Siehe auch dieses Update! Anscheinend ist das hier Besprochene nur der Entwurf der Grünen, aber nicht das Beschlossene]

Es gab und gibt Gesellschaften, in denen bemisst sich der Wert eines Menschen danach, ob er ein kampfkräftiger Mann oder eine jungfräuliche Frau ist. Manchmal geht es so weit, dass Wert und Glaubwürdigkeit einer Zeugin vor Gericht davon abhängen, ob sie noch Jungfrau ist. Sie muss sich dann der Begutachtung alter Weiber hingeben, die sodann virgo intacta oder eben auch nicht bestätigen. Es mag archaisch erscheinen (ist es auch), nichtsdestotrotz verzeichnet die Branche der Hymenrestauratoren als Unterbranche der Schönheitschirurgen signifikante Umsätze. Ich glaube mich erinnern zu können, in einer Berliner U-Bahn mal Werbung für die Dienstleistung der Wiederherstellung der Originalverpackung samt täuschend echtem Garantieaufkleber gesehen zu haben. Mir wurde berichtet, dass manche auch eine unbestreitbare Blutung für die erneute Erstbesteigung zusichern – besser als beim echten.

In dieses unangenehme Fahrwasser begibt sich nun der Landtag Brandenburg mit seinem Frauenquotengesetz für Abgeordnete.

Und wie immer, wenn Feministische Gesetze erlassen werden, beißt es einen gleich in die Nase, dass man sich von hinten durch die Brust quer durch beide Knie ins Auge geschossen hat. Wie eigentlich bei jedem Frauenquotengesetz. Denn bisher konnte mir noch keine einzige Feministin, keine Juristin, keine Lobbyistin, keine Genderaste erklären, woran man das eigentlich festmacht, ob ein Mensch, der eine Professur, einen Aufsichtsratsposten oder eben ein Landtagsmandat bekleidet, auf diese gefordere Frauenquote anzurechnen ist oder nicht. Einerseits will man Geschlechterrollen loswerden, und dann auch verbieten, Leute auf ein Geschlecht festzunageln, andererseits will man alles mit *in bezeichnen und per Quote durchsetzen. Aber wie man es zählt?

Nun wollte ich mir mal anschauen, was die da eigentlich beschlossen haben.

Alles jubelt oder schimpft, die Medien überschlagen sich, Potikerinnen finden es geil. Aber keine schreibt, was denn überhaupt. Es reicht heute offenbar, wenn einem mitgeteilt wird, dass man es toll zu finden hat. Was genau, das braucht man nicht mehr zu erfahren. Und so habe ich gesucht und gesucht, und nirgends einen Verweis auf das gefunden, was beschlossen worden sei.

Also fragte ich bei der Pressestelle des Landtags Brandenburg an, wo man es denn nachlesen könnte, was so der Inhalt des Beschlusses sei.

Sehr geehrter Herr Danisch,

eine konsolidierte Fassung des am 31. Januar 2019 beschlossenen Parité-Gesetzes ist leider noch nicht verfügbar.

Als PDF-Dateien übermittle ich Ihnen als Anlagen:

– den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (8210.pdf) sowie
– die vom Plenum am 31. Januar 2019 angenommene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Kommunales (10466.pdf – Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Inneres und Kommunales beschlossenen Fassung).

Mit freundlichen Grüßen

War beigefügt. Wenn man erst mal weiß, welche Drucksachen beschlossen wurden, findet man sie auch auf deren Webserver: 8210 und 10466. Aus den beiden Dokumenten muss man sich das zusammenpfriemeln. Was anscheinend keiner getan hat, denn in der Presse fand ich weder links noch die Erwähnung der Drucksachen oder gar Zitate. Da blubbert nur einer dem anderen nach oder schreibt einfach, was ihm zu schreiben befohlen wurde. Jubel war befohlen.

Insgesamt schwer zu lesen, weil es kein durchgehender Gesetzestext, sondern nur die Änderungen sind. Warum man noch keine Software hat, die alte Fassung, neue Fassung und Änderungen schön lesbar nebeneinander stellt, ist mir schleierhaft.

Im Gesetzentwurf der Grünen (8210) heißt es dazu in der Erläuterung:

Der Gesetzentwurf bezieht sich sowohl auf die Landeslisten als auch auf die Kreiswahlvorschläge (Direktmandate). Für die Besetzung der Landeslisten wird die paritätische Besetzung durch alternierende Listung von Bewerberinnen und Bewerbern (abwechselnd Frau, Mann etc. – oder umgekehrt) vorgeschrieben. Kreiswahlvorschläge müssen von Parteien und politischen Vereinigungen nominierte Wahlkreisduos enthalten, bestehend aus je einer Frau und einem Mann. Nur das Duo (also Kandidatin und Kandidat gemeinsam) kann in einem Wahlkreis kandidieren. Um die vorgegebene Anzahl der Direktmandate von 44 nicht zu erhöhen, wird die Anzahl der Wahlkreise halbiert. Ein nominiertes Wahlkreisduo kann, muss aber nicht gemeinsam gewählt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit einer Stimme darf nur eine Kandidatin, mit der anderen Stimme darf nur ein Kandidat gewählt werden.

Schon das finde ich mehrfach absurd. Hatte man nicht neulich erst im Rahmen der korrupt-strategischen Prozessführung, bei der sich Richter die passenden Klagen kommen lassen, um Politik zu machen, dem Staat aufgezwungen, dass es außer den zwei Geschlechtern noch ein unbestimmtes drittes Irgendwas gibt? Nach der Formulierung oben könnte sich also so ein Mensch, der nun nach standesamtlich weder Mann noch Frau ist, nicht mehr zur Wahl aufstellen lassen. Es ist grotesk, aber Grüne grenzen alles aus, was nicht eindeutig Mann oder Frau ist und sich in die Geschlechterdichotomie einfügt.

Auch zwei Lesben oder zwei Schwule, oder vielleicht einfach eineiige Zwillinge, Brüder, Schwestern, Freunde, können sich da nicht mehr zusammen aufstellen lassen. Und sie reden zwar von „Duos”, übertünchen aber mit der Vergrößerung der Wahlkreise samt Reduktion von 44 auf 22, dass damit effektiv jeder zweite Wahlkreis gezwungen wird, eine Frau zu wählen. Zwar soll man nicht die Paare, sondern immer noch jeden einzeln wählen können, aber die Hälfte der Stimmen muss an Frauen gehen.

Nicht paritätisch besetzte Wahlvorschläge werden zurückgewiesen und nehmen nicht an der Wahl teil.

Was ich für brachial demokratie- und verfassungwidrig halte. Denn damit ist das Fass geöffnet, dass der Staat festlegt, wer gewählt werden darf, und nur politisch genehme Kandidaten noch beachtet werden.

Hat man das erst einmal etabliert, geht es weiter. Es ging bisher immer so, dass Feministen etwas mit „Gleichberechtigung für Frauen” durchgedrückt und dann hinterher umdefiniert haben. Als nächstes sind dann Quoten für Religionen, Migrantengruppen, Hautfarben dran.

Wohin das führt? Natürlich in die kommunistische Räterepublik:

In einer Räterepublik sind die Wähler in Basiseinheiten organisiert, beispielsweise die Arbeiter eines Betriebes, die Bewohner eines Bezirkes oder die Soldaten einer Kaserne. Sie entsenden direkt die Räte als öffentliche Funktionsträger, die Gesetzgeber, Regierung und Gerichte in einem bilden. Im Unterschied zu früheren Demokratiemodellen nach Locke und Montesquieu gibt es somit keine Gewaltenteilung.

Aus einem Parlament wird also dann eine Ratsversammlung, in der die Vertreter der Frauen, der Türken, der Ghanaer und so weiter vortragen. Eine Sowjetunion, in der die Sowjets nicht mehr nach Ort oder Betrieb oder Beruf zusammengefasst sind, sondern nach genetischen und religiösen Merkmalen.

Zusammen mit den Änderungen aus dem anderen Dokument ergibt sich dann ungefähr sowas wie (man muss jetzt Urgesetz, Grünenvorschlag, Änderungsempfehlung übereinanderlegen, um zu verstehen, was die da treiben):

§ 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen, zwei Erststimmen für die Wahl eines Wahlkreisduos (§ 2), eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.“ […]

§ 2 Wahl der Abgeordneten in denWahlkreisen

Im Wahlkreis ist die Bewerberin gewählt, die die meisten Stimmenerhalten hat, es ist zudem der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erhalten hat; gemeinsam bilden sie das in dem Wahlkreisgewählte Wahlkreisduo. Bei Stimmengleichheit mehrerer Bewerberinnen entscheidet zwischen ihnen das von der Wahlkreisleiterin oder dem Wahlkreisleiter zu ziehende Los; bei Stimmengleichheit mehrerer Bewerber entscheidet zwischen ihnen das von der Wahlkreisleiterin oder vom Wahlkreisleiter zu ziehende Los.“

Schon die -erin-oder-er-Sätze sind ein hartes Los. Das heißt aber auch, dass da einer völlig von der Wahl abgehalten werden kann, indem sich einfach keine Frau auf ein Duo mit ihm einlässt. Oder sich keine findet, weil nicht genug da sind.

Was im Endeffekt dazu führen wird, dass Bewerber sich irgendeine unfähige unwillige Nuss als Strohfrau aufladen muss, die er Huckepack mitschleppt, und die dann ein Abgeordnetengehalt dafür bekommt, dass sie sich da einfach mitwählen lässt. Die Arbeit macht dann er. Wie eigentlich immer im Feminismus und der Frauenquote. Die Männer machen die doppelte Arbeit und die Frauen werden zwangsweise mitbezahlt.

Dann in einem Wust von Änderungen zu § 21:

Die Landesliste ist abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann. […]

Für jeden Kreiswahlvorschlag wird ein Wahlkreisduo benannt, bestehend aus je einer Bewerberin und einem Bewerber, die nur gemeinsam in dem Wahlkreis kandidieren dürfen. Jedes Wahlkreisduo kann nur in einem Wahlkreis und nur in einem Kreiswahlvorschlagbenannt werden; Einzelbewerbungen in einem Wahlkreis sind zulässig. Die Wahlberechtigten haben eine Erststimme nur für die Wahl einer Wahlkreisbewerberin und eine Erststimme nur für die Wahl eines Wahlkreisbewerbers, die unterschiedlichen Parteien oder politischen Vereinigungen angehören dürfen oder aber als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber auftreten.

Was ich für frontal verfassungswidrig halte. Gab es vorher für einen aus zwei Wahlkreisen zusammengefassten Wahlkreis je einen männlichen Bewerber, also zwei Männer, kann der zweite sich nun nicht mehr bewerben, verliert also sein passives Wahlrecht ohne jegliches Verschulden, obwohl das nur bei gerichtlich festgestelltem Verlust der Bürgerrechte möglich wäre.

Es stinkt natürlich auch gewaltig danach, dass man das so gebaut hat, um die Wiederholung des Status Quo der AfD zu verhindern. Müsste irgendwer mal nachprüfen, wie sich diese Änderung auswirkt.

Da würde ich jetzt aber mal sofort alle Trans- und Intersexuellen und sonstigen Unentschlossenen anspitzen, damit die mit Bezug auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil von neulich zum dritten Geschlecht dagegen Verfassungsbeschwerde erheben, weil sie sich demnach ja nun gar nicht mehr bewerben können, wenn sie weder Mann noch Frau sind.

Aber um auf das zurückzukommen, was ich eingangs geschrieben habe: Fällt Euch was auf?

Fällt Euch auf, was da nicht steht?

  • Da steht nicht, was Männer und Frauen, was Bewerberinnen und Bewerber sind. Woran man sie erkennt.
  • Da steht nicht, wie die Partei das feststellen soll.
  • Da steht auch nicht, woher der Landeswahlleiter erkennen oder feststellen soll, ob jemand Mann oder Frau ist.
  • Da steht auch nicht, dass die Partei das in ihrer Liste oder dem Wähler überhaupt mitteilen soll oder muss, ob jemand Mann oder Frau ist.
  • Es steht nicht da, was passiert, wenn jemand unwahre Angaben macht. Was ja nicht mal möglich ist, weil es nirgends Angaben gibt.
  • Es steht auch nicht da, was der ausschlaggebende Zeitpunkt ist, und was ist, wenn sich die Sache verändert. Was ist, wenn nach Einreichung der Kandidatur bzw. Landesliste oder nach der Wahl sein Geschlecht ändert? Verliert er dann Listenplatz oder Mandat?
  • Können Wähler einen Abgeordneten auf Unterlassung verklagen, damit er bleibt, was man gewählt hat?
  • Würde die Angabe/Vortäuschung eines unwahren Geschlechtes damit nicht auf Wahlbetrug hinauslaufen und die Wahl ungültig machen?
  • Kann sich jemand auf beide Listen oder Posten bewerben, und dann sagen, dass er das Geschlecht annimmt, mit dem er mehr Stimmen erhalten hat?

Normalerweise fängt jedes ordentliche Gesetz mit einer Begriffsbestimmung an. Da hätte stehen müssen „Mann ist, wer … blablabla. Frau ist, wer … blablabla.”

Wie also weist man das überhaupt nach, das jemand Mann oder Frau ist, oder wie greift man es an?

Was also, wenn jemand Wahlbeschwerde erhebt oder ein Wahlleiter rügt, dass da zuviel Männer auf der Liste stehen. Auch wenn sie Frauennamen haben. Es haben ja heute viele Politiker Phantasienamen, und ich zum Beispiel habe aufgrund unglücklichster Umstände einen Frauennamen. Müsste ich dann öffentlich die Hosen runterlassen?

Da steht, dass gemischte Duos antreten müssen. Woher aber weiß der Wähler, wer da nun Mann und wer Frau ist, und wem er welche Stimme geben kann?

Was ist, wenn der Wahlleiter oder irgendeine andere Partei oder ein Wähler sagt, halt, das ist Wahlbetrug, Kandidat A gibt sich nur als Frau aus, aber ist ein Mann. Wird der dann zwangsuntersucht? Und wonach richtet sich das dann überhaupt? Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, weil der Bewerber einen Penis von nicht länger als 3cm nachwies?

Das ist noch viel dämlicher, die haben das richtig kaputtformuliert. Der alte § 24 Absatz 1 des Wahlgesetzes für den Landtag in Brandenburg lautete:

Ein Wahlkreisbewerber darf nur in einem Wahlkreis und in diesem Wahlkreis nur in einem Kreiswahlvorschlag, ein Landeslistenbewerber nur in einer Landesliste benannt werden. Ein Bewerber kann gleichzeitig in einem Kreiswahlvorschlag und in einer Landesliste derselben Partei oder politischen Vereinigung benannt werden. Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten.

Klare Sache. Nun aber soll es lauten:

„Ein Wahlkreisduo darf nur in einem Wahlkreis und in diesem Wahlkreis nur in einem Kreiswahlvorschlag, eine Landeslistenbewerberin oder ein Landeslistenbewerber nur in einer Landesliste benannt werden. Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann gleichzeitig in einem Kreiswahlvorschlag und in einer Landesliste derselben Partei oder politischen Vereinigung benannt werden. Der Kreiswahlvorschlag darf nur die Namen des Wahlkreisduos, der Einzelbewerberin oder des Einzelbewerbers enthalten“.

Und in Absatz 6:

„Für jeden Kreiswahlvorschlag wird ein Wahlkreisduo benannt, bestehend aus je einer Bewerberin und einem Bewerber, die nur gemeinsam in dem Wahlkreis kandidieren dürfen. Jedes Wahlkreisduo kann nur in einem Wahlkreis und nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden; […]

Merkt Ihr was?

Früher durfte ein Bewerber nur in einem Wahlkreis antreten. Jetzt das Duo. Das heißt, dass ein Bewerber nun in mehreren Wahlkreisen antreten kann, nur eben nicht mit derselben Frau (und umgekehrt). Es steht nicht drin, dass ein Bewerber nicht in mehreren Duos auftauchen kann (oder zumindest habe ich das in diesem Wirrwarr gerade nicht gefunden.)

Es steht außerdem nicht drin, und das finde ich am schönsten, dass ein Bewerber in einem Duo nur einmal auftreten kann. Es steht nur drin, dass ein Duo aus Mann und Frau bestehen muss. Es könnte sich also ein Bewerber doppelt in einem Duo oder auch in mehreren bewerben, einmal als Mann und einmal als Frau, und dann beispielsweise sagen, er nimmt das, wofür er mehr Stimmen bekommen hat – oder sogar mehrere Sitze. Nunmehr könnte eine Person mehrere Abgeordnetensitze einnehmen, weil sie in verschiedenen Duos oder in einem Duo doppelt aufgetreten ist.

Wenn ich die AfD oder irgendeine kleine Splitterpartei wäre, würde ich das einfach mal drauf ankommen lassen. Nur Männer mit Jux-Namen. Oder „weiß nicht”. Oder mitteilen, dass man das aus Datenschutzgründen nicht erhebt und nicht weiß, wer Mann oder Frau ist. Oder wie man das feststellen lässt. Oder irgendein Witzgutachten beilegen. Oder irgendsowas. Oder halt die Kandidaten als Frau wie im Kölner Dreigestirn auf die Plakate drucken, um zu spotten.

Das Gesetz ist nicht nur in seiner Zielsetzung grob verfassungswidrig und demokratiebrechend.

Es ist auch noch strunzdumm.

Und von der Sorte, die das geschrieben hat, wollen sie per Gesetz noch mehr in den Landtag drücken.

Nachtrag und Anmerkung: Ich lege großen Wert auf die Feststellung, dass sich mein Blogartikel systematisch und grundlegend von allem unterscheidet, was ich von „Journalisten” bisher dazu gehört, gesehen und gelesen habe.

Nachtrag 2: Ständig gendern sie und tröten, dass es keine Geschlechterstereotype und -zuweisungen und -stabilitäten geben darf. Geht es aber gegen die AfD, ist es plötzlich totaaal selbstverständlich, dass es genau zwei Geschlechter gibt, Mann und Frau, und dass es außer Frage steht, wie man sie erkennt und unterscheidet. Damit hat man doch zugegeben, dass der ganze Gender-Quatsch nicht nur Quatsch, sondern erstunken und erlogen war, und die das selbst nie geglaubt haben.