Ansichten eines Informatikers

Presse-, Meinungs- und Redefreiheit: Berliner Methoden

Hadmut
4.8.2018 14:51

Und wieder riecht es nach DDR, Stasi und Einschüchterung.

Der STERN – erstaunlich, dass es den noch gibt – schreibt über Vorgänge in Berlin.

Ein Autor findet Ungereimtheiten und fragwürdige Angaben im Lebenslauf einer politischen Mitarbeiterin im Berliner Senat, die aus der ehemaligen DDR stammt und dort eine Karriere machte, die sicher nicht jedem DDR-Bürger möglich war.

Er schreibt darüber.

Und schon kommt morgens um 6 Uhr die Polizei zur Hausdurchsuchung und nimmt alle Handys, Rechner, Festplatten, USB-Sticks mit.

Einschüchterung wie zu Zeiten der DDR?

Gar regelrechte Sabotage, indem man dem Mann erst mal die ganze IT lahmlegt?

Blühen da die Stasi-Methoden wieder auf?

Was ist eigentlich die Rechtsgrundlage für die Hausdurchsuchung? Einen vollständigen Überblick habe ich jetzt nicht, aber die zentrale Vorschrift ist § 102 StPO:

§ 102 Durchsuchung bei Beschuldigten

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

Der Zweck seiner Ergreifung lag hier nicht vor, denn sie haben ihn ja nicht festgenommen.

Auffindung von Beweismitteln? Beweismitteln wofür? Was er gemacht hat und wer es gemacht hat war hier ja offenkundig. Man wirft ihm ja Beleidigung vor, und die kann man ja nicht heimlich im stillen Kämmerlein begehen. Zwar durchaus im Falle anonymer Beleidigung, aber das hat er ja nicht gemacht.

Zwar wird nicht genau berichtet, was im Durchsuchungsbeschluss steht, aber über die indirekten Äußerungen lässt sich erkennen, dass er auf Beleidigung gestützt sein muss – und die dann rechtlich noch äußerst fragwürdig ist. Es soll eine Hausdurchsuchung rechtfertigen, wenn jemand eine Politikerin als „Flunker-Queen” bezeichnet?

Sind wir da nicht aus der Politiker-Sphäre selbst viel härteres gewohnt? Ist das wirklich eine Straftat oder nicht doch von der Meinungsfreiheit abgedeckt? Und werden in Berlin nicht weit härterer Straftaten wie Einbrüche, Diebstähle, Überfälle nicht mehr verfolgt? Weil man angeblich keine Zeit und zuwenig Personal hat? Um dann Leuten die Wohnung zu durchsuchen, weil sie „Flunker-Queen” gesagt haben? Während man etwa Attentäter wie Anis Amri aus den Augen lässt, weil man angeblich zuwenig Personal hat?

Ist das nicht auffällig, dass man auch bei kleinen Vorwürfen von „Volksverhetzung”, im Prinzip auch als Waffe gegen kritische Rede eingesetzt, sofort durchsucht?

Ich halte das für bloße Einschüchterung und Angstmache.

Und das insbesondere deshalb, weil immer dabei steht, dass man alle Rechner beschlagnahmt. Das nämlich läuft auf eine Umschau hinaus. Und eine Umschau ist nicht zulässig. Man kann jemandes Wohnung durchsuchen, weil der Richter anordnet, dass man nach der Tatwaffe suchen möge, mit der jemand erschossen wurde. Dann darf die Polizei danach suchen, und wenn sie dabei etwas anderes findet, dann ist das verwertbar. Wenn sie aber die Tatwaffe gefunden hat, genauer gesagt das, was im Durchsuchungsbefehl als Ziel steht, dann ist die Durchsuchung beendet. Im Wirtschaftsbereich ist das gängige Methode von Anwälten, Hausdurchsuchungen zu verhindern, indem sie sich den Durchsuchungsbefehl zeigen lassen und das, was darin gesucht wird, einfach herausgeben.

Was nämlich nicht geht, ist die Umschau. Wir möchten mal sehen, was Sie da so haben. Sie betreiben doch sicher noch andere Straftaten. Sowas ist unzulässig. Man darf zum Beispiel auch nicht die Wohnung auf der Suche nach dem Fluchtfahrzeug durchsuchen.

Und genausowenig, wie man die Schränke im Rahmen einer Umschau durchsuchen darf, darf man sie einfach mal so komplett mitnehmen, um sie dann bei der Polizei im Rahmen einer Umschau zu durchsuchen, falls nicht gerade mal der Sonderfall vorliegt, dass der Mörder das Opfer mit einer Schrankwand Eiche rustikal erschlagen hat, die Schrankwand somit Tatwaffe ist.

Nichts anderes kann es sein, wenn die ganze Festplatten und Computer mit sich nehmen.

Vor allem stellt sich dann die Frage, wozu das dienen sollte. Hier heißt es, es gehe darum, an wen er das „Pamphlet” geschickt habe. Die Hausdurchsuchung mit dem Ziel herauszufinden, mit wem der kommuniziert hat, geht aber schon sehr hart in die Verletzung des durch die Pressefreiheit geschützten Informantenschutzes.

Und letztlich läuft das alles darauf hinaus, Kritik an Politikern mit Strafe und Risiko zu belegen.

Mir sagte vor einiger Zeit mal ein Berliner Politiker mit Kontakt zum Berliner Wahlausschuss, dass es bei der Wahl der Richter nicht mehr auf Kompetenz, sondern nur noch auf linke Gesinnung ankäme. Bei der Staatsanwaltschaft wird es nicht besser aussehen.

Wir schlittern hier mit hohem Tempo in einen Unterdrückungsstaat, der Presse- und Meinungsfreiheit unterdrückt.

Und gar zu oft habe ich gesehen und miterlebt, dass Journalisten, die gleichzeitig auf die Pressefreiheit abheben, an der Errichtung eines solchen Unterdrückungsstaates mitwirken.