Ansichten eines Informatikers

Die ölig-kriminelle Pseudoethik der Gesellschaft für Informatik

Hadmut
11.7.2018 21:24

Wenn Informatiker heucheln.

Es wird mal wieder Zeit, sich den Peinlichkeiten und Ausfällen der eigenen Zunft zuzuwenden.

Gestern kam auf dem Heise Newsticker eine Meldung, wonach die Gesellschaft für Informatik (GI), jener Verein, der so tut, als würde er sich für das Fach Informatik einsetzen, realiter aber nur eine Professorenlobby ist, sich „neue ethische Leitlinien” gegeben habe. Im Original hier.

Schon ohne sie gesehen zu haben, fragt man sich da spontan: Wozu brauchen sie neue? Sie haben sich ja schon an ihre alten nicht gehalten, und wenn’s denen eh egal ist, was drin steht, wozu dann überhaupt die Mühe? Es geht um den Zeitgeist. Die Leitlinien sagen ja nicht, was man macht, sondern wie man heuchelt, wie man sich darstellen will. PR, nicht Ethik oder Selbstverpflichtung. (Aber für andere in der Informatik tätigen, auch wenn nicht in der GI, sollen sie gelten.)

Und nicht nur mir selbst war das aufgefallen, auch einige Leser schrieben mir dazu, und auch auf Twitter war das zu finden:

Höchst bemerkenswert war dabei der erste Leserkommentar auf dem Heise Newsticker dazu:

Tut erstmal was bevor ihr Resultate kritisiert

> GI-Präsident Hannes Federrath betonte: “Wir Informatiker haben große Verantwortung für die menschengerechte Gestaltung von Technik.”

Es gibt hier kaum Firmen, die Informationstechnik gestalten aber Leute, die zu Verantwortung in deren Gestaltung aufrufen, stehen an jeder Ecke. Alle wollen mitreden, regulieren, gestalten aber keiner tut was. Alle Konzerne von Bedeutung, die angesprochen wären, sitzen in USA und inzwischen auch in Asien. Äusserungen wie die von Herrn Federrath sind offensichtlich ziemlich überflüssig.

Schon das ist ein Treffer. Wofür brauchen wir eine Ethik, wenn wir als Land doch in Informatik nichts von Bedeutung machen und alles wichtige in den USA oder Asien stattfindet? Es fällt schon auf, dass sich die deutschen Informatiker inzwischen doch sehr den deutschen Juristen angleichen: Selbst nichts machen – warten, bis die in Übersee etwas bauen und uns kostenlos überlassen – endlos meckern und beschweren, weil es nicht unseren Individualvorstellungen entspricht.

Schauen wir also mal rein. Ich hatte da nämlich die ein oder andere Anmerkung. Denn, wie den Lesern bekannt, hatte ich ja mal einen Krieg gegen die Karlsruher Informatikfakultät, die damals den größten Einfluss in der GI hatte, und bei der sich die GI voll auf die Seite des Betrugs stellte.

Die Gesellschaft für Informatik e. V. (GI) will mit diesen Leitlinien bewirken, dass berufsethische oder moralische Konflikte Gegenstand gemeinsamen Nachdenkens und Handelns werden.

„Berufsethisch und moralisch”?

Von beidem sagen sie nicht, was es ist. Was ist „moralisch”? Immer das, was der Mainstream gerade vorgibt?

Warum steht da nichts von „wissenschaftlich”? Oder von „geltendem Recht”? Grundrechte? Freiheit von Forschung und Lehre? Vielleicht weil sie drauf pfeifen? Weil es um einen gesellschaftsschädlichen Kodex geht?

Doch, Grundrechte erwähnen sie dann im übernächsten Satz:

Diese Leitlinien sind Ausdruck des Willens der GI-Mitglieder, ihr Handeln an den Werten auszurichten, die dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu Grunde liegen.

Ausdruck des Willens… Warum werden diese Grundrechte nicht selbst Gegenstand des Nachdenkens und Handelns? Wäre doch viel besser, denn die sind ja in verbindlicher Textform niedergeschrieben. Aber wenn man es genau liest, wollen sie sich ja an Grundrechte eigentlich gar nicht halten, sondern nur an die „Werte”, die dem „zugrundeliegen”.

Das ist so hochinteressant – wie strohdumm oder verlogen. Denn das Grundgesetz ist ja eine Sammlung von Werten. Was soll denn die Aussage, das man sich nicht an das Grundgesetz, sondern nur die dem zugrundegelegten „Werte” halten will? Geht es hier darum, sich jeglicher verbindlicher, ausformulierter Norm zu entziehen?

Geht es darum, sich auf ein völlig leeres, nicht greifbares, nicht konkretisierbares Geschwafel – Ethik, Moral, Werte – zurückzuziehen? Also nicht an geltendes Recht halten, sondern machen, was man will, und das dann mit Fliederduft gutschwätzen, wie gehabt?

Oder ist das – wie heute so oft – nur noch eine Tarnbezeichnung für Genderismus, weil das Grundgesetz ja sowieso nur noch bis Artikel 3 geht? „Werte”?

Die GI und ihre Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung dieser Leitlinien. Sie wirken auch außerhalb der GI darauf hin, dass diese im öffentlichen Diskurs Beachtung finden

Nee, tun sie nicht.

Sowas stand auch in den alten Richtlinien schon drin und da hat sich auch kein Schwein dran gehalten, das hat auch keinen interessiert. Ich habe damals (übrigens auf Anregung des verstorbenen Professors Pfitzmann, den ich in Dresden mal traf) versucht, über die GI die Karlsruher zur Einhaltung dieser Richtlinien anhalten zu lassen. Null, nichts, gar nichts, da pfeifen die einfach drauf, alles nur Fasade. Es ist nämlich auch nicht ersichtlich, wie diese Verpflichtung – rechtlich und tatsächlich – überhaupt aussehen soll. Es ist nicht ersichtlich, worin die Verpflichtung der Mitglieder liegt, es ist nicht erkennbar, wem gegenüber man sich verpflichtet, und Sanktionen bei Verstoß gibt es auch nicht. Der Mist ist das Papier nicht wert.

Und was heißt das, „darauf hinzuwirken, im öffentlichen Diskurs Beachtung zu finden”? Genau. Es heißt einfach gar nichts. Nicht etwa, dass mal als Prüfer, Gutachter, Betreuer, Forscher sauber arbeitet, sondern so eine reine Laberbitte.

Und wozu soll das überhaupt gut sein, sowas in „Diskurse” einzubringen? Was wird dadurch besser?

Die GI-Mitglieder fühlen sich insbesondere dazu verpflichtet, die Menschenwürde zu achten und zu schützen. Wenn staatliche, soziale oder private Normen im Widerspruch zu diesen Werten stehen, muss dies von den GI-Mitgliedern thematisiert werden.

Mir wäre jetzt eigentlich kein Fall bekannt, in dem Informatiker überhaupt schon mal ernstlich in Kontakt mit der Menschenwürde gekommen wären. „Menschenwürde” ist zum Unversalgeschwätz und zur Laienluftpumpe verkommen, davon schwätzt halt jeder gern. Wenn man sich aber mal anschaut, was der Begriff bedeutet und wie der historisch in das Grundgesetz kam und zu welchem Zweck, dann merkt man sehr deutlich, dass auch das nur leeres Geschwätz ist. Auch das deutet wieder darauf hin, dass es in Wirklichkeit hier um Genderei und Regenbogenhokuspokus geht.

Die GI-Mitglieder setzen sich dafür ein, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme durch ihr Handeln zu befördern

Das ist schön. Hat aber mit Ethik eigentlich nichts zu tun. Und widerspricht sich mit späteren Aussagen.

Aber: Genau das hatte ich ja in meiner Dissertation von 20 Jahren vor, und genau das haben GI und GI-Professoren damals sabotiert und verhindert. Und als man später an der Karlsruher Informatikfakultät heimlich die Mail mehrerer tausender Nutzer filterte, sah die GI darin auch keinen Ethikverstoß.

Die GI-Mitglieder setzen sich dafür ein, dass Organisationsstrukturen frei von Diskriminierung sind und berücksichtigen bei Entwurf, Herstellung, Betrieb und Verwendung von IT-Systemen die unterschiedlichen Bedürfnisse und die Diversität der Menschen.

Das ist des Pudels Kern.

Es geht darum, den Genderkrampf als Verpflichtung jedes GI-Mitglieds hinzustellen und jeden dazu zu zwingen, das in „Diskurse” zu tragen. Die Genderideologisierung der GI.

Die GI-Mitglieder wollen den Diskurs über ethische und moralische Fragen ihres individuellen und institutionellen Handelns mit der Öffentlichkeit aufnehmen und Aufklärung leisten.

So?

Mit der Öffentlichtkeit?

Also mit mir zu sprechen haben die sich damals geweigert, und insbesondere zu ihren damaligen ethischen und moralischen Leitlinien haben sie jedes Wort verweigert. Kann ja nun jeder mal ausprobieren. Sprecht mal die GI auf mein Promotionsverfahren und die Rolle der GI und deren Mitglieder darin an. Wetten, dass die dazu auch weiterhin nichts sagen?

Da geht es nämlich nur darum, anderen zu erzählen, was sie machen sollen. Es geht nicht um die Ethik und Moral der GI selbst.

In einer vernetzten Welt ist es notwendig, Handlungsalternativen im Hinblick auf ihre absehbaren Wirkungen und möglichen Folgen interdisziplinär zu thematisieren.

„Interdisziplinär”.

Das heißt:

  1. Genderschwätz
  2. Existenztaschen für völlig informatikunfähige Pseudoprofessoren zu eröffnen. Es gibt nämlich immer mehr politische Informatikprofessoren (meist Quoten- und Förderfrauen), die von Informatik wirklich gar keine Ahnung haben, und die sich dann eben auf „interdisziplinäres” (=disziplinloses) Geschwätz verlegen. Nun tut man so, als würde sowas zur Informatik gehören.

Art. 1 Fachkompetenz

Das GI-Mitglied eignet sich den Stand von Wissenschaft und Technik in seinem Fachgebiet an, es berücksichtigt ihn und kritisiert ihn konstruktiv. Das GI-Mitglied
verbessert seine Fachkompetenz ständig.

Nöh.

Damals hat es die GI nicht im geringsten gestört, dass der Professor, bei dem ich war, und die Professorinnen und der Professor, die als Prüfer in Frage kommen sollten, nicht mal über Elementarwissen verfügten und keinerlei Versuch machten, sich zu informieren.

Gut, das war vor 20 Jahren.

Aber heute stellt man jede Menge Quotenfrauen ein, die von Informatik soviel Ahnung haben wie Fliegenpilze von Verkehrsluftfahrt, und kein Mensch erwartet von denen, sich auch nur im Ansatz irgendetwas anzueignen. Im Gegenteil: Vor 20 Jahren sah’s schon nicht gut aus, aber inzwischen werden die deutschen Informatikprofessoren immer dümmer und schlechter. Die können noch nicht mal den damals schon unzureichenden Wissensstand halten. Es gibt Fakultäten, die selbst kein ordentliches Informatikstudium mehr anbieten können, weil deren Lehrkörper inzwischen schlichtweg zu doof und zu unfähig dazu ist. Im Zeichen des Gender hat man alle Anforderungen auf Null gesetzt und dort gelassen.

Art. 2 Sachkompetenz und kommunikative Kompetenz

Das GI-Mitglied verbessert ständig seine Sachkompetenzen und kommunikativen Kompetenzen, so dass es die seine Aufgaben betreffenden Anforderungen an Entwurf, Herstellung, Betrieb und Verwendung von IT-Systemen und ihre fachlichen und sachlichen Zusammenhänge versteht. Um die Auswirkungen von IT-Systemen im Anwendungsumfeld beurteilen und geeignete Lösungen vorschlagen zu können, bedarf es der Bereitschaft, die Rechte, Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen zu verstehen und zu berücksichtigen.

Zunächst würde man denken, das sei eine wiederholung von Art. 1, wo es schon darum ging, sich in Wissenschaft und Technik auf dem Laufenden zu halten. Aber wenn man es genau liest, merkt man, dass „Sachkompetenz” bei ihnen was anderes ist.

Und Rechte, Bedürfnisse und Interessen von Betroffenen? Meine Rechte, Bedürfnisse und Interessen haben die damals auch nicht interessiert, sondern nur die ihrer Professoren. Liest man sich das nun aber mal sorgfältig durch, geht es auch hier eigentlich nur um Genderei. Es heißt, dass alles gendergerecht zu bauen sei.

Art. 3 Juristische Kompetenz

Das GI-Mitglied kennt und berücksichtigt die einschlägigen rechtlichen Regelungen bei Entwurf, Herstellung, Betrieb und Verwendung von IT-Systemen. Das GI-Mitglied wirkt im Rahmen seiner Fach-und Sachkompetenzen an der Gestaltung rechtlicher Regelungen mit.

IT-Systeme.

Sowas wie Prüfungs- und Beamtenrecht kommt da unter „Juristische Kompetenz” gar nicht erst vor. Ist doch erstaunlich. Oben sagten sie noch, sie wollten Grundrechte – nein, nicht die Grundrechte, sondern nur die denen zugrundegelegten Werte – einhalten, und jetzt geht es bei Juristischer Komptenz nur um IT-Systeme.

Art. 4 Urteilsfähigkeit

Das GI-Mitglied entwickelt seine Urteilsfähigkeit, um an Gestaltungsprozessen in individueller und gemeinschaftlicher Verantwortung mitwirken zu können. Dies setzt die Bereitschaft voraus, das eigene und das gemeinschaftliche Handeln im gesellschaftlichen Diskurs kritisch zu hinterfragen und zu bewerten sowie die Grenzen der eigenen Urteilsfähigkeit zu erkennen.

Also in meinem Fall hat man das nie getan. Urteilsfähigkeit als Prüfer oder Gutachter war da nie gewollt und nie gefragt. Da ging es nur um die Aufrechterhaltung von Willkür. Und kritisch zu hinterfragen war gar nicht möglich. Das wurde mir damals von Seiten der GI direkt und ablehnend, und von einigen mir wohlwollenden Leuten warnend gesagt: Professoren werden nicht hinterfragt und nicht angetastet.

Art. 5 Arbeitsbedingungen

Das GI-Mitglied setzt sich für sozial verträgliche Arbeitsbedingungen mit Weiterbildungs-und Gestaltungsmöglichkeiten ein.

Art. 6 Organisationsstrukturen

Das GI-Mitglied tritt aktiv für Organisationsstrukturen ein, die sozial verträgliche Arbeitsbedingungen sowie die Übernahme individueller und gemeinschaftlicher Verantwortung fördern und ermöglichen.

Art. 10 Soziale Verantwortung

Das GI-Mitglied soll mit Entwurf, Herstellung, Betrieb und Verwendung von IT-Systemen zur Verbesserung der lokalen und globalen Lebensbedingungen beitragen. Das GI-Mitglied trägt Verantwortung für die sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen seiner Arbeit. Es soll durch seinen Einfluss auf Positionierung, Vermarktung und Weiterentwicklung von IT-Systemen zu deren sozial verträglicher und nachhaltiger Verwendung beitragen.

Ich weiß zwar nicht, was „sozial verträglich” mit Informatik zu tun hat, aber es muss ihnen wichtig sein, wenn sie es gleich dreimal schreiben. Heißt vermutlich, dass man alles frauenkompatibel machen solle.

Art. 7 Lehren und Lernen

Das GI-Mitglied, das Informatik lehrt, fördert die Fähigkeit zum kritischen Denken, bereitet die Lernenden auf deren individuelle und gemeinschaftliche Verantwortung vor und ist hierbei selbst Vorbild. Das GI-Mitglied, das in Schule, Hochschule oder Weiterbildung Informatik lernt, fordert dies von den Lehrenden ein.

Huahahahahaaa. 😀

Mir haben sie damals gesagt, als Doktorand habe man das Maul zu halten und zu tun, was von einem verlangt wird, kritisches Denken war nicht gestattet. Und sowas von einem „Lehrenden” (es heißt: Lehrer!) einzufordern, war gleich gar nicht möglich. Das war verbotene Gotteslästerung.

Art. 8 Forschung

Das GI-Mitglied, das auf dem Gebiet der Informatik forscht, hält im Forschungsprozess die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis ein. Dazu gehören insbesondere die Offenheit und Transparenz im Umgang mit Kritik und Interessenskonflikten, die Fähigkeit zur Äußerung und Akzeptanz von Kritik sowie die Bereitschaft, die Auswirkungen der eigenen wissenschaftlichen Arbeit im Forschungsprozess zu thematisieren.

Wissenschaftliche Forschung stößt an Grenzen. Diese müssen verständlich gemacht werden.

Und was sind diese „Regeln der ugten wissenschaftlichen Praxis”?

Wäre es nicht besser gewesen, die in diese Leitlinien zu schreiben, statt von Grundrechten und Menschenwürde zu faseln?

Mich hat man damals dafür hingerichtet, weil ich es gewagt hatte, Kritik zu äußern – beispielsweise an der Gepflogenheit, Diplome und Doktorgrade für Schmiergeld zu verkaufen und selbst für echte Promotionen noch Schmiergeld zu kassieren.

Art. 9 Zivilcourage

Das GI-Mitglied tritt mit Mut für den Schutz und die Wahrung der Menschenwürde ein, selbst wenn Gesetze, Verträge oder andere Normen dies nicht explizit fordern oder dem gar entgegenstehen. Dies gilt auch in Situationen, in denen seine Pflichten gegenüber Auftraggebenden in Konflikt mit der Verantwortung gegenüber anderweitig Betroffenen stehen. Dies kann in begründeten Ausnahmefällen auch den öffentlichen Hinweis auf Missstände einschließen.

Und jetzt wird’s kriminell!

Das GI-Mitglied soll für die Menschenwürde eintreten. Von den anderen „Werten”, die den Grundrechten zugrundeliegen, sagen sie nichts. Meinungsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Rechtsweg, davon sagen sie nichts. Es geht wohl nur noch um den Genderquatsch.

Und hier wird nun direkt zum Rechts- und Vertragsbruch aufgerufen. Im wesentlichen steht da, dass sich GI-Mitglieder beim Gendern auch über Gesetze und Pflichten gegenüber Dritten hinwegsetzen sollen.

Diese Formulierung heißt damit auch, gegen Beamtenpflichten zu verstoßen, den Beamteneid zu brechen und sich bei Prüfungen, Berufungsverfahren und so weiter über die Rechte Betroffener hinwegzusetzen. Damit wird systematisch auch gefordert, Prüflinge und Bewerber nach oben oder unten wissentlich falsch zu bewerten, quasi die etwas verklausulierte Version von „Affirmative Action”. Effektiv heißt das, dass man alle GI-Mitglieder dazu verpflichtet, das zu tun, was man damals mit mir gemacht hat.

Und das nennen sie dann „Zivilcourage”.

Das, was da steht, ist mit dem Beamtentum rundweg unvereinbar.

Übrigens: Der Heise Newsticker will unter diesem „öffentlichen Hinweis auf Missstände” Whistleblowing verstehen. Das ist aber so nicht richtig, denn das soll ja hier uahc nur gelten, wenn es um „Menschenwürde” (=Gender, LBQTT) geht und nicht um normale Kriminalität. Denn als ich damals auf die diversen Schmiergeldgeschäfte und Prüfungsmanipuliationen hingewiesen habe, hat man das komplett abgelehnt und mich als Aussätzigen behandelt.

Diese Hinweise auf Missstände, die vor dem Hintergrund der „Wahrung der Menschenwürde” stehen sollen, kann man nur – denn andere gibt es bei uns ja eigentlich nicht – nur vor dem Hintergrund Frau/Gender/LBQTT sehen, also Aufforderung, diese Fördergruppen auch mit rechtswidrigen und kriminellen Mitteln zu fördern. Da geht’s nicht um Whistleblowing, sondern darum, Ideologie über die Dienstpflichten zu stellen, wie man das ja in der Genderliteratur öfters findet.

Art. 12 Die Gesellschaft für Informatik

Die Gesellschaft für Informatik ermutigt ihre Mitglieder, sich in jeder Situation an den Leitlinien zu orientieren. In Konfliktfällen versucht die GI, zwischen den Beteiligten zu vermitteln.

Also bei mir haben sie das damals massiv blockiert und ausdrücklich verweigert. Sie würden sich grundsätzlich niemals gegen einen ihrer Professoren stellen.

Fazit

Diese Leitlinien sind so beliebig, inhaltslos, substanzlos, genderistisch, heuchlerisch und verlogen, dass sie – zur GI passen wie die Faust aufs Auge.

Schaut man sich das genau an, dann ist das das Gegenteil einer ethischen Leitlinie, nämlich die Aufforderung, jede Ethik und Moral zugunsten von Födergruppen über Bord zu werfen. Im Vergleich zu früheren Versionen (die ich jetzt aus meinem Archiv kramen müsste oder noch so entfernt in Erinnerung habe) stellt das eine Verschlechterung dar. Denn letztlich ist die Aussage dieser Richtlinien, dass man sich – auch wenn der Begriff nicht vorkommt, aber der Inhalt ist klar – im Zeichen des Gender über Normen, Verpflichtungen und Gesetze hinwegsetzen soll und alle andere nicht mehr zählt.

Es gibt heute viele kriminelle Vereinigungen. Aber nur wenige, die dann noch die Chuzpe besitzen, ihren Verfehlungskodex als „ethische Leitlinie” auszugeben.

Und wie immer gilt: An ihren (Un-)Taten sollt Ihr sie messen. Nicht an ihren „Leitlinien”.