Ansichten eines Informatikers

Neulich in der Fatwa…

Hadmut
20.3.2018 23:16

Man sollte mehr interkulturell lesen und sich über Integration informieren. [Nachtrag]

Ein kundiger Leser hat mir zu meinem Aufsatz „Warum der Islam nicht zu Deutschland gehört” einen Hinweis auf eine Webseite geliefert, nämlich Islamfatwa.de, auf der sich viele Muslime informieren würden, wie sie sich hier zu verhalten und zu benehmen hätten. Fatwas nach Themen geordnet und in Deutsch. Da könnte ich nachlesen um zu verstehen.

Also… ich will’s mal so sagen: Ich persönlich fände es besser, wenn man sich in einem Land bei den Eingeborenen erkundigt, wie man sich zu benehmen hat, und nicht bei dem eigenen Pfarrer. Es gibt so ein Sprichwort, dass einem sagt, wie man sich aufzuführen hat: When in Rome, do as the Romans do. Und nicht as the priests say.

Ein zweiter Punkt, der mir auffällt, ist, dass sie beim Versuch, Text mit der Maus zu selektieren, Inhalte nur durch Verlinken verbreitet werden dürfen, ansonsten nur für private Zwecke ausgedruckt oder gespeichert werden dürfen. Es tut mir leid, dem zu widersprechen, aber hier gilt (jedenfalls noch) deutsches Urheberrecht, und darin gibt es ein Zitatrecht. Das gilt ausnahmslos für alle, die hier unterwegs sind. Und da kann man auch nicht einfach so erklären, dass man da sein eigenes Recht haben will.

Besonderes Augenmerk ist mir dabei auf das Thema Soziale Fragen – Pflichten des Muslims gegenüber dem Kafir (Nichtmuslim) gefallen, geschrieben von Schaykh ‘Abdul-‘Azīz Ibn Bāz.

Und darin heißt es:

Frage:

Was ist die Pflicht eines Muslims gegenüber einem Kafir [Popup zur Erläuterung: Kāfir كافر (pl. Kuffār كفّار&lt) → Ungläubiger, Ableugner, Nichtmuslim, Verdecker bzw. Verleugner der Wahrheit. Ein Kufr-Betreibender wird als Kāfir bezeichnet], sei dieser nun ein Dhimmi in einem islamischen Land oder im eigenen Land, während der Muslim im Land des Kafirs lebt? Die Pflichten, über die ich gerne Auskunft hätte, beziehen sich auf alle Arten der Beziehungen, angefangen beim Begrüßen und endend mit den Festen der Kuffar. Ist es erlaubt, ihn bei der Arbeit als Freund zu nehmen?

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Die Pflichten eines Muslims gegenüber einem Kafir beinhalten eine Reihe von Dingen:

[…]

Zweitens:

Er fügt ihm kein Unrecht zu in Bezug auf sein Wesen, seinen Besitz oder seine Ehre. Wenn er ein Dhimmi ist (Kafir, der unter der Herrschaft von Muslimen lebt), ein Musta’man (jemand, dem Sicherheit in einem muslimischen Land versprochen wurde) oder ein Mu‘aahid (einer, mit dessen Land die Muslime einen Friedensvertrag haben), dann gibt er ihm seine zustehenden Rechte und verstößt nicht gegen seinen Besitz durch Stehlen, Betrügen oder Hintergehen und er darf ihn nicht körperlich schädigen, wie Schlagen oder Töten, weil er durch die Tatsache, dass er ein Mu‘aahid oder Dhimmi, oder Musta’man ist, (in der Schari’ah [Popup: Aš-Šarīʿa الشَّرِيعَة → Die islamische Gesetzgebung; regelt sowohl die ʿIbādāt (gottesdienstlichen Handlungen) als auch die Muʿāmalāt (zwischenmenschlichen Beziehungen)]) beschützt wird.

[…]

Und nun komme ich ins Grübeln. Ein Dhimmi bin ich nicht. Ein Musta’man bin ich auch nicht. Die Frage, ob ich ein Mu‘aahid bin, vermag ich nicht zu beantworten, weil mir nicht bekannt ist, ob Deutschland da irgendwelche Friedensverträge hat und mit wem. Zumindest könnte ich bei dringendem Bedarf keine vorlegen.

Was bedeutet das nun für mich?

Nachtrag: Es gibt ganz unten noch ein Kleingedrucktes:

Einige Urteile finden ausschließlich in einem unter islamischem Gesetz stehenden Land ihre Anwendung und werden vom islamischen Richter rechtskräftig gemacht.

Diese Urteile sind unsererseits kein Aufruf zur Selbstjustiz.

Da kann man eine ganze Weile drüber nachdenken, wie das gemeint ist.