Ansichten eines Informatikers

Gibt es die große Koalition überhaupt?

Hadmut
12.1.2018 21:29

Oder wird uns da gerade etwas vorgemacht?

Das erste, was mir selbst, aber auch Lesern heute zur Koalition CDU/CSU/SPD aufgefallen ist: Sie wollen die „wechselnde Mehrheiten” verhindern. Es heißt dazu:

“Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind”, heißt es in dem vorläufigen Ergebnispapier der Sondierungen.

Und nicht nur da, sondern auch in unzähligen Zeitungsartikeln.

Wie aber passt das zu Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz:

Art. 38 Abs. 1 GG:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Wie können dann Merkel, Seehofer und Schulz vereinbaren, dass die alle gleichlautend abstimmen werden?

Und was ist, wenn sie es nicht tun?

Das erinnert mich an etwas, was ich neulich schon mal untersucht und beschrieben hatte. Wer sind eigentlich die Fraktionen? Gesetzlich gibt es die nämlich gar nicht. Im Grundgesetz werden sie nur im nachträglich reingepfuschten Art. 53a erwähnt, aber nicht erklärt, was eine Fraktion eigentlich ist oder wodurch sie entsteht. Eingeführt werden sie – meines Wissens – erst in der Geschäftsordnung des Bundestages, aber diese Geschäftsordnung kann keine Rechtspersonen schaffen.

Man könnte sogar den Eindruck gewinnen, dass es im Grundgesetz eigentlich nicht gewollt war, dass sich Parteien des Bundestags bemächtigen. Denn das Parteiengefüge wird da nur in Art. 21 erwähnt, und da steht was von der Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes, aber nichts von Regierung. Ich würde daraus schlussfolgern, dass eine Parteienregierung nicht vorgesehen ist, sondern Parteien im wesentlichen für das zuständig sein sollen, was vor der Wahl passiert, die Meinungs- und Willensbildung.

Dass die dann in der Regierung und im Bundestag das Zügel übernehmen, ist nach meinem Stand des Überblicks nicht vorgesehen und widerspricht auch dem Bild des unabhängigen, nur dem Gewissen unterworfenen Abgeordneten. Auch das Bundeswahlgesetz ist da nicht so wirklich aufschlussreich. Man wählt da nämlich auch keine Parteien, sondern Landeslisten (die von Parteien eingereicht werden und die die Partei bezeichnen müssen). Man wählt auch da genaugenommen nicht die Partei X, sondern nur deren Landesliste. Eine Liste von Kandidaten, die Abgeordnete werden können, und die auch deutlich von den direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten unterschieden wird. Und damit haben diese Listen auch keinen Vorgaberecht für Abgeordnete.

Und damit gibt es auch keine Fraktionen.

Genaugenommen müsste der Verfassungsschutz gegen jeden ermitteln, der abgeordnete durch so eine Konstruktion unter Zwang setzen will.

Wenn es aber rechtlich gesehen eigentlich keine Fraktionen gibt, und die Parteien selbst im Bundestag auch nichts zu suchen haben, wer macht dann da eigentlich einen Koalitionsvertrag?

Parteien, die im Bundestag nichts verloren haben, und Fraktionen, die es rechtlich nicht gibt, schließen einen Koalitionsvertrag, um Abgeordnete zu etwas zu zwingen, wozu man sie nicht zwingen darf?

Habe ich da irgendwas übersehen?