Ansichten eines Informatikers

Schwesig, das Netzwerk und das Entgeltgleichheitsprüfverfahren

Hadmut
25.2.2017 16:58

Hat da jemand Angst, dass die Sache nach hinten losgeht?

Ministerin Schwesig hat einen Brief bekommen. Den da.

Von GMEI, den Gender Mainstreaming Experts International.

Weil sich heute sowieso jeder zum Experten erklären kann.

Was sie sind?

Steht nicht da. Diese „Experten“ bringen es fertig, einen Briefkopf zu gestalten, in dem nicht steht, was sie eigentlich sind.

Schauen wir mal in das Impressum, da müsste ja die Rechtsform drinstehen. Steht sie aber nicht. Haftungsausschlüsse und so ein Käse, der erstens eh nicht stimmt und nicht funktioniert, und zweitens eher in eine AGB als in ein Impressum gehört. Ganz, ganz unten dann doch eine Erklärung:

Bei GMEI – Gender Mainstreaming Experts International handelt es sich um ein Netzwerk. Mitglieder sind alle unter dem Navigationspunkt “Mitglieder” aufgeführten Personen. […] Inhaltlich verantwortlich sind alle Mitglieder von GMEI – Gender Mainstreaming Experts International.

Ein Netzwerk.

Irgendwie ist das gerade so in Mode, sich um Gesetze und sowas gar nicht mehr zu kümmern und sich selbst irgendwelche Phantasiebezeichnungen zu geben. Sie sind ein Netzwerk. Und ich bin eine Blume.

Und die, die mit sowas daherkommen, wollen Experten für Gender Mainstreaming sein?

Und was woll(t)en die nun von der Schwesig?

Sich beschweren. Was sonst.

Im Gesetzentwurf für das Entgeltgleichheitsgesetz habe es kein vorgeschriebenes „Entgeltgleichheitsprüfverfahren“ gegeben. Deshalb könnten Tarifverträge diskriminieren, denn Tätigkeiten in einer Tarifgruppe seien nicht immer gleichwertig, und Tätigkeitein in niedrigeren Gruppen könnten denen in höheren Gruppen gleichwertig sein.

Tja.

Vielleicht wollte man das ja gar nicht so genau wissen und nachprüfen. Was, wenn so ein Prüfverfahren ergäbe, dass Männer benachteiligt und im Vergleich zu Frauen zu schlecht bezahlt sind? Vielleicht ist das ja Absicht, dass kein solches Prüfverfahren vorgesehen ist (oder war). Der Brief ist vom November 2016, keine Ahnung, ob sich danach etwas geändert hat.

Es gilt wie immer: Bedenke, worum Du bittest. Es könnte Dir gewährt werden. Und schreib Deine Rechtsform ins Impressum. Falls Du eine hast.