Ansichten eines Informatikers

Wie man in Mecklenburg-Vorpommern auf der Demokratie herumtrampelt

Hadmut
4.2.2017 22:27

Manchmal frage ich mich, was das ein oder andere Bundesland eigentlich für die Teilnahmen an Demokratie und Zivilisation qualifiziert.

Leser hatten mich auf ein Video aus dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vom 7.12.2016 hingewiesen.

Zugegeben, das Video stammt aus dem Youtube-Channel der AfD (und es liegt mir fern, mir irgendwelche Parteivideos hier zueigen zu machen oder zu verbreiten). Das ist mir jetzt aber egal, denn die haben das ja nicht gemacht, sondern nur auf Youtube veröffentlicht, das ist offenbar die normale Parlamentsübertragung, die offiziell aber wohl nur live übertragen wird. Die haben zwar einen eigenen Channel, aber die letzte Parlamentssitzung stammt von 2015, danach kommt nur jede Menge Tünnef. Und sie kommen ja auch gar nicht dazu, darin was zu sagen.

Das hier ist nämlich auch kein Blog-Artikel über die AfD, die spielt hier eigentlich keine Rolle. Dies ist, und darauf lege ich großen Wert, ein Blog-Artikel ausschließlich über die SPD, den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern Präsidentin Sylvia Bretschneider (Wahlkreis Neubrandenburg).

Schaut Euch also bitte mal folgende Szene (3:23 lang) an:

Es geht darum, dass die Präsidentin des Landtags Bretschneider dem AfD-Abgeordneten Ralph Weber das Wort entzieht, nachdem sie ihn dreimal an diesem Tag zur Ordnung gerufen habe.

Ich habe mir dazu die aktuelle, gerade am 4.10.2016 neu erlassene Geschäftsordnung des Landtages angesehen und versucht, das rechtlich nachzuvollziehen.

Ich konnte das aber nicht, denn meines Erachtens steht in der Geschäftsordnung etwas anderes. Ich habe deshalb am Donnerstag beim Landtag Presseanfrage gestellt, und mit Hinweis darauf, dass ich das nicht mit der Geschäftsordnung in Deckung bringen kann, nach den Rechtsgrundlagen, dem ersten (im Video nicht enthaltenen) Ordnungsruf und ob Einspruch eingelegt wurde, gefragt. Bisher haben sie mir nicht geantwortet.

Vielleicht kommt da also noch was. Da ich aber auch keine Lust habe, mich durch verzögerte Presseantworten selbst ausbremsen zu lassen, schreibe ich schon mal, was ich davon halte, unter dem Vorbehalt, das entsprechend zu ergänzen und zu korrigieren, falls ich da noch eine Antwort bekomme.

Nach der GO richtig erscheint mir, dass jemandem nach dem dritten Ordnungsruf das Wort entzogen wird. Ich halte aber die Ordnungsrufe für nicht nachvollziehbar.

§ 98 Abs. 1 Satz 1 GO

Ist ein Mitglied des Landtages während einer Rede dreimal zur Sache oder während einer Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Male jeweils auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache oder zur Ordnung hingewiesen worden, so muss ihm der Präsident das Wort entziehen.

Erster Ordnungsruf

Sie sagt, dass es „heute morgen” eine Situation gegeben habe, in der er darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass es nicht der „Würde des hohen Hauses” entspräche, wenn sie mit „Frau Präsident” statt mit „Frau Präsidentin” angesprochen werde. Sie hätten da keinen Präsidenten.

Kann man so erst mal nicht überprüfen, weil diese Situation nicht im Video zu sehen ist, aber für wäre da nicht ersichtlich, ob „heute morgen” schon während der Sitzung war. Jemanden darauf „aufmerksam” zu machen, ist kein Ordnungsruf, denn wenn man ihn darauf aufmerksam macht, unterstellt man, dass er es nicht weiß, und dann ist es keine Ordnungswidrigkeit, auch formal nicht. Wie gesagt, ich habe noch keine Antwort auf meine Presseanfrage erhalten.

Wieso „Frau Präsident” aber überhaupt ein Würdeverstoß sein soll, dazu unten beim zweiten.

Zweiter Ordnungsruf

Er sagt „Frau Präsident” und sie unterbricht ihn (in einem Tonfall wie eine Lehrerin zum Schüler, sie war ja Lehrerin, laut Lebenslauf in der DDR).

Warum „Frau Präsident” die Würde des hohen Hauses (und nicht etwa nur ihre persönliche Befindlichkeit) verletzten soll, ist mir nicht ersichtlich, denn die Anfrede „Frau” spricht sie ja eindeutig weiblich an.

Was ich aber für wichtiger halte: Die „Präsidentin” kommt in der Geschäftsordnung nicht vor. Da habe ich nur die Bezeichnung „Präsident” gefunden, die da an mehreren Stellen der GO verwendet wird.

Wie kann es die Würde des Landestages verletzen, wenn jemand genau die Bezeichnung verwendet, die sich der Landtag in seiner eigenen Geschäftsordnung gerade mal 2 Monate zuvor gegeben hat?

Wie kommt sie überhaupt darauf, dass sie eine von der GO abweichen Anrede verlangen kann?

Warum soll „Frau Präsident” überhaupt unwürdig sein?

Würde ist kein sonderlich bestimmter Rechtsbegriff, aber im Verfassungsrecht (Die Würde des Menschen ist unantastbar) finden sich einige Ausführungen zu diesem Begriff. Und die bezieht sich auf die Grausamkeiten des Dritten Reiches. Man darf Menschen nicht wie Schweine im Stall halten oder im Viehtransport verladen oder vergasen. Man darf sie nicht erniedrigen, ihrer Eigenschaft als Mensch berauben. Wenn da jemand im Landtag mit Dreck um sich werfen oder den anderen Abgeordneten das Hinterteil zeigen würde, das würde ich für eine Verletzung der Würde halten.

Aber dass eine eingebildete SPD-Tante nicht bekommt, was sie will, und sich andere von ihr erziehen lassen müssten, das ist ganz eindeutig keine Verletzung irgendjemandes Würde. Das ist eine Meinungsverschiedenheit zur Auslegung der Geschäftsordnung, eine rechtliche Frage, aber kein Würdeverstoß.

Ich finde das zutiefst absurd, einen „Würdeverstoß” zu unterstellen, um so einen Blödsinn durchzusetzen, für den ich bisher keinerlei Rechtsgrundlage gefunden habe und für die mir der Landtag bisher auch keine nennen konnte. Zumal sie bei 2:06 selbst sagt, dass es „Präsident” heißt. Zumal sie ja von der SPD ist, und die SPD lehnt sonst die Geschlechterzuschreibungen und ähnliches als „Sexismen” ab und will Unisex-Toiletten.

Wenn überhaupt, dann hat ihr oberlehrerhafter herablassender Ton die Würde des Redners verletzt, denn so spricht man vielleicht mit Schülern in der Schule, aber nicht mit erwachsenen Leuten, insbesondere dann nicht, wenn die gleich alt sind aber einen höheren Bildungsstand haben. Denn der Mann ist immerhin Professor der Rechtswissenschaften, wovon ich zwar bekanntlich auch nicht viel halte, was aber schon mal deutlich höher als Quoten-Tussi-Lehrerin der SPD ist. Zumindest wäre a priori zu unterstellen, dass er sich in Verwaltungsrecht und der Frage, welche Anrede verpflichtend ist, deutlich besser auskennt als sie und sich von ihr keine Belehrungen anhören muss. Denn zu Rechtsbelehrungen ist sie nicht nur nicht befähigt, dafür ist sie auch nicht zuständig.

Sie will ihn aber über die „korrekte Anrede” belehren. Rechtsgrundlagen? Keine. Korrekt ist, was in der Geschäftsordnung steht. Und da steht „Präsident”. „Habe ich mich unmissverständlich ausgedrückt?” gehört in einen Klassensaal, aber nicht in ein Parlament.

Und die „Würde des hohen Hauses” ist kein Rechtsgrund zum Rechtsbruch.

Dritter Ordnungsruf

Er sagt nur „Morgen früh erhalten Sie den Einspruch gegen beide Ordnungsrufe”.

Das darf er. Denn das ist sein Recht:

§ 100 Einspruch gegen Sachruf, Ordnungsruf,
Wortentziehung oder Ausschluss

Das Mitglied des Landtages kann beim Präsidenten gegen den Sachruf, den Ordnungsruf, die Wortentziehung oder den Ausschluss bis zum Ablauf des 3. Werktages einen schriftlich zu begründenden Einspruch einlegen. […]

Das heißt, dass er ihn auch sofort und mündlich einlegen kann. Denn es heißt „bis zum Ablauf”, und es heißt, dass nur die Begründung schriftlich erfolgen muss. Und ankündigen darf er das dann auch, wenn das sein Recht ist, das zu tun.

Sie aber behauptet, das dürfe er nicht, nimmt das als Grund für den 3. Ordnungsruf, und damit für den Redeentzug.

Sie begründet das damit, dass man die Äußerungen des Präsidiums nicht kommentieren dürfe. Wirklich?

§ 97 Abs. 2 Satz 2 GO

Der Ordnungsruf und der Anlass hierzu dürfen von den nachfolgenden Rednern nicht behandelt werden.

Von den nachfolgenden Rednern. Der betroffene Redner darf also nicht nur Einspruch einlegen, er darf das auch beliebig kommentieren und behandeln.

Es ist also auch hier überhaupt kein Verstoß ersichtlich.

Meine Bewertung

Ich halte den zweiten und den dritten (und soweit erkennbar auch den ersten) Ordnungsruf für völlig unzulässig und rechtwidrig. Da ist für mich kein einziger Ordnungsverstoß erkennbar. Das verstößt gegen die Regeln.

Und da trötet die am Schluss auch noch, da gebe es keine Willkür, da gebe es Regeln.

Ich möchte dazu mal eine weithin akzeptierte Definition von Transparency International zitieren:

Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.

Sie missbraucht ihre Stellung und ihr Amt, um ihren persönlichen Gender-Rappel durchzusetzen. Und ausgerechnet die redet von „Würde”.

Nachdem, was ich in diesem Video sehe und in der Geschäftsordnung lese, komm ich zu dem (vorläufigen, mal sehen, ob und was sie mir antworten) Ergebnis:

  1. Sie ist fachlich nicht zu dem Amt befähigt.
  2. Sie ist charakterlich nicht für das Amt geeignet.
  3. Sie kann sich nicht benehmen, hat das offenbar nie gelernt, und ist auf dem typischen Gender-Trip geistiger Unterschichten.
  4. Ihr fehlt es an gesellschaftlicher Grundbildung, denn dazu gehört zu wissen, was es mit der „Würde” aus der Verfassung auf sich hat.

Wer wählt sowas?

Ich meine: Wer wählt sowas als Abgeordnete? Wer wählt sowas als Partei? Wer wählt sich als Parlament sowas als Präsidentin?

Und warum lässt man die gewähren? Warum sitzen die links und rechts still daneben und erheben keinen Einspruch, wenn sie von „wir” redet?

Wenn man sowas sieht, muss man doch daran zweifeln, dass Mecklenburg-Vorpommern noch irgendwo demokratisch orientiert ist. Die sind doch drauf wie Erdogan.

Wofür hält die sich? Wie kommt die dazu, gewählten Abgeordneten auf diese Weise das Wort zu entziehen? Oder überhaupt mit denen so umzuspringen?

Wie kommt überhaupt jemand wie sie, die in ihrem Lebenslauf nichts Gescheites vorzuweisen hat, dazu, erwachsenen und höher gebildeten Leuten gegenüber so einen Tonfall einer DDR-Lehrerin an den Tag zu legen? Die hört sich immer noch so an, als würde sie Kinder, die nicht ideologiegefügig sind, bei der Stasi anzeigen.

Da muss man sich doch fragen, was das für ein Narrenverein in diesem Landtag ist, ob man die überhaupt unbeaufsichtigt spielen lassen kann. Das ist doch Charaktermüll. Da sind doch Leute, die im Umgang mit Menschen zu gar nichts mehr zu gebrauchen sind. Und ausgerechnet die macht man zur Präsidentin eines Parlaments. Und da reden die von „Würde”.

Und die SPD will mit sowas Deutschland regieren. Macht Euch das klar!

Immerhin hat die Sache eins unter Beweis gestellt: Die Notwendigkeit von Überwachungskameras an Kriminalitätsschwerpunkten.