Ansichten eines Informatikers

Renate Künast und die Kneipe

Hadmut
19.12.2016 5:45

Schöner Vergleich, der zeigt, wie willkürlich und absurd grüne Politik heute ist.

Die WELT hat ein Interview mit Renate Künast.

(Wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob ich das überhaupt verlinken darf, denn weder kann ich nachprüfen, ob die WELT alle Urheberrechte für ihre Seiteninhalte hat, das zu überprüfen das Landgericht Hamburg ja fordert, noch kann ich nachprüfen, ob Renate Künast das wirklich gesagt hat, und dann könnte sie mich ja verklagen, weil ich ich „Fake News” über sie verbreite.)

Jedenfalls behaupten die von der WELT, Renate Künast habe gesagt:

Die Welt: Sie haben sich bei Facebook beschwert. Wie ist denn die Resonanz?

Künast: Meist förmlich. Ich habe mich zuletzt direkt an Facebook Deutschland gewandt. Wenn ich nicht Öffentlichkeit hergestellt und Druck gemacht hätte, hätte das Ganze natürlich noch viel länger gedauert. Dieses Facebook-Versprechen, mehr gegen Falschnachrichten und Hass zu unternehmen, also unser geltendes Recht anzuwenden, das geht ins Leere.

Facebook ist ein öffentlicher Kommunikationsort, wie eine Kneipe. Wer sich dort danebenbenimmt, fliegt raus oder kommt gar nicht erst rein. Und Facebook bezeichnet sich ja selbst als „market place“. In Deutschland haben Marktplätze aber auch Regeln.

Das halte ich für falsch.

Meines Wissens ist das keine Rechtspflicht, sondern liegt in der Entscheidung des Wirtes aufgrund seines Hausrechtes. Was bei Kneipen übrigens gar nicht mal so trivial ist, weil sich das „Hausrecht” auf Wohnbereiche bezieht. Sich der Aufforderung des Wirtes zu widersetzen ist nach § 123 StGB strafbar, und es gilt weiterhin §§ 858 ff. BGB). Der Wirt kann und darf also in gewissen Grenzen rauswerfen, aber er muss nicht. Es gibt keine „Regel”, Leute aus der Kneipe zu werfen.

Insbesondere beschränkt sich die Befugnis eines Wirtes, Leute rauszuwerfen, ausschließlich auf den Schutz seiner eigenen Rechte (Besitz usw.). Er handelt dabei nicht zum Schutz Dritter. Natürlich kann er sagen, dass das mittelbar seine Rechte verletzt, wenn jemand die Gäste belästigt und damit seine Kneipe, Umsatz usw. beeinträchtigt. Dreh- und Angelpunkt ist aber immer, dass der Wirt wenigstens mittelbar in eigenen Rechten beeinträchtigt wird. Er ist nicht verpflichtet, genau genommen nicht einmal befugt, Leute zur Wahrung der Rechte Dritter rauszuwerfen.

Und er ist auch nicht verpflichtet, die Handlungen seiner Gäste auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Er muss beispielsweise niemanden rauswerfen, weil er lügt. Er muss auch nicht überprüfen, ob der lügt.

Schon so weit ist der Vergleich mit der Kneipe also ziemlicher Unfug. Es ist verblüffend, aber Renate Künast ist Rechtsanwältin, laut Wikipedia auch Ausländerrecht.

Gerade deshalb sollte man aber bemerken, dass gerade das Beispiel mit der Kneipe besonders fehl schlägt, weil ja in Deutschland Wirte ziemlichen Ärger kriegen, wenn sie Leute einer der politisch geschützten Minderheiten rauswerfen oder nach Ärger und Beschwerden von Gästen gar nicht erst reinlassen.

Was wieder auf Art. 3 Abs. 3 GG zurückführt, wonach niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen bevorzugt oder benachteiligt werden darf. (Bemerkenswerterweise bestraft man Wirte, wenn sie Leute wegen ihrer Abstammung, Rasse, Herkunft nicht reinlassen, lobt es aber, wenn sie Leute wegen politischer Anschauung oder Parteizugehörigkeit nicht reinlassen, obwohl beides im gleichen Artikel in gleicher Weise geschützt ist.)

Wenn also nun ein solcher Schutz aus Art. 3 Abs. 3 GG (der genau genommen auf Wirte gar nicht wirkt, weil die keine Staatsgewalt sind) als Grundlage dafür dient, Wirten eben zu verbieten, gewisse geschützte Personengruppen rauszuwerfen oder nicht reinzulassen, und die Rechtsanwältin Künast schon diesen Vergleich bemüht, müsste dann in Analogie nicht genau das gegenteilige Recht gelten, nämlich dass Verlage, Facebook usw. bestimmte Positionen gerade nicht sperren dürfen?

Oder fragen wir mal härter:

Gilt für den Bundestag etwas anderes als für Facebook und Kneipen?

Ich führe ja seit fast 5 Jahren einige Auskunftsersuchen und -klagen oder habe sie geführt gegen die Humboldt-Universität, das Bundesfamilienministerium, den Bundestag, das Bundesjustizministerium. Nach derzeitiger Aktenlage ist die Angabe von Susanne Baer gegenüber dem Wahlausschuss des Bundestages, dass sie nämlich Direktorin des GenderKompetenzZentrums war und ungefähr 10 Jahre lang als Jura-Professorin tätig war, falsch. Frei erfunden. Während jeder andere Professor sich freuen würde, wenn sich mal jemand für seine Forschung interessiert, blockieren die da jahrelang und wehren sich mit allen Mitteln dagegen, irgendwie zu erklären, was sie da eigentlich gemacht haben will, oder warum sie – rechtswidrig – praktisch in vollem Umfang ihrer Zeit für das Bundesfamilienministerium tätig war, obwohl aus Forschungsgeldern bezahlt.

Wenn die Zeitungsberichte stimmen, wurde sie damals aber von Renate Künast als Verfassungsrichterin vorgeschlagen. Denn Renate Künast war damals Mitglied im Wahlausschuss.

Lüge?

Nochmal Künast in der WELT:

Ich sage, es muss für Facebook klar werden, dass es Pflichten hat nach hiesigem Recht. Und unsere Demokratie auch respektieren muss.

Ach. Für das amerikanische Facebook sollen höhere deutsche Demokratiepflichten gelten als für den Wahlausschuss des Deutschen Bundestages bei der Wahl von Verfassungsrichtern, die 12 Jahre lang völlig unangreifbar willkürlich Recht mit mehr als Gesetzeskraft und mit mehr Macht als die Kanzlerin entscheiden?

Jahrelang, jahrzehntelang wurden wir – auch von den Grünen, auch von Renate Künast – mit Feminismus, Genderismus bombardiert, wurde Gesetze geändert, Frauenquoten aufgezwungen, und so weiter und so weiter.

Klagt man aber auf Auskunft, wie ich das tue, dann zeigt sich: Das ist alles Bluff. Gender Studies gibt’s gar nicht, die forschen nichts, die wissen nichts, die behaupten einfach irgendwas, was sie sich wild aus den Fingern saugen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied gar, dass man sie deshalb nicht mal fragen dürfte, ob sie es jemals nachgeprüft haben, was sie behaupten. Das wäre polemisch, denn naturwissenschaftliche Anforderungen dürfe man auf Geisteswissenschaften nicht anwenden. Da gäbe es „Schulen”, aber es würde eben nie geprüft, ob daran irgendwas wahr ist.

Was ist also der Unterschied zwischen Geisteswissenschaften, zwischen Gender Studies einerseits und „Fake News” andererseits?

Fake News, sagt man, wäre, wenn man einfach irgendetwas behauptet, was man nicht nachgeprüft hat.

Tun Gender Studies, tun viele Geisteswissenschaften ständig.

Fake News, sagt man, wäre, wenn man böse über Menschen oder Menschengruppen redet und über sie herzieht, ihnen falsche Vorwürfe macht.

Tun Gender Studies ständig, weiße Männer sind an allem schuld.

Fake News, sagt man, wäre, wenn man wider besseres Wissen behauptet.

Tun Gender Studies ständig, setzen sich über alle Widersprüche hinweg, widersprechen sich ständig selbst, lehnen Biologie und Medizin ab.

Wie also kommt es zu diesem absurden Maßstab, den Künast da anlegt? Wenn ihr ein falsches Zitat in den Mund gelegt wird, ist es ein Staatsdrama, und Facebook hält sie für demokratiewidrig, aber selbst steht sie – als Abgeordnete und Mitglied des Wahlausschusses – im direkten Bezug zu einer ganzen Reihe ganz enormer Unwahrheiten.

Und dann kommt die mit der Kneipe als Argument. Und die Presse merkt nichts…