Ansichten eines Informatikers

Das Strafmaß: Zwei Jahre Internetsperre

Hadmut
18.12.2016 22:13

Die Grünen laufen auch immer weiter neben der Schiene.

Eigentlich wollte ich die nicht mit Beachtung adeln, aber nachdem mir so viele Leser dazu geschrieben haben:

Die grüne Böll-Stiftung, das ideologische Gegenstück zu dem, was Tschernobyl in der Kernkraft ist, nur leider ohne Außenhülle zum Schutz von Menschheit und Natur, berichtet von einem Fachgespräch bei sich selbst.

Das war so traurig und erbärmlich, dass nach meinem derzeitigen Wissenstand nur sie selbst darüber berichten. Und ich jetzt. Wobei man sich schon überlegen kann, was eigentlich schlimmer ist: Wenn man ein feministisches Fachgespräch hält und niemand will’s wissen, oder wenn der Danisch darüber schreibt.

Viele auf den Fotos kenne ich nicht. So thematisch erweckt die Sache bei mir aber die Assoziation, das der Gesamt-IQ da wohl noch unter Raumtemperatur gelegen hat, denn von denen, die ich da kenne, habe ich noch nie etwas Vernünftiges oder auch nur Vertretbares gehört (schon oft berichtet).

Sie haben ein Problem, das damit eng zusammenhängt. Sie wollen sich immer über irgendetwas aufregen, stehen damit aber oft alleine. Deshalb überlegen sie, wie man „Verbandsklagen” bewerkstelligen könnte. Wenn irgendwas passiert, und es kein Opfer gibt, oder sich das „Opfer” selbst nicht für ein „Opfer” hält, wollen sie als Unbeteiligte ersatzweise klagen können:

Verbandsklagen ermöglichen, dass Verbände beistehend oder vertretend für ein Individuum an einem Prozess beteiligt sind. Für Aufklärung, wie genau das Verbandsklagerecht in Deutschland geregelt ist, sorgt Vera Egenberger vom Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.. Theoretisch gibt es drei Formen, wie ein Verband sich an einem Prozess beteiligen kann: Beistandschaft, Prozessstandschaft und Verbandsklagerecht. Während die Beistandschaft einem Verband die Möglichkeit gibt, eine Individualperson bei ihrem Prozess zu begleiten, gibt die Person bei der Prozessstandschaft das Klagerecht an den Verband ab, sodass dieser ähnlich einem Anwalt die Klage führen kann. Das Verbandsklagerecht selbst, bei dem ein Verband ohne betroffene Person Klage einreichen kann, ist in Deutschland sehr eng gefasst.

(Siehe auch Wikipedia)

Das heißt, dass sie ein massives Ungleichgewicht bei den Parteistärken erreichen wollen. Auch Einzelpersonen sollen sich plötzlich einem Verband als Kläger gegenübersehen, der im Vergleich über quasi unbeschränkte Personal- und Finanzmittel und entsprechenden politischen Einfluss verfügt.

Die Strafe

Noch kurioser ist aber, dass sie sich praktisch als Strafgericht aufspielen und Strafen verhängen wollen:

Das Strafmaß: Zwei Jahre Internetsperre

Die Potenziale der Verbandsklage sind schnell klar: Langfristigkeit, Expertise und ein professionelles Vorgehen können von einem Verband abgesichert werden, die Hindernisse einer Individualklage sind gemindert. Dies wäre schon bei der Möglichkeit einer Prozessstandschaft der Fall, eventuell die realistischere Option, da in Deutschland große Vorbehalte gegenüber dem richtigen Verbandsklagerecht herrschen. Im besten Fall könnte eine erfolgreiche Verbandsklage zu einer Erlassung, Entschädigungszahlungen oder Bußgeldern mit abschreckender Wirkung führen. Auch eine Internetsperre für verurteilte Täter wird unter den Teilnehmer*innen diskutiert — ob das rechtlich umsetzbar wäre, bleibt allerdings offen.

Müsst Ihr Euch mal klarmachen: Die wollen als privatrechtlicher Verband auftreten und „verurteilten Tätern” zusätzliche Strafen auferlegen.

„Internet-Sperre” – wie soll das gehen?

Berufsverbot? (Wer kommt heute noch ohne Internet aus?)

Informationsfreiheit?

Meinungsfreiheit?

Gewerbefreiheit?

Aktives und passives Wahlrecht? (Hat ja auch mit Informationen über das Internet zu tun.)

Kein Handy mehr?

Kein Telefon mehr? (Viele bieten ja nur noch VoIP an.)

Kein Notruf mehr?

Kein Termin auf dem Bürgeramt?

Wie kann man auf so eine dumme Idee kommen?

Der Beklagte

Die nächste Frage wäre, gegen wen sie eigentlich klagen wollen:

Wen klagen wir an? Das rassistische Patriarchat

Auch wer angeklagt werden könnte, ist nicht leicht zu beantworten. Betreiber oder Einzeltäter? Oder gar Dritte? Auch das rassistische Patriarchat steht als potenzieller Angeklagter im Raum. Es zeigt sich: hier liegt einer der Knackpunkte einer Klage gegen Digitale Gewalt. Anders als in früheren Fällen gibt es nach geltendem Recht selten einen klar identifizierbaren Aggressor oder Rechtsbrecher. Darüber hinaus wäre die individuelle Verurteilung nur bedingt das Ziel. Mindestens ebenso geht es den Anwesenden darum, die Systematik digitaler Gewalt aufzuzeigen und diese ebenso systematisch einzudämmen.

Sie wollen klagen, aber wissen nicht, gegen wen. Sie wollen deshalb das „rassistische Patriarchat” verklagen.

Würde mich sehr interessieren: Wer wäre da passivlegitimiert? Und was wäre da die zustellungsfähige Adresse?

Und wem würde man dann für 2 Jahre das Internet verbieten? Allen Männern oder wie?

Die Klägerin(nen)

Na immerhin haben sie eine Vorstellung, wer Kläger sein soll:

Intersektionale Perspektiven: warum wir uns die Sammelklage wünschen

Ein Manko, das auch das Recht auf eine Verbandsklage nicht wettmachen könnte, ist die fehlende Option der Sammelklage in Deutschland. Jamie Schaerer von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland betont, dass diese aus schwarzer feministischer Perspektive wünschenswert wäre, denn mit der Sammelklage könnte ein gemeinsamer Prozess schwarzer Frauen oder Frauen of Color und weißer Frauen angestrebt werden. Eine intersektionale Perspektive verlangt, dass sich Menschen mit unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen im Kampf gegen Hate Speech zusammentun. Nur so kann die Intersektionalität von Straftaten deutlich gemacht und dem inhärenten Rassismus des Rechtssystems wirkungsvoll etwas entgegengesetzt werden.

Sie wissen nicht, gegen wen, auf was, und auf welcher Rechtsgrundlage sie klagen wollen, aber finden es ganz toll, dass sich auf Klägerseite die weißen mit den schwarzen Frauen vereinen. Geht nicht darum, ob die vom Fall überhaupt betroffen sind, sondern um die „schwarze feministische Perspektive schwarzer Frauen”.

Eigentlich mehr so ein feministisches Projekt, Männern das Internet wegzunehmen.

Was aber würden die ohne männergemachtes Internet überhaupt tun?

Meinungsfreiheit

Einer der Fallstricke einer Verbandsklage zeigt sich in der Diskussion um das schillernde Thema Meinungsfreiheit — und das in einer Zeit, in der das Wettern gegen „political correctness“ Konjunktur hat. Tatsächlich ist es nicht neu, dass das Recht auf Meinungsfreiheit gegen den Schutz vor Diskriminierung ausgespielt wird. Viel zu oft werden dabei Straftaten verharmlost und Täter kommen unbehelligt davon. In der Diskussion um die Strafbarmachung von Hasskommentaren bewegt man sich also auf vermintem Terrain, doch davon wollen die Aktivist*innen sich hier nicht abschrecken lassen. Gerade in Zeiten, in denen es Rechtspopulisten immer öfter gelingt, den Diskurs an sich zu reißen und damit dazu beizutragen, Hate Spech im Netz zu normalisieren, ist es notwendig klar zu zeigen: Digitale Gewalt ist ein Verbrechen, kein Kavaliersdelikt. Eine Verbandsklage könnte ein Instrument sein, der Straflosigkeit dieses Verbrechens ein Ende zu bereiten.

Allein diesen Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

„Eine Verbandsklage könnte ein Instrument sein, der Straflosigkeit dieses Verbrechens ein Ende zu bereiten.”

Eine Verbandsklage soll einer Straflosigkeit ein Ende bereiten. Nach deren Sichtweise braucht es gar keine Strafrecht, keine Gesetzgebung mehr. Ein zusammengewürfelter Haufen durchgeknaller Feministinnen beschließt künftig über Strafen.

„Straflosigkeit dieses Verbrechens” – Ein Verbrechen ist eine Straftat, die mit einer Mindestrafe von einem Jahr bestraft wird. Straflose Verbrechen gibt’s demnach nicht. Ist es straflos, ist es kein Verbrechen.

Der Hauptknackpunkt ist aber: Meinungsfreiheit ist ein greifbares Grundrecht und vergleichsweise präzise eingeschränkt. Der Diskriminierungsmist dagegen ist willkürlich behauptete heiße Luft. Und die Meinungsfreiheit war zuerst da.

Die Frage muss daher sein, ob die Meinungsfreiheit missbraucht wird, um den Schutz vor Diskriminierung anzugreifen, oder ob es nicht umgekehrt so ist, dass das Diskriminierungsgebimsel da ist, um die Meinungsfreiheit anzugreifen.

Die Antwort ist wohl klar.

Es stellen sich zwei andere Fragen:

Die erste: Sollte man sich, wenn sich der Unsinn in die Politik fortpflanzt, nicht mal drum kümmern, auch einen Verband zu gründen und gegen Feministinnen oder die Grünen zu klagen? Twitter-Verbot? Politik-Verbot? Rede-Verbot?

Die zweite: Wer wählt sowas?