Ansichten eines Informatikers

Berlin, Wedding

Hadmut
10.12.2016 12:49

Die Polizei passt sich an kulturelle Gegebenheiten an.

Sechs Messerstiche in die Brust gelten nicht mehr als Mordversuch. Man will (soll? muss?) ja später im Fernsehen schöne, politisch korrekte Statistiken vorlegen. Da muss man schon mit der Zeit gehen und sich kulturell öffnen.

Beischlaf wäre freilich ein Verbrechen, wenn sie vorher nicht beweisbar „Ja” gesagt hat. § 177 StGB knüpft eine Mindeststrafe von einem Jahr an verschiedene Tatbestände.

Aber gleich abstechen – da ermitteln sie nur wegen gefährlicher Körperverletzung, § 244 StGB sieht nur eine Mindeststrafe von 6 Monaten vor, das zählt nicht unter Verbrechen.

Ja, ja, die feministischen Errungenschaften des Strafrechts nach Art des Heiko…