Ansichten eines Informatikers

Straßenverkehrsordnung durch Gendern versehentlich verändert

Hadmut
7.5.2016 23:46

Oh, ist das so dämlich.

Schon die Rechtschreibreform war ja eine Katastrophe und hat vieles inhaltlich verändert, an das die nicht gedacht haben. Gibt ja so diverse Beispiele. (Fällt mir gerade eins ein? Ich glaube, Urinstinkt hat man früher Ur-instinkt getrennt, heute heißt es Urin-stinkt.) Weil sie meinten, sie würden sich mit Sprache besser auskennen als andere.

Dann haben sie die Straßenverkehrsordnung durchgegendert. Weil sie meinten, sie würden sich mit Sprache besser auskennen als andere.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat aber festgestellt, dass sie durch dumme Umformulierung den Inhalt und damit geltendes Recht verändert haben.

Früher hieß die Vorschrift in § 23 StVO, die die Handy-Nutzung verbot, relativ klar und deutlich

Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.

Klare, eindeutige Sache.

Dann aber kamen die Gender-Idioten vorbei, und meinten, das geht ja gar nicht, dass da ein generisches Maskulinum steht. Und haben dass sowohl im Hauptsatz, als auch im Konditionalsatz umgebaut, und dafür da, wo ein Substantiv hingehört und war, ein Verb gesetzt, um vom Maskulinum wegzukommen, und da, wo ein Verb stand, haben sie eine Passiv-Formulierung gesetzt, um von der maskulinen Konjugation der 3. Person wegzukommen:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.

Schon die Passivierung ist schlechter Sprachstil, zumal man sprachlich und logisch durchaus auch argumentieren kann, dass eigentlich nur ein Mensch überhaupt in der passiv-Form stehen kann, weil das Passiv auch eine Art der Handlung des Geschehen-Lassens beschreibt: Man kann sich frisieren lassen, aber ein Rasen kann sich nicht mähen lassen. Den mäht man. Da ist nur der, der mäht, der Handelnde. Deshalb kann man sprachlich-logisch durchaus auch argumentieren, dass ein Mensch gehalten werden kann, aber nicht ein Telefon. Das hält man oder eben nicht. Die Passivierung ist nicht nur miserabler Sprachstil, es ist auch strunzdämlich. Und ausgerechnet die Idioten, die Sprache nicht verstanden haben, wollen uns Sprachänderungen aufzwingen.

Ein Autofahrer war nun vor Gericht gelandet, weil er beim Fahren telefoniert und dabei ein Handy in der Hand hatte.

Er verteidigte sich aber damit, dass er das Telefonat bereits vor Antritt der Fahrt begonnen hatte und dann im Auto mit seiner Freisprecheinsprichtung weitergesprochen hat, in die sich das Telefon automatisch einloggt. Er hätte dabei lediglich vergessen, das Telefon aus der Hand zu legen, hätte es aber können, weil er ja die Freisprecheinrichtung aktiv hatte und deshalb das Telefon ja nicht ans Ohr halten musste.

Nach dem alten Gesetzestext wäre er verknackt worden.

Das Gericht gab ihm aber Recht. Denn nach dem neuen Text ist es nur noch dann verboten, wenn man das Telefon zum Telefonieren in die Hand nehmen muss, das also erforderlich ist und ein innerer Zusammenhang besteht. Wenn das Halten wie hier aber überflüssig ist, man es also nicht muss, dann ist es auch nicht verboten.

Das ist zwar Schwachsinn, und war sicherlich auch nicht beabsichtigt, aber so hat man es eben formuliert.

Das passiert, wenn man – wie so oft in der Politik – etwas von den inkompetentesten Leuten regeln lässt, die man finden kann. Das kommt davon, wenn man ausgerechnet die an der Sprache herumschrauben lässt, die von Sprache am wenigsten Ahnung haben.

Feminismus ist eben auch Sprachidiotie. Weil die nur hören, ob da irgendwo ein „er” drinsteht, aber den eigentlich Sinn der Aussage erst gar nicht kapieren. Manche dieser Trottel und Trottelinnen wurden damit übrigens Professoren für Sprachwissenschaft. (Geisteswissenschaften…). Anderer wurden Minister und dürfen an Gesetzestexten herumschrauben.

Schaun wir mal, wann sie Lehrbücher für Operationen oder Bedienungsanleitungen für Flugzeuge oder sowas gendern.

Meine Güte, ist das alles so unsäglich dämlich.

In Fall der Straßenverkehrsordnung kam das 2013 vom Bundesjustizministerium. Allerdings bin ich mir jetzt nicht sicher, auf wessen Mist das gewachsen ist, denn Maas ist erst seit Dezember 2013 Bundesjustizminister, vorher war das Leutheuser-Scharrenberger.

Heißt aber, dass wir uns ein Bundesjustizministerium leisten, das mit Gesetzestexten überfordert ist.

Quelle: Lawblog