Ansichten eines Informatikers

Der Wissenschaftsrat

Hadmut
15.4.2016 20:23

Ach, gar.

Was wäre ein Blogger ohne seine Leser?

Ein fleißiger Leser hat gerade mal aktuell gegraben und was dazu gefunden, was der Wissenschaftsrat ist.

Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung eines Wissenschaftsrates vom 5. September 1957 in der ab 1. Januar 2008 geltenden Fassung: http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/Verwaltungsabkommen.pdf

Kabinetsprotokolle usw.
http://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/0/k/k1957k/kap1_2/kap2_30/para3_3.html

Die Sache hat nur einen Haken: Da steht zwar drin, dass der Bund und die Länder Träger sind:

Artikel 1
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind gemeinsam Träger des Wissenschaftsrates.

Aber was genau der Wissenschaftsrat ist, welche Rechtsform er hat, steht nicht drin.

Und was für mich noch viel wichtiger ist: Warum der Wissenschaftsrat dann weder dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, noch dem der Länder (die eines haben) unterliegen soll, steht auch nicht drin.

Denn in § 1 IFG (Bund) steht

Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.

Interessant, dass die sich damals so gewehrt haben, Akteneinsicht in die Exzellenz-Initiative zu gewähren.

Da könnte man auch mal härter nachbohren.